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Steuererklärung

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Steuererklärung

sternchen1410

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Hallo wie jedes Jahr weiß ich nicht genau was man alles mit einreichen kann. Wie sieht es aus mit - Betreuungsgeldbescheid Kindergartenbeitrag Was kann man noch? Versicherungen, Lohnsteuerbescheinigung, Elterngeldbescheid haben wir. Arbeitsweg haben wir nicht viel. Arbeitskleidung auch nicht und Medis auch nicht wirklich. Wie ist es mit Turnverein oder Kurse wie z.B. SChritte ins Leben? Vergleichbar mit Krabbelgruppe


PiaMarie

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hallo, hier mal ne Checkliste.. ;) http://www.steuerberater-halle.com/Downloads/dokument.pdf Kindergarten und Betreuungsbescheid muss mit rein. Lg


Leena

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Kinderbetreuungskosten wirken sich grundsätzlich steuerlich aus. Turnverein, Krabbelgruppe u.ä. fällt unter Hobby und "Kosten der Lebensführung" und sind steuerlich nicht abziehbar. Kosten in Zusammenhang mit der nichtselbständigen Arbeit (also Arbeitsweg, Arbeitskleidung etc.) wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Aufwendungen insgesamt die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen. Beim Arbeitsweg rechnet man pro vollen Kilometer einfache Entfernung zwischen Wohnung-Arbeitsstätte 0,30 €, also bei 5 km und normalerweise max. 210 Arbeitstagen wären das 5 km x 0,30 €/km x 210 Tage also 315 €. Medikamente wirken sich, soweit ärztlich verordnet, steuerlich nur aus, wenn der Gesamtbetrag einen bestimmten Prozentsatz von Eurem zu versteuernden Einkommen übersteigt - hier, schau mal in dem Wikipedia-Artikel, da stehen die % drin, daran kannst Du Dich dann orientieren, ob es überhaupt interessant sein könnte oder nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung Ansonsten - heb Dir eine Kopie der fertigen Erklärung für nächstes Jahr auf, dann kannst Du Dich daran im Grunde ganz gut orientieren! :-)


Tai

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hallo, ich hänge mich mal dran: Kann man die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung der Kinder steuerlich geltend machen, wenn die Krankenkasse ncihts übernimmt? Danke Tai


Leena

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Antwort auf Beitrag von Tai

Grundsätzlich sind Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung als Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung (nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung) steuerlich absetzbar. Die Behandlung muss allerdings medizinisch notwendig und angemessen sein. Wobei es mich bei der Veranlagung stutzig machen würde, wenn die Krankenkasse da gar nichts übernimmt - wieso das denn nicht, wenn eine medizinische Indikation besteht? Oder besteht keine medizinische Indikation? (Das hätte dann allerdings wiederum die Folge, dass auch steuerlich nicht anerkannt werden dürfte, da die Kosten dann nicht notwendig und angemessen wären.)


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Tai

Das läuft auch unter dem Stichwort "außergewöhnliche Belastung", so wie die Kosten für Medikamente.


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Es geht sogar die Fahrt zum Kieferorth. Abzusetzen, habe von meinem ein Merkblatt bekommen und zum Jahresende gibt es eine Aufstellung von ihm, Klasse Service. Ich kann halt auch den Teil absetzen, den die Kasse nicht übernimmt, da Eigen/Zusatzleistung, und den ich auch nicht von der Zusatzversicherung erstattet bekomme.


Tai

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Antwort auf Beitrag von Tai

Hallo, vielen Dank für eure Auskünfte. Mehr als gestrichen werden können die Kosten nicht, also kann ich sie ja mal in die Steuererklärung aufnehmen. Bis vor einigen Jahren hätte die Krankenkasse die Kosten der Behandlung übrigens noch übernommen, aber inzwischen bezahlt sie bei einer "vergrößerten Frontzahnstufe" nur bei noch größerem Abstand, als es meine Tochter hat. Da war eben die Frage, lassen wir sie als Hase, noch dazu mit Madonna-Lücke zwischen den Schneidezähnen, durchs Leben gehen, oder bezahlen die Behandlung selbst. Grüße Tai