nociolla
Ich habe zum 1.10 einen neuen Job angefangen und mir über das Weihnachtsgeld gar keine Gedanken gemacht da in meinen Kopf noch drinne war das bekommt nur der welcher auch am 30.3 des nächsten Jahres noch in der Firma ist. Nun ist aus der alten Firma noch ein Kollege gegangen zum 31.12 und hat auch kein Weihnachtsgeld bekommen , was nach meinen Denken auch ok war. Aber der Rechtsanwalt des Kollegen hat gesagt nein es gab da ein neues Urteil aus 2013 nachdem einen Weihnachtsgeld auch anteilig zusteht . Siehe z.b. https://www.test.de/Bundesarbeitsgericht-Weihnachtsgeld-auch-bei-unterjaehriger-Kuendigung-4636477-0/ Es kommt darauf an welchen Zweck es erfüllt A) ein Bonus für gute Arbeit B) ein Treuebonus oder C) eine Mischung aus beiden. Mal bekommt man anteilig 100% , mal nichts mal anteilig 50% . Das hat der Kollege dem Chef gesagt und nach etwas angemaule gab es auch das Weihnachtsgeld zu 100% Steht es mir dann nicht auch zu 9/12 zu ? Aus unseren Arbeitsvertrag ist nicht zu erkennen für welchen Zwecke es bezahlt wird . Der Arbeitsvertrag unterlag keinen Tarifvertrag. Mündlich hieß es immer wer viel krank ist bekommt es nicht oder nur Anteilig was ja für A spricht , doch das war nur Mündlich. Denkt ihr es lohnt sich den alten AG noch mal anzuschreiben unter dem Motto ich vermisse noch die Zahlung des anteiligen Weihnachtsgelds. Freuen würde es mich schon ich habe vom neuen AG auch keines bekommen da ich da nach Tarif bezahlt werde und mir Weihnachtsgeld erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit zusteht. Danke schön mal Noci
Also ich kenne es auch nur so, dass man Weihnachtsgeld das erste Mal dann bekommt, wenn man 6 Monate dabei ist, also erst in 2015. Und das bei Kündigung kenne ich auch nur, wenn man bis 30.03. des Folgejahres im Betrieb ist, sonst muss man zurückzahlen. Allerdings siegt manchmal auch Frechheit. Und der Kollege denke ich hat einfach Glück gehabt. Das Weihnachtsgeld zu zahlen ist für den Arbeitgeber meiner Meinung nach billiger als die Gerichtskosten.
Ich wuerde den alten AG anschreiben und darauf hinweisen, dass anscheinend das anteil. Weihnachtsgeld vergessen wurde zu ueberweisen. Nach dem Gleicheitsgrundsatz muesste er das naemlich tun, es sei denn er kann nachweisen, dass Dein bisheriges Weihnachtsgeld aus ganz anderen Gruenden als des des Kollegen bezahlt wurde. Ich wuerde mit einem Schriftwechsel von 2-3 Briefen rechnen. Ob es sich fuer dich "rechnet" Weiss ich nicht :-) Gruss Desiree
Bei meinem vorletzten AG war ich nur ein halbes Jahr als Vertretung und bekam die Hälfte, beim letzten AG galt auch, das man es zurück zahlen muss, wenn man bis zum 30.3 kündigt. Beides öffentliche Apotheke mit Tarifvertrag. Beim aktuellen AG weiß ich es nicht, ist öffentlicher Dienst. Nachfragen kostet nichts....da du da ja nicht mehr bist, hast du nichts zu verlieren. Könnte mir auch vorstellen, das es bei dem anderen Kollegen aus Bequemlichkeit gezahlt wurde, da ein evtl Prozess teurer wäre.
Hallo, ich denke es kommt rein auf den Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag an. Gesetzliche Regelungen gibt es da nicht. Je nach dem wie es formuliert oder geregelt ist erfolgt eine anteilige Auszahlung oder nicht. Bei mir gilt z.B. die Regelung: Wer am 01.12. im Beschäftigungsverhältnis steht hat Anspruch auf eine anteilige Zahlung der Jahressonderzahlung. Ich kenne aber auch andere Regelungen. VG Goldbear
klag es ein und du wirst da nicht lange bleiben...
Es geht doch um den alten AG, da hat sie doch nichts mehr zu verlieren. Beim neuen ist es ja mit Tarif geregelt.
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