Jayjay
Mal eine Frage zu o.g. Thema. Und zwar geht es um Bilder, die bei einer Sportveranstaltung gemacht wurden (also öffentlich). Teilnehmer sind Kinder (6 bis 12 Jahre). Darf der Verein einzelne Kinder im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltung auf seiner HP abbilden? Wenn eine Zeitung über eine Sportveranstaltung schreibt, gibt es ja auch schon mal Fotos, wo dann ein (in dem Falle) KInd abgebildet ist und der Name drunter steht, z.B.:"Rannte allen anderen davon: Fritz Müller". Darf man das dann auch im Internet auf Vereinsseiten? Wo finde ich Infos dazu? Vielen Dank und VG Jayjay
Wo du Infos findest weiß ich nicht. Aber auch die zeitung darf das nicht ohne dein Einverständniss, der verein auch nicht. Wenn du das denen miteilst müssen sie die fotos von der HP nehmen. Ich weiß das, weil unsere "dorfreporterin" bei allen Events hier auftaucht und meine Kinder fotographiert. Sie machen viel im ferienprogramm mit und sind in etlichen vereinen. Die Artikel und fotos werden dann im Lokalteil der zeitung gedruckt. Ich hab sie mal angesprochen, dass mir das absolut nicht passt weil es Einzelaufnahmen mit namen sind und jeder depp herausfinden kann wo die kinder wohnen etc. Seitdem ist Ruhe und sie macht nur noch Gruppenfotos ohne namen von den Kindern. Sie hat mir erklärt, dass es quasi ein stilles Eiverständnis ist wenn ich nichts sage. Wenn ich es aber nicht möchte dann darf sie es auch nicht. Lg reni
So war es bei uns. Meine Tochter geht im Verein tanzen, da mussten wir einen Zettel ausfüllen, ob wir einverstanden sind, dass die Bilder veröffentlich werden auf der Vereinshomepage. melli
also meine tochter hat von der schule extra ein schreiben mitgehabt, auf dem wir erlauben/nicht erlauben sollten, ob bilder von ihr auf der schulwebsite stehen dürfen. soweit ich weiß: fotos von massen!veranstaltungen - sprich ne großaufnahme vom stadion, marathonlauf - also wo viele leute miniklein drauf sind, da braucht es keine erlaubnis. ansonsten müssen die eltern immer die erlaubnis geben - für zeitung, amtsblatt, homepage. "gruppenfoto" in dem sinne, das 5 kinder nebeneinanderstehen - auch da muss sie jeden fragen (dächte ich) hab grad mal bei google eingegeben: http://www.google.com/search?ie=UTF-8&oe=UTF-8&sourceid=navclient&gfns=1&q=erlaubnis+foto+ver%C3%B6ffentlichen da kannst du dich ja mal durchklicken. bei gutefrage.net gibts auch wieder verschiedene meinungen - ab 8 personen sei es erlaubt usw. (ich hab nur auf der seite mal reingelesen)
man mit der Teilnahme sein Einverständnis an der Veröffentlichung erklärt. Ansonsten gilt wohl auch die Regel, dass bei öffentlichen Veranstaltungen und an 3 Personen kein Einverständnis nötig ist. Trini
so kenn ich das auch. mit der teilnahme erklärt man sich bereits einverstanden. war bei und auch immer so. sämtlich veranstaltungen und programmhefte in denen sie genannt und abgebildet war. ebenso auf größeren veranstaltungen auch wenn das kind direkt zu sehen ist. allerdings wenn meine direkt bei einer veranstaltung alleine angelichtet wurde und dann mit namen oder alleine auf der seite oder zeitung erschien,holte sich bis jetzt jeder die erlaubnis das auch zu dürfen
Ich bin der Webmaster eines Sportvereins und somit habe ich mich mit dem Thema schon des öfteren auseinander setzen müssen. Die Presse (also Zeitungen und TV) dürfen eigentlich alles, da sie sich immer auf ihre Pressefreiheit herausreden können, selbst bei einem Einzelfoto mit Namen diente ja genau dies zur wichtigen Berichterstattung. Vereine selbst sind da "privat", somit dürfen sie ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern gar nichts. Allerdings würde wahrscheinlich kein Richter bei einem Foto mit Massenveranstaltung und Minimenschen darauf etwas sagen. Die "über 5? oder 8? Menschen"-Regel trifft auf Privatpersonen (die der Verein eben auch ist) eigentlich nicht zu. Jedenfalls kann man sich darauf nicht verlassen. Ein Verein kann sich in der Einladung zum Event aber durch Sätze wie hier schon mal beschrieben, frei kaufen....also von wegen: Besucher und Teilnehmer der Veranstaltung erklären sich Einverstanden, dass Bild und Tonmaterial zu Presse- und Öffenlichkeitarbeitszwecken verwendet werden dürfen. Schwieriges Thema, weil nicht wirklich 100% von der Rechtsprechung her geregelt. Am sinnvollsten ist hier immer die Kommunikation mit dem Webmaster :) lg schneggal
Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist, und es auf dem Foto auch erkennbar ist (z. B. bei einem Gruppenfoto und an der Seite ist z. B. ein Plakat wo draufsteht "Faschingsitzung der xy") darf es auch ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Bilder wo nur ein oder zwei Gesichter abgebildet sind, dürfen nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht werden. Zeitungen haben die Pressefreiheit... ist eine andere Sache...
Es ging mir jetzt vor allem darum, dass ich selber für den Verein was veröffentlichen will. Und mir scheint, dass es am sichersten ist, die Eltern vorab um eine Einverständniserklärung zu bitten. Schöne Grüße und Alaaf! Jayjay
Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung ihrer wettkampfrelevanten Daten und deren Veröffentlichung in Aushängen, im Internet und in sonstigen Publikationen des TSV Glinde sowie dessen Untergliederungen einverstanden. Gleiches gilt für die Bilddokumentation.
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