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Testament an einen Ehepartner

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Testament an einen Ehepartner

sechsfachmama

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wie ist das, wenn ein Ehepartner Post vom Gericht bekommt wegen nem Testament/Erbe. Ist er verpflichtet, seinem Ehepartner den Inhalt dessen mitzuteilen oder muss er das nicht?


mozipan

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Natürlich nicht! Warum sollte er dazu verpflichtet sein?


fracla

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Antwort auf Beitrag von mozipan

Ich würde auch sagen, dass das der Ehepartner nicht sagen muss. Schließlich gibt es ein Briefgeheimnis. Obwohl ich denke, zwischen Ehepartnern sollte so viel Vertrauen sein, dass man von sich aus erzählt, dass man geerbt hat. Also wenn ein Ehepartner erbt und er das vor dem anderen geheim hält, find ich das irgendwie komisch.


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wenn man etwas erbt und in einer Zugewinngemeinschaft lebt, geht den Ehepartner das ja auf jeden Fall etwas an, oder!? Wenn nicht, dann nicht.


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

auch wenn der Erbfall nach der Eheschließung eintritt.


ohno

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Eine während der Ehe eingetretene Wertsteigerung des bei Eingehung der Ehe vorhandenen oder durch Schenkung, Erbschaft oder Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erworbenen Vermögenswertes stellt einen Zugewinn des Vermögens dar, der über den Zugewinnausgleich auszugleichen ist. Kenne mich nur nicht mit Erbschaftssteuer aus. Falls die anfällt, würde es vor Auflösung einer Ehe ja schon auffallen. Grundsätzlich besteht aber keine Pflicht, den Ehepartner zu informieren. Stellt sich nur die Frage nach der Moral in der Ehe. VG ohno


elisabeth.die.erste

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

muss nicht, aber sollte...


.Anna.

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, dem Ehepartner muss man über solche Benachrichtigungen keine Auskunft geben. Mit der Ehe verbleibt noch ein Recht auf Privatsphäre ;-) Kurze Erklärung : Wer bei der Heirat keine anderweitige Regelung trifft, lebt mit dem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft. Eine sehr faire Lösung, die bedeutet : Jedem gehört (nach wie vor) das, was ihm auch vorher gehörte. Bei Trennung oder Tod wird für Vermögenswerte wie Haus, Auto, Grundstück der Zugewinn = die Wertsteigerung angerechnet. Also z.B. : Ehepartner hat bei Heirat einen Acker im Wert von 10.000 €, der während der Ehezeit zum Bauland im Wert von 200.000 € wird. Der Zugewinn beträgt 190.000 € und wird im Fall von Scheidung/Tod angerechnet. Falls der Acker während der Ehezeit Acker bleibt und im Wert unverändert, gibt es keinen anrechenbaren Zugewinn. Für Erbschaften gilt das gleiche : Das, was während der Ehezeit geerbt wird, zählt nicht. Wenn aber zum Erbe der oben erwähnte Acker gehört, der dann nach dem Erbfall zum viel wertvolleren Baugrund wird, wird die Wertsteigerung wieder angerechnet. Ich finde diese Idee genial und im Prinzip sehr gerecht. Auskunft über private Schreiben muss man dem Ehepartner nie geben. Im Zweifel geht ein evt. Zugewinn den Ehepartner auch erst bei Auflösung der Ehe etwas an. Vorher gibt es keinen Anspruch auf Auskunft. Gruß Anna


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, inhaltlich ist es bereits beantwortet worden. Ich frage mich nur, was für eine Ehe das ist, in der man ein Erbe verschweigt. LG Fiammetta


jotasi

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

"Ich frage mich nur, was für eine Ehe das ist, in der man ein Erbe verschweigt." Haargenau das habe ich mich eben auch gefragt. :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

vielleicht ist der ehepartner der meinung er hätte ein anrecht auf das geld, bzw die hälfte und der beerbte möchte gerne eine harley kaufen und/oder das ganze geld für sich ausgeben? ich würde bei einem erbfall nicht automatisch die hälfte abgeben wollen und erwarte das auch vom ehemann nicht. deswegen muß eine ehe nicht zwingend schlecht sein.


fracla

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Ne, deswegen muss eine Ehe nicht schlecht sein und ich finde es ok, wenn der Erbe sich was besonderes davon gönnt. Außer die Familie hätte viele Schulden oder sonstige finanzielle Probleme und das Geld wäre anders sinnvoller angelegt, als Geld für etwas auszugeben, was eigentlich nicht benötigt wird. In diesem Fall fände ich den Erben ziemlich egoistisch. Die meisten finden es hier nur seltsam, wenn ein Ehepartner komplett verschweigen würde, dass er was geerbt hat und zweifeln daher, ob die Ehe gut ist.


