Wellensittich71
Hallo zusammen, evtl. kann mir jemand helfen. Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und werde nach dem TVÖD bezahlt. Nun habe ich evtl. eine neue Stelle in Aussicht. Aber ich komme mit den Kündigungsfristen nicht klar. Wenn ich nach diesen Google, dann finde ich immer dies Beschäftigungszeit Kündigungsfrist weniger als 6 Monate 2 Wochen zum Monatsende bis zu 1 Jahr 1 Monat zum Monatsende mehr als 1 Jahr 6 Wochen zum Quartalsende mindestens 5 Jahre 3 Monate zum Quartalsende mindestens 8 Jahre 4 Monate zum Quartalsende mindestens 10 Jahre 5 Monate zum Quartalsende mindestens 12 Jahre 6 Monate zum Quartalsende ... und noch ein Hinweis mit unkündbar bei so und so viel Jahren usw. So steht es auch in meinem Arbeitsvertrag. Ist das nun die Kündigungsfrist, die mein Arbeitgeber hat, wenn er mir kündigen möchte oder sind das meine Fristen? Mir kommen die Fristen so lange vor, d. h. ich hätte ja nur 4 Kündigungstermine im Jahr. Ich kann leider im Büro nicht fragen, da wir nur ein 20-Mann-Betrieb sind und das wäre mir zu heikel, .... kann mir da jemand helfen? Ich arbeite seit Januar 2012 bei diesem Arbeitgeber. Vielen Dank
Ja, die Kündigungsfristen sind auch für dich so lang. Da du mehr als ein Jahr und weniger als 5 Jahre beschäftigt bist, gelten die sechs Wochen zum Quartalsende. Das nächste Quartalsende ist Ende März und sechs Wochen davor sind schon um. Ich würde es mit einem Auflösungsvertrag versuchen!
Was sagt denn Dein Arbeitsvertrag? Normalerweise steht das da drin.
... es sei denn, es ist in deinem Arbeitsvertrag explizit festgehalten, dass die TVöD-Fristen auch bei Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten (kommt nur selten vor). Wenn in deinem Vertrag nichts zu gesonderten Kündigungsfristen vermerkt ist, sondern sich nur auf den TVöD berufen wird, gilt für dich die gesetzliche Kündigungsfrist (vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende). http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht
Du kannst um einen Auflösungsvertrag bitten. Aus aktuellem Anlass weiss ich, die Fristen gelten für AN und AG.
Ja diese Fristen gelten auch für dich, es sei denn es ist in deinem Arbietsvertrag anders geregelt.Hatte mich im vergangenen Jahr auch mal damit auseinandergesetzt, da ich wechseln wollte - nur welcher potentielle neue Arbeitgeber wartet mindestens sechs Monate auf mich.
Hallo, vielen Dank Euch allen! Viele Grüße
Hatte das gleiche Problem und hab um einen Auflösungsvertrag gebeten. Alter AG wollte erst nicht zustimmen, aber da sagte ich ihm durch die Blume, dass ich durch die belastenden Arbeitsbedingungen auf keinen Fall mehr in den Betrieb kommen würde, mein Arzt sehe das genauso. Tja und plötzlich ging alles, ohne große Diskussionen ;-)) LG Gina