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Trinkgeld nicht für die Bedienung ?

Trinkgeld nicht für die Bedienung ?

iriselle

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Wir haben in der Fußgängerzone ein schönes Eiscafe, es ist schon ewig dort und immer gut besucht. Meine Nichte hat dort gejobbt und nun erfahre ich ,dass die Bedienung das Trinkgeld nicht behalten darf ,sondern beim Chef abgeben muss ! Ich gebe immer und gern Trinkgeld , aber das finde ich unter aller Kanone ! Der Stundenlohn ist eh schon mies und dann das. Meine Töchter arbeiten am WE in einem Dorfcafe, manchmal haben sie an einem Nachmittag über 30 Euro Trinkgeld- sie dürfen es behalten, geben lediglich einen Teil der Küchenkraft ab ( was ich gerecht finde), auch der Stundenlohn ist okay. Ich hab nun beschlossen besagtes Eiscafe nicht mehr zu betreten, am liebsten würde ich allen Gästen sagen wie "nett " der Chef ist.... Was meint ihr dazu ? VG, Iris


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Ich finde garnicht schlecht wenn sich sowas "rumspricht" Wir haben hier ein Restaurant wo sich die Bedienungen die Hacken ablaufen und der Chef dann zum kassieren kommt, seit ich das weis bekommt er nichts und die Bedienung beim bringen schon 2-3 Euro auf für Hand. Hat sich rumgesprochen im Dorf.


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

das hatten wir hier auch schon, da hilft wirklich nur auf den Cent genau bezahlen und der Bedienung direkt was geben. Nach einiger Zeit "durften" die Bedienungen dann auch kassieren. VG Goldbear


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von iriselle

nein, der Chef darf das Trinkgeld nicht einbehalten, siehe § 107 Gewerbeordnung. Es gibt Modelle, bei denen das Trinkgeld auf alle Mitarbeiter aufgeteilt wird (z.B. Küchenpersonal), das muss aber soweit ich weiß mit den Mitarbeitern abgesprochen sein. Der Chef hat keinen Anspruch auf das Trinkgeld. Sachen gibt's!! Ich würde jegliches Trinkgeld zurückweisen mit der Begründung, dass es der Chef für sich beansprucht. Oder mal nachfragen, ob der Inhaber diesen zusätzlichen Gewinn auch ordnungsgemäß versteuert. VG Goldbear


Carmar

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Das ist nicht erlaubt. Ist die Quelle, aus der du die Information hast, zuverlässig?


Goldbear

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Antwort auf Beitrag von Carmar

das steht so im § 107 Abs. 3 Gewerbeordnung, dann habe ich noch ein Urteil gefunden: Landesarbeitsgericht Mainz 10 Sa 483/10


iriselle

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Antwort auf Beitrag von Carmar

Außer meiner Nichte kenne ich noch ein junges Mädchen welches dort in den Ferien gejobbt hat. Kassieren dürfen sie, aber es wird dann genau abgerechnet- somit bringt es wohl auch nichts wenn ich es dem Mädchen direkt geben würde. Er hat seinen Mädels wohl gesagt , sie dürfen dafür mal ein Eisbecher essen,welcher falsch bestellt oder gefertigt wurde....


Fru

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Antwort auf Beitrag von iriselle

in einem Eiscafe genau so, der Chef bezahlt davon die Schachtel Pralinen, die die Mädchen zum Geburtstag bekommen und die Eisschalen, die zu Bruch gehen. Seit ich das weiß, gibts kein Trinkgeld mehr. Bei uns im Hotel ist das Gott sei Dank anders geregelt, das was die Gäste uns persönlich geben, dürfen wir behalten, was auf den Zimmern liegt oder an der Rezi abgegeben wird, wird unter allen aufgeteilt. Monatlich.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Hallo, dann würde ich halt beim Trinkgeld nicht aufrunden, sondern halt genau bezahlen und einen Euro extra geben. Den kann man nämlich auch in eine extra Tasche stecken. Am besten schon beim servieren, da hat der Chef sicher nicht so ein Auge drauf, wie beim kassieren. LG Inge


Franke

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Antwort auf Beitrag von IngeA

Für diesen Fall könnte der Chef noch Arbeitskleidung ohne Taschen einführen . . .