jotasi

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"deswegen muß eine ehe nicht zwingend schlecht sein." Das sagt ja auch keiner. :-) Aber nach meinem Empfinden hakt es da schon ein wenig, wenn ich mein Erbe lieber für mich behalte oder aus Angst, mein Partner könnte Ansprüche erheben und/oder das Geld mit vollen Händen ausgeben, nichts davon erzähle. Würde ich erben, dann wäre Geld oder Immobilie oder was auch immer definitiv unseres, also das meines Mannes, meiner Kinder und meiner Wenigkeit, und wir würden gemeinsam entscheiden, was wir damit machen wollen. Mein Mann sieht das genauso.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jotasi

schau, für mich hakt es schon dabei, daß jemand mein geerbtes geld als unser betrachten könnte..... ich würde es nicht verschweigen, weil ich wüßte, daß es meins ist und ich allein darüber entscheiden darf. wenn ein ehegatte aber ein raffzähnchen zum partner hat, dann würde er schwindeln. also: ich verstehe es, daß es gründe gibt, zu schweigen. ohne daß ich mich frage, was das für eine ehe ist.


jotasi

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Gut, diese Argumentation kann ich durchaus nachvollziehen. Und natürlich hast Du Recht, wenn Du schreibst, dass es ja nicht Euer, sondern Dein Geld wäre. Und da ist natürlich der Respekt des Partners wichtig. "schau, für mich hakt es schon dabei, daß jemand mein geerbtes geld als unser betrachten könnte..." Vielleicht muss ich das etwas differenzierter beschreiben, denn so ist es nun auch nicht. :-) Ich weiß, dass mein Mann mein Erbe nicht einfach so als unseres ansehen würde, aber für mich wäre eben mein Erbe unseres. Andersrum wäre es genauso. Ich würde mich auch nicht sofort auf das geerbte Geld stürzen, aber mein Mann würde es eben auch ohne Wenn und Aber mit mir teilen. Und wenn einer von uns sich mit seinem geerbten Geld einen Wunsch erfüllen wollte, den er sich sonst nicht erfüllen könnte, wäre das natürlich auch absolut in Ordnung. Keiner wäre dem anderen dann böse, weil er leer ausginge.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jotasi

verstehe ich. allerdings wird die ap, wenn es sie betrifft, einen grund haben, daß sie fragt. entweder hat sie angst, daß ihr der gatte quasi gewonnenes geld unterschlägt oder sie will es nicht mitteilen. vielleicht ist einer der partner mit der einteilung der finanzen nicht einverstanden.


fiammetta

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Hi, wenn der andere ein einrissiger Verschwender ist, dann würde ich ihm wohl auch nur eine Kleinigkeit kaufen, aber doch immerhin mitteilen. LG Fiammetta


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

ja, aber vielleicht nicht gleich.....


EHelmle

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Antwort auf Beitrag von fiammetta

was bringt Menschen dazu, einen Sachverhalt sofort zu werten, obgleich die eigentliche Frage, nämlich inhaltlicher Art, schon lange beantwortet ist.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von EHelmle

....bringt die menschen dazu.


jotasi

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Schön, dass Du verstehst. :-) Ich war nicht sicher, ob ich das verständlich genug dargelegt habe. Was die AP angeht, sehe ich das auch so. Aber letztendlich ist natürlich alles reine Spekulation. :-) Vielleicht fragt sie auch für Ihren Nachbarn oder ihre Schwester oder oder oder... ;-)


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Interessant: Wenn es der Partner macht, dann nennst Du es "unterschlagen", aber wenn sie es macht, dann nennst Du es "nicht mitteilen". Man ist übrigens auch nicht verpflichtet, mitzuteilen, ob man fremdgeht.


ohno

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Ich wills aber nicht verkomplizieren, dazu fehlen hier die Infos. Der potentielle Erbe kann die Erbschaft auch fristgerecht ggüber dem AG ausschlagen. Im Falle eines Familienvaters kommen damit dann dessen Kinder ins Spiel und damit auch die Kindsmutter (Ehefrau). Dann ist auch Schluss mit Heimlichkeiten. VG ohno


monschischi

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Antwort auf Beitrag von ohno

kam ihr Ehemann nicht dran...............also nix Zugewinn, meine Lieben!!!


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Antwort auf Beitrag von monschischi

du sprichst in rätseln.....


ohno

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Nein, natürlich steht dem Ehepartner davon nix zu! Außer sie haben mit Ehevertrag Gütergemeinschaft vereinbart. Geht doch nur um die Berechnung beim Zugewinnausgleich. Beim Zugewinnausgleich fällt der Mehrwert an, den die Erbschaft oder Schenkung seit dem Erhalt erfahren hat. Hatte z. B. ein geerbtes Haus zum Zeitpunkt der Erbschaft einen Wert von € 55.000,00 und ist bei Scheidung € 100.000,00 wert, so fallen € 45.000,00 in die Zugewinnbilanz. Und dann kommts noch auf den Wertzuwachs beim Ehepartner an. In seltenen fällen gehts auch null auf null auf. Ganz unterschiedlich.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

mir gings nur ausschließlich um die vorschrift ... im testament können ja auch schulden oder gar nix? (weiß nicht, obs das gibt) vererbt werden.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Wer ein Testament mit Schulden annimmt ist selber schuld. Wenn man es doch tut: Solange man die Schulden aus dem eigenen Vermögen bezahlen kann, geht das den Ehepartner dennoch nix an. Wenn nichts zu vererben ist, ist es doch eh egal. Was soll man da dem Partner sagen?


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

einfach um der information willen - das und das stand drin, fertig.