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Wegeunfall Schüler - Entgeltersatzleistung welche Höhe?

Wegeunfall Schüler - Entgeltersatzleistung welche Höhe?

Crivisa

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Hallo, heute muss ich mal was fragen, da es für mich gerade sehr aktuell ist. Also, ich bin noch ein wenig durch den Wind, da Töchterlein heute morgen (9 Jahre) auf dem Weg zur Schule so schwer gestürzt ist, dass sie sich eine Schädelprellung und schwere Nasenprellung zugezogen hat. Ob es gebrochen ist, kann erst in ein paar Tagen gesagt werden. Nun habe ich erstmal für heute einen Kinderkrankenschein, der auf die Unfallkasse läuft. Wie ist das nun bei der Entgeltersatzleistung. Normal bekommt man ja nicht 100%, wenn das Kind erkrankt ist. Wie ist das aber, wenn es ein Wegeunfall ist und die Unfallkasse dafür aufkommt. Erhalte ich als Mutter dann 100%? Ich habe im Netz leider nichts dazu gefunden.... Danke euch schon mal für eure Hilfe! LG


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

wart doch erst mal ab wie es ihr nach dem wochenende geht. zur not nimmst du eben urlaub. mein gott, nur schauen wo man wen melken kann. DEINE tochter ist gestürzt. wäre es in der freizeit passiert würdest du auch nicht so ein bohei drum machen.


Abb

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Sag mal Decaf, wer hat denn Dir ans Bein gepinkelt, dass Du so anmaßend und unhöflich auf eine normale Frage reagierst? Geholfen hast Du damit nicht, also setz Dich doch einfach auf Deine Finger, wenn Du schlechte Laune hast! Susi


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Abb

kann aber diese wer schuldet mir was wofür mentalität nicht ab. IHR kind ist hingefallen. punkt. warum soll das irgendwer fremdfinanzieren? und dann noch zu 100%?


Abb

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

... das Kind eben nicht auf dem Weg zum Trallafitti war, sondern auf dem Weg zur Schule, wofür es eben diese Unfallkasse gibt. Und Du weißt doch gar nicht, ob Crivisa nicht alleinerziehend ist und sich einfach Gedanken macht, woher die Kohle für den Rest des Monats kommen soll! Also ich kann das verstehen und denke auch nicht, dass es einer "Mitnahmementalität" entspricht, wenn sie diese Fragen stellt. Es kann genauso gut passieren, dass die Krankenkasse sie an die Unfallkasse verweist. Aber Du kannst all das aus der ersten Beitrag rauslesen und so "gutgelaunt" reagieren. Hut ab. Susi


Crivisa

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ich frage mich warum es immer wieder Leute in Foren gibt, die einfach nur stänkern und unqualifizierte Kommentare abgeben müssen? Es war eine ganz normale Frage zu wieviel Prozent der heutige Tag, den ich nicht vergütet bekomme von meinem Arbeitgeber, eben von der Unfallkasse ausgeglichen wird und mehr nicht - hier geht es nicht um "melken" oder "Bohei" machen wie du meinst... meine Güte!


shinead

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Und Du würdest nicht wissen wollen, wie viel die private Unfallversicherung zahlt, wenn Dein Kind auf dem Weg zum Kumpel stürzt, oder welche Ansprüche Du gegen eine Krankenzusatzversicherung Du ggf. hättest? Das ist keine wer-schuldet-mir-was-Mentalität sondern Absicherung von Ansprüchen aus Versicherungen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Abb

ey gute idee... wenn ich ende des monats mal nicht weiß, woher ich das geld nehmen soll, soll sich mein kind einfach mal auf dem schulweg hinschmeißen. gehts noch????? was hat das eine mit dem anderen zu tun. normalerweise geht man mit dem kind zum arzt, meldet beim arzt, daß es ein schulwegunfall war, anschließend ruft man in der schule an und meldet es, und sagt auch daß der arzt bereits bescheid weiß, dann muss die schule einen unfallbericht ausfüllen und alles geht seinen gang. geld bekommt man deswegen aber NCHT. es werden nur die arzt und folgekosten getragen. hilft DAS vielleicht weiter?


Mitglied inaktiv

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und es gibt 10 tage frei für erkrankte kinder.


Abb

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... dass Du da was falsch verstanden hast? Es ist doch Tatsache, dass man für die 10 Tage kindkrank eine prozentuale Lohnersatzleistung von der KK bekommt. Nun hat die AP einen Kinderkrankenschein von der Unfallkasse bekommen. Die Frage, ob sie die prozentuale Erstattung ihres Verdienstausfalls nun auch von da bekommt, erscheint mir mehr als logisch. Niemand sagt doch, dass sie aus dem Unfall irgendwelche Vorteile ziehen soll/kann. Das ganze ist einfach ein Zuständigkeitsfall, denn dass sie dieses Kinderkrankengeld bekommt (falls das so heißt), ist doch schon klar, nur noch nicht, von wo ... Falls ich mich da unklar ausgedrückt habe, sorry! Susi


Abb

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

Hallo Crivisa, sowas braucht man zum Wochenende, oder? Mein Mitgefühl ist Dir sicher. Bezüglich der Entgeltersatzleistung: Ich weiß nicht genau, inwiefern das bundeslandübergreifend ist und wo Du wohnst, aber Sachsen regelt das folgendermaßen: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8450-uks.pdf Ich glaube nicht, dass es da von Bundesland zu Bundesland so unterschiedliche Regelungen gibt. Alles Gute für Deine Tochter und viele Grüße Susi


Abb

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Antwort auf Beitrag von Abb

Hallo Crivisa, ich sehe gerade, mein Link betrifft eher die Kindergarten- und Hortfraktion, vielleicht rufst Du einfach mal bei der Unfallkasse an, die für Euern Unfall zuständig ist. LG Susi


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Abb

hätte ich an ihrer stelle sowieso getan, nicht hier im forum posten wo mit reaktionen wie meiner zu rechnen ist.