Zzina

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Antwort auf Beitrag von Franke

Oder ihr Diebstahl unterstellen......und ihr dann kündigen.


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Zzina

Damit riskiert er aber auch, dass seine illegalen Trinkgeldforderungen vorm Arbeitsgericht ans Licht kommen. LG Inge


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von iriselle

ich frage mich nur, wer da arbeitet!!!??? die gesamte gastro lebt vom Trinkgeld. ich hätte meinem Kind dringendst davon abgeraten, dort zu jobben.


mondstaub

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Sauerei, aber kein Einzelfall. Eine Bekannte ist Zimmermädchen und der Hotelbesitzer schliesst immer die Zimmer auf und nimmt das Trinkgeld vom Kopfkissen, dann erst darf sie zum Saubermachen rein.


Zzina

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IngeA....keine Frage das es dann rauskäme....aber ich bezweifel das eine Schülerin, gegen den rauswurf klagen würde, unter Umständen ist ihr Ruf nicht mehr hundertprozentig bei den nächsten Bewerbungen! Das wäre dann den Euro nicht wert. Da bin ich ganz bei Valli ich hätte meinem Kind auch von dem Job abgeraten.... rechtens ist es von dem Besitzer nicht und da müsste man ansetzten


taram

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Antwort auf Beitrag von Zzina

Boah, ist das mies - da geht mir echt die Hutschnur hoch


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von taram

ich würde wohl bekannten davon abraten dort zu arbeiten und dann tatsächlich schauen dass es sich rumspricht und der chef dadurch in eine ecke gedrängt wird. Den fakt ist ja auch, wer dort arbeitet akzeptiert dies um die arbeit zu behalten, kommt man ihm nun mit gesetzen, wird er wohl entweder direkt sagen, dass man gehen kann wenns einem nicht passt oder eben die schriftliche kündigung überreichen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von iriselle

und da gab es unterschiedliche Regeln. Es gab Regel a) Trinkgeld ging an den Chef und wurde nicht geteilt b) Trinkgeld ging in einen großen Topf und davon wurde dann Party für alle gemacht c) Trinkgeld ging in einen Topf und wurde mit allen (!!!) geteilt. c fand ich am Besten


Mitglied inaktiv

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ich kenne nur d), nämlich daß jeder sein ureigenes trinkgeld behalten darf. sonst hätte ich auch nirgendwo gearbeitet. in der gehöbeneren gastronomie, wo ein chef de rang mit commis arbeitet, ist das was anderes, aber in der eisdiele.... ?


HeikeB1969

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Antwort auf Beitrag von iriselle

Hallo, meine Freundin ist Italienerin und arbeitet in einem italienischen Eiscafe. Einige Filialen und überall das gleiche - Trinkgeld kommt in einen Topf und den packt der jeweilige Geschäftsführer ein und gibts dem Inhaber, wenn der aus Italien hochkommt. Beschwerden sinnlos - die habens auch nciht so mit dem Arbeitsrecht, Pausenregeln usw. Sie sagt, das wäre überall in italienischen Eiscafes so, das müsse man halt akzeptieren. Ich seh das ja anders .... Deutschland, deutsches Recht Lg Heike


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HeikeB1969

ich hab 5 jahre in einem getränkemarkt gearbeitet und wir bekamen auch oft trinkgelder, wenn wir vor allem den älteren herrschaften ihre getränkekisten ins auto gewuchtet haben. das trinkgeld kam dann in eine seprerate kasse (wir waren 3 verkäuferinnen) und kurz vor weihnachten wurde das dann aufgeteilt und man bekam einen schönen batzen. waren schon mal gut und gerne 200 euro für jeden. schönes zusätzliches weihnachtsgeld. uns war das recht so, weil hier mal 1 euro und da mal 50 ct, das ging schnell unter. von 200 euro hat man mehr. aber so wie das oben abgeht, daß der chef das komplett einbehält, damit wäre ich nicht einverstanden. da würde ich gar nicht erst arbeiten wollen.


Minimaxi

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Mein Sohn ist Koch, bei ihm wird das Trinkgeld einbehalten und ca.einmal im Monat gibt es für jeden einen Umschlag. Für alle die gleiche Summe. Gruß Minimaxi