Mitglied inaktiv
hallo, wir möchten ein stelzenhaus für unse kinder bauen. es soll über den sandkasten (größe 2,20*2,20) gebaut werden. die endhöhe beträgt ca 4m inkl. dach. das stelzenspielhaus würde ca 1,5m von der grundstücksgrenze entfernt stehen. im www habe ich gelesen, das dies kein problem darstellt, da es sich um ein spielgerät handelt. siehe anhang: Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden: Ein im Garten eines Wohnhauses errichteter Spielturm für Kinder muss von den Nachbarn auch dann hingenommen werden, wenn er in unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Aktenzeichen: 4 K 25/08 NW) kennt sich jemand mit rechtsfragen aus oder weiss, wo man sich im www kostenlos beraten lassen kann? ob das das urteil auch in niedersachen gültig ist? mfg cocaje
Sorry, aber warum fragst Du nicht einfach die Nachbarn, ob es denen was ausmacht? Was soll denn dieser Gerenne zu Gerichten? (so als Anwalt gesagt)
wer hat denn gesagt, das ich zum gericht rennen will? wollte lediglich wissen, ob das richtig /rechtens ist, was ich im www gefiunden habe
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