krank wird- 78 wochen rum sind-ausgesteuert wird- ALG1 im anschluss an die Aussteuerung bezieht 1 jahr lang weiter krank ist-dann in H4 rutscht und nach 3 monaten H4 einen anderen diagnoseschlüssel bekommt? beginnt dann der ganze kreislauf von vorne? also wieder Krankengeld und und und?
Antwort auf Beitrag von RM-
huhu rm...ich würde mich da mal genaustens beraten lassen (bei der diakonie) würde ich denken...? bei der agentur für arbeit sagen sie es vielleicht so und da so.....weist wie ich meine...nicht das es dann zum nachteil für euch ist... LG
Antwort auf Beitrag von RM-
mit Alg2 wirst du keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Also läuft das Alg 2 wohl einfach weiter.
Antwort auf Beitrag von ursel
ALG2 würde ich gar nicht bekommen- keinen cent- ich falle auch aus der krankenversicherung damit raus
Antwort auf Beitrag von RM-
Alg 2 ist für mich Hartz 4, irgendwie. Du bist doch zu dem Zeitpunkt, an dem du Hartz 4 beziehst, auch noch versichert? Also nachdem dein Alg 1 abgelaufen ist? Das Arbeitsamt übernimmt für dich doch weiterhin die Beiträge. Oder du hast einen Anspruch auf Familienversicherung bei deinem Mann? So oder so brauchst du, denke ich, bei Alg2 oder Hartz4 keine Krankmeldung mehr, da du keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hast.
Antwort auf Beitrag von ursel
okay, alg 2 bekommt man nur dann, wenn man noch 3 Stunden erwerbsfähig ist pro Tag. Würde mich da beim Arbeitsamt beraten lassen. Gehe aber davon aus, dass du auf jeden Fall versichert bist, ob Alg 2 oder Sozialhilfe.
Antwort auf Beitrag von ursel
deswegen würde ich gar nicht erst H4 bekommen und da ich dann arbeitslos ohne bezüge gemeldet bin,bin ich nicht krankenversichert
Antwort auf Beitrag von ursel
Ich würde jetzt spontan sagen, dass dann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit besteht... Bin aber echt zu lange aus dem Geschäft raus, als das ich da genaueres zu sagen könnte.
Antwort auf Beitrag von RM-
Sorry, den letzten Beitrag hab ich jetzt erst gelesen... Dann müsstest Du die freiwillige Weiterversicherung bei der KK beantragen. Dürfte dann den Mindestsatz kosten, da ja kaum anrechenbares Einkommen vorliegt Zu "meiner Zeit" gab es allerdings noch die Möglichkeit, fiktiv einen Cent an Sozialleistungen zu erbringen, um eben solche Fälle der Versicherungslosigkeit zu vermeiden. Die Personen wurden dann der KK ganz normal gemeldet, als würden sie laufende Leistungen erhalten.
Antwort auf Beitrag von dieElle
Das hatte ich auch schon so ähnlich und ich bekomme auch kein ALG2, weil Gatterich ja ein normales Einkommen hat und nicht auch im Harz-Niveau dümpelt mit seinen Einnahmen. Ich war 2 jahre lang freiwillig krankenversichert bei meiner KK. Ich habe 140 Euro mtl. gezahlt. Um den Dreh ungefähr liegt dieser Mindestsatz.
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