Putzteufel
kann ein Bürgermeister einen bestehenden Verein auflösen d.h. aus der Gemeinde ausschließen und wenn ja welche Gründe braucht das??? Ist gerade ganz aktuell für mich. Gruß putzi
Gottogott... wieder mal ein profilneurotischer Wahlbeamter?!
Kommunalverfassungsgesetz. Wieso willst Du das wissen? Wieso ist es so schrecklich wichtig? Wieso fragst Du nicht jemanden im Rathaus oder beim jeweiligen Landkreis, der oder die sich dann auch Bundeslandkonform damit auskennt?
"Der Regelungsgehalt beschränkt sich in erster Linie auf das Verbot von Vereinen (§§ 2 ff. VereinsG). Berechtigt zum Verbot von Vereinen sind allein der Bundesinnenminister bzw. die Landesinnenminister („die obersten zuständigen Landesbehörden für Vereine und Teilvereine“). Bei den Parteien, die vom Gesetz ausgenommen sind, darf das Verbot ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Das Verbot kann nur dann erfolgen, wenn die Zwecke des Vereins sich den Strafgesetzen entgegenstellen oder die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere die Gedanken der Völkerverständigung, negieren (Art. 9 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 VereinsG). Der Gedanke der Völkerverständigung richtet sich auf das friedliche Miteinander der Völker und verlangt eine gewaltfreie Überwindung von Interessengegensätzen. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004, DVBl. 05,590) verstößt ein Verein gegen diesen Gedanken, wenn er in schwerwiegender Weise „die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt" und „die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist", siehe Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichtes im Urteil vom 3. Dezember 2004." Auch aus das dem Ort werfen klingt regelrecht lächerlich.
naja, ich denk mal, wenn es sich um einen "zwielichtigen" verein handelt, ist das durchaus möglich, z. b. wenn es sich um eine Rechte gruppierung handelt. ist es ein eingetragener verein, oder eher nur eine art "Hobbyverein"?
Unabhängig davon, daß ein Bürgermeister in keinem Bundesland einen Verein auflösen darf, kann es nicht schaden bei solchen Themen das Bundesland mit anzugeben, da diese Tätigkeit übers Landesrecht definiert wird. Um was für einen Verein handelt es sich denn?
welcher Verein und Bundesland will ich im Moment nicht näher darauf eingehen. Es hat eine Splittergruppe gegeben deren Gründer ein Verfahren anhänig hatten - das eine ist Verfahren ist Beendet - das andere läuft noch - daraufhin wurden andere Personen als Vorstände eingesetzt als die Personen die den Verein gründeten. Seitdem sind ständig Querelen zwecks Platz und eine Klage nach der anderen geht ein - sei es weil ein Bild irgendwo im Hintergrund ist bei den Archiven oder sonstiges - und weil sie jetzt einen schritt weiter gegangen sind interessiert es mich einfach weil ich involviert bin ob ein Bürgermeister das Recht hat einen Verein auszuschließen - dh. Trainingsflächen zu verweigern usw. Aber Danke schon mal für die Antworten die ich bekommen habe - werde ich wohl noch woanders nachfragen müssen - hier ist hat alles so schön Anonym - deswegen frage ich hier - könnte ja sein dass ein Bürgermeister unter uns weilt. Gruß Putzi
Wenn es um die kommunalen Sportflächen oder andere Räumlichkeiten der Kommune geht kann der Bürgermeister durchaus entscheiden wem die Nutzung eingeräumt wird.
Darum geht es? Also, da kommt es schon darauf an, wer der Träger des Sportplatzes ist und wie es mit den Verträgen aussieht. Das müsste aber sicher auch politisch beschlossen werden, sprich in den jeweiligen Ausschüssen und in den Rat, wenn ein Verein von den Trainingsflächen ausgeschlossen wird. Ich dachte erst, Du meinst ein Verbot eines Vereins und den Ausschluss aus der gemeinde (also Rauswurf). Der Verein kann ja so weiter existieren... ICH würde da mit dem Sportbund zusammen arbeiten. Glücklicherweise sind auch in anderen vereinen andere Leute im Vorstand als die Gründungsmitglieder. Jedenfalls mit mal eben schnell eine Antwort ist es hier nicht gegeben.
was du jetzt schilderst ist aber was anderes als ne Auflösung, die sicher nicht in der Macht des BM steht. Hier in BaWü kann aber der BM als Chef der sogenannten Ortspolizeibehörde z.B. Maßnahmen gegen einen Verein ergreifen, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Dagegen ist natürlich der Rechtsweg, sprich Widerspruch und Klage, gegeben. Die Zulassung zu sogenannten öffentlichen Einrichtungen wie einem Sportplatz ist auch relativ stark normiert. Bei Kapazitätsproblemen oder wenn der Sportplatz eben nur einer bestimmten Sparte von Sportarten gewidmet ist, kann ein Ausschluss durchaus erfolgen. Es ist aber immer das Gleichheitsgebot zu beachten. Ein Anwalt für öffentliches Recht wäre ein guter Ansprechpartner im Zweifelsfall.....
Dafür gibt es Juristen...
