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Titel gilt 30 Jahre

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Titel gilt 30 Jahre

ungewohnt

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Wie bekommt man eine Verlängerung? Titel wg. Kindesunterhalt wurde 95 ausgestellt, die weiteren Jahre später. WANN muss man bzw. kann man eine Verlängerung beantragen? Kind ist jetzt volljährig und hat den Anspruch auf den nicht gezahlten Kindesunterhalt (DIES versteh ich nie, denn als Mutter habe ich diese Nichtzahlung ja aufgefangen).


Franke

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Wenn ich es nicht falsch verstehe . . . "(1) Die Verjährung beginnt erneut, wenn 1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder 2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. (2) Der erneute Beginn der Verjährung infolge einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn die Vollstreckungshandlung auf Antrag des Gläubigers oder wegen Mangels der gesetzlichen Voraussetzungen aufgehoben wird. (3) Der erneute Beginn der Verjährung durch den Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung gilt als nicht eingetreten, wenn dem Antrag nicht stattgegeben oder der Antrag vor der Vollstreckungshandlung zurückgenommen oder die erwirkte Vollstreckungshandlung nach Absatz 2 aufgehoben wird." Bei www.recht.de sind diverse Foren mit vielleicht kundigen Leuten.


ungewohnt

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Antwort auf Beitrag von Franke

Wohl nicht.... zukünftige Unterhaltsansprüche nach einem Titulierten Titel, verjähren nach 3 Jahren??????????? Allerdings beginnt die Frist wohl erst ab dem 21. Lebensjahr zu laufen. Ich werde mal zur Antragsstelle laufen und dies dort abklären.


Franke

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Antwort auf Beitrag von ungewohnt

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=16 Familien- und Scheidungsrecht Nach Registrierung und Anmeldung kann auch nach bestimmten Begriffen im Forum gesucht werden.