Crivisa

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Ein Forum ist zum Meinungsaustausch da - ich kenne es normalerweise nicht, dass hier gefrustete Mitmenschen, die mit ihrem Leben unzufrieden sind auf andere einprügeln. Ist mir zumindest in fast 10 Jahren RUB persönlich noch nicht untergekommen. @Abb: danke für deine Hilfe, ich hatte gehofft jemand hatte das schon mal und kann mir seine Erfahrungen schildern. Einen Tag Lohn weniger und dann nur einen Teil erhalten ist für mich als Alleinverdiener schon schwer. Daher eben auch meine Frage. Danke dir erst mal


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

und was machst du, wenn dein kind z. b. mal so heftig krank wird, daß du mehrere tage zuhause bleiben mußt? wer zahlt das dann? würde mich echt interessieren man bekommt doch 10 tage frei für kranke kinder oder ist das nicht mehr so


Seansmama

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... dann geht man zu seinem Hausarzt, redet mit ihm Klartext, eine passende Krankheit findet sich immer und läßt sich selber krankschreiben.


Strudelteigteilchen

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Ja, man bekommt UNBEZAHLT frei, wenn das Kind krank ist. Den Lohnausfall zahlt die Krankenkasse des Kindes, aber nur zum Teil und nur für maximal 10 Tage. Die Krankenkasse des Kindes ist bei einem Schulunfall aber nicht zuständig. Die - berechtigte - Frage ist, ob die Unfallkasse auch, wie die Krankenkasse, nur einen Teil des Lohnausfalls zahlt, oder ob sie den Ausfall in voller Höhe ersetzt. Das Kind die Treppe runterschupsen, wenn man Geld braucht, wie Du es oben suggerierst, ist also nutzlos, denn man bekommt ja nur das ersetzt, was man woanders nit bekommt. Das ist also maximal ein Nullsummenspiel. Wenn man Pech hat und die Unfallkasse auch nur einen Teil des Lohnausfalls ersetzt, hat man sogar Verluste.


Abb

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Ähm ... ich hab doch das gar nicht suggeriert ... Ich kann mich nur noch genau dran erinnern, wie das Gefühl ist, wenn man durch die Krankheit des Kindes weniger Gehalt bekommt und sich im Falle des oben geschilderten Falles eben Gedanken macht, wer denn jetzt zuständig ist. Susi


Abb

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Dann hättest Du ihr das doch einfach so empfehlen können, ohne gleich verbal draufzuhauen. Susi


Leewja

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80% des normalen lohns, der AG zahlt nüscht (wohingegen er, wenn man, wie vorgschlagen, illegal und betrügerisch sichs elber krankschreiben lässt, 100% zahlt und 50% wiederkriegen kann, also 50% zahlt (im gegensatz zu 0%9. einfach mal auf 10 tage lohn verzichten mag macnchem keinen zacken aus der krone brechen, andere aber würden sich verzwiefelt krumm machen müssen...daher ist es durchaus interessant, zu wissen, wer den lohnausfall zahlt und in welcher höhe ich nehm übrigens Überstundenfrei für sowas ;)


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Leewja

Nein, beim Wegeunfall zahlt den Verdienstausfall die Unfallkasse. LG Inge


Leewja

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Antwort auf Beitrag von IngeA

"und was machst du, wenn dein kind z. b. mal so heftig krank wird, daß du mehrere tage zuhause bleiben mußt? wer zahlt das dann?" darauf war meins bezogen


Crivisa

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

an alle, die verstanden haben worum es geht und die Frage auch ernst genommen haben und vernünftig geantwortet haben- insbesonder Abb, Leewja und Strudelteigchen... Es geht ging mir in keiner Weise darum zusätzlich Geld aus irgendwas zu schlagen - sondern einzig und allein darum ob die Höhe des Kinderkrankengeldes zu 100% meinen Lohn für den heutigen Tag ausgleicht oder eben nur den regulären Anteil - oder irgenwas dazwischen. Nun habe ich schon eine ungefähre Richtung mit den 80%. Vielen Dank.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Crivisa

finde das eine sehr berechtigte frage. nicht fest angestellte können das nicht nachvollziehen, da zahlt halt der mann und der zahlt in dem fall nix. gute besserunr ans kind und an die 100% lohnersatzleistung!!!


Gucci75

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Gezahlt wird es für längstens 10 Arbeitstage je Elternteil. AE erhalten 20 Arbeitstage. Voraussetzung: Kind < 12 oder behindert u. hilfsbedüftig + es steht niemand anderes zur Betreuung zur Verfügung. Lg und gute Besserung für dein Kind