Trainingsflächen verweigern, die der Kommune gehören, welcher der fragliche BM vorsteht, kann er das als Verwaltungschef allerdings schon. Ansonsten greifen auf privaten Flächen andere Mechanismen... einfach so geht das aber auch nicht. Da müssen schon hieb- und stichfeste Argumente her.
In Niedersachsen nicht denkbar. Das ist Sache des Innenministeriums...
§ 62 Abs. 4 Polizeigesetz BW i.V.m. § 44 Abs. 3 GemO BW Gemeinden sind Ortspolizeibehörden und der BM erledigt diese Weisungsaufgaben in eigener Zuständikeit.
na ja... viele Bürgermeister v.a. in größeren Gemeinden SIND Juristen. oder zumindest Master of Public Management, sprich haben Recht, v.a. Verwaltungsrecht, an einer Hochschule studiert.
Wenn ich daran denke, wie wenig juristische und verwaltungstechnische Fachkompetenz so mancher HVB hat, schüttelt es mich. Seit der Zusammenlegung von Wahlbeamten und Verwaltungschefs ist so manche Kommune seltsam geführt. Aber das ist ein anderes Thema.... ;-)
das sind nicht einmal die Hälfte, denn das ist erst ab einer bestimmten Größe der Kommune sinnvoll - also entweder bei Städten über 30.000 EW. Ich kenne aber auch Landkreise, die nur aus kleinere Kommunen bestehen und wo als einziger "Fachmann" der Landrat auf kommunaler Ebene zu finden ist.
;-) Aber finde mal sehr gute HVB´s gerade für die kleineren und mittleren Kommunen, gerade im schönsten Bundesland der Welt...
dann werden Bürgermeister (und Gemeinderat?) beschließen, dass von Seiten der Gemeinde diesem Verein nichts zur Verfügung gestellt wird (Gebäude, Plätze, Geschirrverleih, . . . ). Steht dem Verein dann immer noch frei, sich um andere, also private, Partner zu bemühen. Aber welche Gründe es geben könnte, sich auf kommunaler Ebene mit der zwangsweisen AUFLÖSUNG eines SPORTvereins zu befassen, wäre dann doch durchaus interessant.
sind fast alle Bürgermeister Fachleute, haben also Verwaltung studiert.. Juristen eher wirklich nur in großen Gemeinden / Städten. So viele Minigemeinden haben wir seit der Gemeindegebietsreform 1975 gar nicht mehr, ehrenamtliche Bürgermeister auch nicht mehr (ca. 60 in den 1104 Gemeinden). Und die hauptamtlichen haben in der Regel Ahnung von ihrem Beruf. Aber Vereine auflösen kann ein BM natürlich nicht, da bleist's dabei ( das werden selbst dem Depperten seine Verwaltungsmitarbeiter erklären)
so einfach ist das nicht. Der Gemeinderat kann sich auch nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Zu gemeindelichen öffentlichen Einrichtungen wie einem Sportplatz besteht ein Zusallsungsanspruch aller ortsansässigen Vereinen zu gleichen Grundsätzen. Einschränkungen können sich aus der Kapazität oder der Widmung ergeben, aber nicht aus persönlichen Sympahtien oder Antipathien. Diesen Zusallsungsanspruch kann der Verein auch einklagen.
es drängt sich manchmal fast der Eindruck auf, dass Bürgermeisterposten schier verramscht werden. Da lassen sich KandidatInnen in der Presse als solche vorstellen, obwohl bis zum Erscheinen der Zeitung noch keine der örtlichen Fraktionen etwas von der Kandidatur wusste. Anderswo wurden von allen Fraktionen gemeinsam regelrechte Bewerbungsverfahren durchgeführt, drei gemeinsame Kandidaten vorgestellt, um dann einen Seiteneinsteiger zu bewundern, der sich plötzlich mit einem Vielfachen der erforderlichen Unterschriften präsentiert.
Da bleibt ab und an nur die Wahl des geringeren Übels. Zum Glück gibt es auch BM, die wirklich mit
Leib und Seele ihre "Berufung" ausfüllen - da sind dann auch Wahlergebnisse von über 60% zu sehen.
btw. Die Verwaltungsjuristen hier in der (eher ländlichen) Gegend sind erst ab der Landrats- oder Oberbürgermeisterebene unter den HVB zu finden.
ist der Posten in Niedersachsen nicht wirklich attraktiv für Studierte? http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Besoldung-Mehr-Geld-fuer-die-Buergermeister-in-Niedersachsen
Zulassungsanspruch
( Zusallsung hat aber auch was
)
;-)
wenn es so schlimm ist wie von Putzteufel beschrieben.
Wer was von der Gemeinde will, der muss sich natürlich auch ordentlich benehmen.
Aber es wurde nach der Möglichkeit der Vereinsauflösung gefragt und das geht nicht.
hi, habe nicht alle beiträge gelesen (daher kann es sein, dass jmd. dies schon geschrieben hat) aber die Aufgaben und Rechte eines bürgermeisters ergeben sich aus der Gemeindeordnung. und dazu gehört keinesfalls die auflösung eines vereins! ein verein ist eine gesellschaft mit eigenen organen (wie vergleichsweise eine gmbh - auch wenn der vergleich für juristen etwas "hinkt"). ein dritter kann nicht einfach kommen und ihn auflösen. die gesetzlichen regelungen zum verein findest du im bgb ab § 21 lg claudia
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