Hot_angel
Sachsen: Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Das trifft auch für Kinder zu, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben . Aber mein hat ja am 30.sep das 6.lebensjahr noch nicht vollendet .. sondern erst angefangen wenn es erst im Sep 6 wird .
Denk mal nach: Wann vollendet man das erste Lebensjahr??? Richtig: Am ersten Geburtstag, dann fängt das zweite an. Das 6. Lj vollendet dein Kind, wenn es 6 wird, dann hat es nämlich schon 6 Jahre hinter sich.
Wenn es im September sechs wird, das Kind, dann hat es dann sein sechstes Lebensjahr vollendet. Wenn es ein Jahr wird, ist es ein Jahr auf der Welt, hat also sein erstes Lj dann beendet Dein Kind geht also dann mit fünf Jahren in die Schule
ich glaub ich versteh das grade nicht, wie kann denn der stichtag gleichzeitig der 30.6 und der 30.9 sein? aber egal wann, wenn er im september 6 wird hat er sein 6. Lebensjahr vollendet und kommt in die schule. Wenn dein Kind 1 Jahr alt wird, hat es bereits ein Jahr gelebt und somit ein Lebensjahr vollendet.
30.06. müssen dann in die Schule 30.09. können dann, wenn die Eltern es wollen, eingeschult werden Du kannst dein Kind einschulen lassen - wird doch im September 6 Jahre. Mit dem 6. Geburtstag vollendet er das 6. Lebensjahr. LiebenGruß Bea
Mein neffe wurde (wird) am 8.Septemer 6 Jahre - genau am Tag der Einschulung;-)))letztes Jahr (NRW) gruss Chrissie
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