shinead
Ich brauche mal Hilfe bezüglich gültiger Fristen: Bis wann muss ein Einzelunternehmer seine GuV bzw. seine Bilanz vorlegen? Da gibt es doch bestimmt eine Frist für den Unternehmer. Danke schon mal!
Dafür ist primär wichtig wie das Steuerjahr gelegt wurde. Ist dies gleich dem Kalenderjahr? Dann ist der späteste Abgabetermin der 31.05. des Folgejahres (also 31.05.2014 für das Steuerjahr 01.01.2013 - 31.12.2013). Die Frist kann, wenn man einen Steuerberate hat oder auf Antrag verlängert werden. LG Sabine
Danke!
Ich habe vor wenigen Tagen meine Unterlagen für 2012 (!) dem Steuerberater gegeben... Bin Freiberufler. Vielleicht habe ich da mehr Spielraum? (Wobei das Finanzamt schon angemahnt hatte... *hüstel*)
§ 149 Abs. 2 der Abgabenordnung: Steuererklärungen für 2012 waren demnach grundsätzlich bis 31.05.2013 beim Finanzamt einzureichen (Sonderregelung bei abweichendem Wirtschaftsjahr bzw. bei Land- und Fortwirtschaft). Die Frist 31.05. des Folgejahres gilt insoweit auch für Einzelunternehmer (und damit auch für die Vorlage der jeweiligen GuV bzw. Bilanz). Bei Steuerpflichtigen, die steuerlich beraten sind, wird - je nach Bearbeitungsstand im jeweiligen Veranlagungsbezirk - meist bis September 2013 noch nicht gleich gemahnt, bis Ende Februar 2014 kann in besonders begründeten Einzelfällen noch Fristverlängerung gewährt werden. Ich hoffe, Dein Steuerberater lässt sich nicht mehr zu viel Zeit mit Deinen Unterlagen, Morla! ;-)
Nein nein, alles geklärt. Finanzamt gibt Zeit bis Ende Februar und Steuerberater weiß Bescheid und packt das. :) Aber ich mach mich mal lieber bald an 2013....
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