gaensebliemchen
Mir geistert eine Frage im Kopf rum: Nach welcher rechtlichen Grundlage werden die gefassten Schlepper eigentlich verurteilt? Syrisches Recht, türkisches Recht, Europäisches? Würde mich nur mal interessieren. Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Kommt das nicht darauf an in welchem Land die Festnahme war?
das ist halt die Frage. Also wäre das in diesem katastrophalen Fall, die Türkei?!
Wenn sie in der Türkei angeklagt warden, dann ja. Theoretisch könnte Syrien eine Auslieferung beantragen, aber das ist ja hier fernliegend.
Die Schlepper des im Burgenland abgestellten Kühltransporters (ein afghanischer, drei bulgarische und ein ungarischer Staatsbürger) sind im Moment in Ungarn in U Haft. Die Zuständigkeiten sind noch offen. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt und Kecskemet fühlen sich zuständig.
kecstown ist zuständig, da die opfer in ungarn gestorben sind. der weg von kécskemét an die grenze sind rund 2 stunden (haben selber drei jahre in kécskemét gewohnt) und die luft reichte nur ca eine stunde. daher stehen die auch in kecstown vor gericht...
Nein, die sind noch in U Haft und die Zuständigkeit ist noch nicht entschieden. Angeklagt ist noch keiner. Wo die Opfer gestorben sind, weiß noch keiner, da die Obuktionen noch nicht beendet sind.
Aber Kecskemet begründet die Zuständigkeit, da der LKW da gestartet ist, da hast du schon Recht.
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