Nikas
"Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen wegen Landesverrats ein." Hat der spontane und schnell aufbrausende Protest auch im Internet also etwas mit bewirkt. Nicht nur der Mob regiert die Netzwerke. Ganz bestimmt nicht. Intelligente und v.a. stichhaltige uuuund mit offenem Visier vorgetragene ( ;-) ) Kritik bewirkt dort eben auch etwas. Sehr schön. Freut mich enorm für die Jungs von netzpolitik.org. So ganz im geheimen herumwurschteln (um es mal sehr nett auszudrücken) schafft also auch nicht mehr ein V S ..... ;-) Auch sehr schön. Ein nettes, kleines Stückchen Demokratie und ein kleiner Etappensieg für eine - wirklich - freie Presse.
Hmmm, ich finde, das kann man nicht so einfach sagen ... Mag sein, dass der Vorgänger bei seiner rechtlichen Einschätzung falsch gelegen hat und die Entscheidung im Sinne der Pressefreiheit ist (wobei auch die Pressefreiheit, so ein hohes Gut und Grundrecht sie auch sein mag, genau so wie alle Grundrechte, nicht der Persilschein für jegliches Tun und Lassen ist und sein kann. Jedes Recht steht im Spannungsverhältnis zu anderen, nicht unbedingt weniger wichtigen Rechten oder Grundsätzen). Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, ob es im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates ist, wenn auf die Justiz (und letztlich geht es hier um Justiz, auch wenn der Generalbundesanwalt irgendwie eine eigentümliche Stellung hat) so stark von der Politik Einfluss genommen wird.
Ja Sille, so sehe ich das auch! Viele Grüße Mehtab
War nicht die Pointe an der ganzen Sache, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen eigentlich gar nicht aufnehmen wollte?
Soweit ich weiß, war er auch nicht ganz sicher, wie die Sache wohl eingeschätzt werden sollte (vermutlich gerade wegen des Spannungsfelds Pressefreiheit - Interessen des Staates) und hat zunächst noch kein Ermittlungsverfahren aufgenommen, sondern den Sachverhalt erst einmal vorgeprüft und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, ob der Tatbestand des Geheimnisverrats erfüllt sein könnte. Der Gutachter kam zum Schluss, der Tatbestand sei erfüllt. Dann erst hat er ein "offizielles" Ermittlungsverfahren eingeleitet (was ja auch noch längst nicht heißt, dass es zur Anklage, Verhandlung oder gar Verurteilung kommt). Ihm kann man also kein Fehlverhalten o.ä. vorwerfen und m.E. auch keine grobe Fehleinschätzung. Im Gegenteil, ein Staatsanwalt (und nichts anderes ist der Generalbundesanwalt letztlich) hat sogar bei Verdacht, ob eine Straftat vorliegt, den Sachverhalt zu erforschen (§ 160 StPO). Dass Sachverhalte rechtlich unterschiedlich eingeschätzt und beurteilt werden, ist normal (2 Juristen, 3 Meinungen). Von daher finde ich das Verhalten der Netzcommunity, der Presse und vor allem der Politik sowie deren Druck von außen auf die Bundesgeneralanwaltschaft höchst bedenklich im Hinblick auf unseren demokratischen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung (auch wenn beim Generalbundesanwalt da schon eine gewisse Vermengung gegeben ist). Viel bedenklicher als die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, das ja auch ohne das ganze Trara im Sinne der Pressefreiheit hätte ausgehen können.
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