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nejumi

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Hallo ihr Lieben, ich arbeite seit 2005 (wegen Kinderbetreuung) von zu Hause aus. Mein AG ist mir da sehr entgegengekommen. 20h, zwischendurch mal auf 35h aufgestockt und seit der Geburt des Lütschen 2011 wieder nur 20h. Bisher habe ich immer nur die Pauschale von 1250 in der Steuererklärung angegeben und wurde so akzeptiert. Jetzt verlangt das Finanzamt einen Nachweis, dass der AG mir keinen geeigneten Platz in der Firma zur Verfügung stellen kann. Das ist allerdings nicht der Grund gewesen für einen Heimarbeitsplatz, sondern einfach die große Entfernung zur Firma und die Flexibilität der Arbeitszeit. Halbe Tage bzw. 35h hätte ich sonst nie bewerkstelligen können. Somit konnte ich auch abends oder am WE arbeiten. Gibt es irgendwie ein Urteil, dass ein Heimarbeitsplatz auch deswegen anerkannt wird? Hab bisher nix finden können und bevor ich meinen AG kontaktiere, wollte ich gerne euch mal fragen. Danke! LG


Leena

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Antwort auf Beitrag von nejumi

Telearbeit / Heimarbeit und die damit verbundenen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden steuerlich zunehmend ein Thema. Schau z.B. mal hier, Urteil des FG Rh.-Pfalz vom 19.01.2012, Az. 4 K 1270/09, auch wenn dagegen noch eine Revision anhängig ist (BFH, anhängiges Verfahren, VI R 40/12) http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={03F74388-7550-4B1E-9E2B-9E73527E6B09} http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=ah&nr=26692 Andererseits gibt es auch Urteile, wonach bei Telearbeit keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden, z.B. FG Düsseldorf vom 08.08.2013, 11 K 1705/12 E: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2013/11_K_1705_12_E_Urteil_20130808.html In einem anderen Urteil vom FG Düsseldorf vom 23.04.2013 (10 K 822/12 E) entschied das Gericht dagegen, dass ein Betriebsprüfer, dem in seinem Finanzamt für 8 Prüfer nur 3 "Poolarbeitsplätze" zur Verfügung standen, die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer als WK abziehen konnte. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2013/10_K_822_12_E_Urteil_20130423.html Von daher - es kommt sehr auf die Umstände des Einzelfalles an. Und eine verlässliche Linie gibt es im Grunde (noch?) nicht. Im Endeffekt würde ich sagen, dass Finanzamt kann keinen Nachweis verlangen, dass Dein Arbeitgeber Dir keinen geeigneten Platz in der Firma "zur Verfügung stellen kann", sondern nur, "ob" Dir ein Platz zur Verfügung steht. Und wenn Du komplett in Heimarbeit für Deinen Arbeitgeber tätig bist, sollte ja sowohl kein anderer Arbeitsplatz vorhanden sein als auch der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit im Arbeitszimmer liegen, oder fährst Du doch auch in den Betrieb, um dort Arbeitsergebnisse "abzuliefern" o.ä.? Wobei die 1.250 Euro Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer keine "Pauschale" sind, sondern die entsprechenden Aufwendungen müssten schon konkretisiert werden und könnten dann BIS zu diesem Betrag als WK anerkannt werden. Nebenbei bemerkt. Wenn Steuerpflichtigen den Betrag als "Pauschale" deklarieren, reagiere ich auch etwas empfindlich. ;-) So, das wäre dann mal spontan der erste "Rundumschlag", der mir zu dem Thema eingefallen ist, hier privat zu Hause und ohne Zugriff auf Steuerfach-Datenbanken...


Benedikte

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Antwort auf Beitrag von Leena

Leene, ich schliesse gelich mal eine Zusatzfrage an. Wenn ich nach deutschland zurueckgehe. will ich, angesichts meiner flachen Karriere, Telearbeit und Teilzeit machen, also zweieinhalb Tage 20 h Behoerde und nach derzeitiger Planung 12 Stunden Telearbeit, einen kompletten Tag zuhasue, einen frei. Kann ich dann auch ein eigenes Arbeitszimmer absetzen? Mein Arbeitgeber stellt alles bis auf den Raum. Vor allem, kann ich mein arbeitszimmer zusaetzlich zu dem meines Mannes absetzen? Da unsere Kinder ja fluegge werden, haetten wir separate Arbeitszimmer. Grund fuer meine Telearbeit waere allerdings nicht, dass ich in der Behoerde kein Buero haette, sondern dass ich die Wegezeiten vermeiden will, Mein Buero stuende dann leer. Benedikte


Leena

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Antwort auf Beitrag von Benedikte

Klassische Antwort - kommt darauf an. Grundsätzlich spricht erstmal rein gar nichts dagegen, dass bei Eheleuten beide Ehepartner ein häusliches Arbeitszimmer als WK geltend machen, wenn noch genügend Platz für einen angemessenen familiären Wohnbedarf etc. vorhanden ist. Allerdings - wenn Du auf eigenen Wunsch einen Telearbeitsplatz einrichtest, ohne dass ein Grund-Konzept des Arbeitgebers dahinter steht, durch die Verlagerung ins Home Office grundsätzlich Arbeitsplätze in der Behörde einzurichten, dürfte es schwierig werden. Grundsätzlich dürfte für die Tätigkeit ja kein anderer Arbeitsplatz als das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung stehen (was ja bei Dir gerade nicht der Fall ist, wenn Dein Büro in der Telearbeit leer steht) bzw. der Schwerpunkt Deiner Tätigkeit müsste im häuslichen Arbeitszimmer liegen, das dürfte auch nicht der Fall sein. Also die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Absetzbarkeit des Arbeitszimmer wären insoweit eigentlich nicht erfüllt. Inwieweit es bei Telearbeit noch anderes gibt... muss ich noch mal ernstlich auf die Suche gehen, ich melde mich noch mal bei Dir, Benedikte. :-)


shinead

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Antwort auf Beitrag von nejumi

Das Urteil bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Tele-Arbeitsplätzen ist noch anhängig: Aktenzeichen: VI R 40/12 Wenn die Kosten für den heimischen Arbeitsplatz vom FA abgelehnt werden, dann musst Du Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid erheben und darin auf das o.g. Aktenzeichen des BFH verweisen.