iriselle
Ich bin Pflegekraft in einem Seniorenheim ( 25 Std/Woche), daneben habe ich einen angemeldeten Mini- Job (30 Std im Monat)- mache Einzelbetreuung ( Spazieren gehen etc ) bei einem Herrn der in dem Heim wohnt wo ich hauptberuflich arbeite. Heute war ich mit ihm spazieren ( er sitzt im Rollstuhl ), bin umgeknickt wobei mir dann die Kniescheibe des anderen Beines luxierte ( nicht die erste Luxation, hab schon länger Knieprobleme, hatte aber 2 Jahre Ruhe ). War dann in der Notaufnahme, Bein ruhiggestellt , Krücken- laut Arzt mind. 2-3 Wochen keine Belastung. In den nächsten 2 Wochen wird dann ein MRT gemacht. Nun meinte die aufnehmende Arzthelferin im KH das das ein Arbeitsunfall war, der Arzt meinte dann es sei keiner, weil es nur ein Nebenjob war. Weiß jemand wer nun Recht hat ? VG
natürlich ist das auch ein Arbeitsunfall. Der AG muß dich und deine Stunden, die du im Nebenjob arbeitest ebenso an die BG melden wie in deiner Hauptbeschäftigung.
Muss ich die AU dann kopieren und beiden Arbeitgebern geben ?
Sogar wenn man irgendwo unentgeldlich als Praktikant arbeitet, ist man über die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen versichert. Du musst also von einem D-Arzt untersucht werden. LG Inge
Hallo irisell, wer ist dein Arbeitgeber? Machst du das selbständig oder bist du bei dem Mann, den du betreut hast, angestellt? Die BG zahlt meiner Meinung nach nur, wenn dich dein Arbeitgeber dort auch versichert hat. Ich weiß nicht, wie es ist, wenn du den alten Mann nur betreut hast, der dich aber nicht bei der BG versichert hat. Vielleicht ist jemand da, der irgendjemand, z. B. eine Putzfrau im Minijobverhältnis angestellt hat. Viele Grüße Mehtab
Der Mann hat eine Betreuerin ( eine Rechtsanwältin, die ich Montag natürlich sofort anrufen werde), sie hat mich in seinem Namen eingestellt und auch bei der Minijobzentrale angemeldet.
Der Arbeitgeber, egal wer das ist, MUSS sie in der BG versichern. Notfalls muss er sie jetzt nachmelden und nachzahlen. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet seine Angestellten der BG zu melden. Egal ob Chefsekretärin oder Putzfrau. LG Inge
Die Anfrage der BG erfolgt eh erst im November des laufenden Jahres, wer und wieviele Stunden beim AG für das laufende Jahr gearbeitet haben, das kann man dann bis Jan. des darauffolgenden Jahres melden. Also da ist jetzt noch nichts zu melden gewesen, war ja ein neuer Job für dich. Bezügl. Au? würde ich es auch so machen wie du gesagt hast, eine Kopie für den Minijob AG und eine andere für den anderen AG, damit der auch weiß, dass du Au bist.
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