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Stellt der Stromlieferant Strom ab?

Stellt der Stromlieferant Strom ab?

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Kann der Hauseigentümer den Stromlieferanten bitten, den Strom für ein Haus abzustellen? Stromkosten werden direkt vom Eigentümer bezahlt. Es geht um eine beendetes Mietverhältnis bei säumiger Miete.


Sarah+Krümels-Mama

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Ähm, wer zahlt den Strom? Der Mieter oder der Eigentümer???? Wenn der Eigentümer..wieso zahlt der den Strom für den Mieter???? Ich meine, (bin mir aber nicht 100% sicher) dass in der regel nur der Zählerstand durchgegeben wird. Denn ein "Abstellen" bringt zusätzliche Kosten mit sich, weil ein Mitarbeiter rauskommen muss, der eine Blombe an den Kasten macht und auch wieder raus kommen muss um diese zu entfernen! Und das können schonmal 200 Euro extra sein zum ab und an klemmen!! Ich versteh aber ehrlich gesagt, denn Hintergrund grad nicht....wieso sollte denn der Eigentümer überhaupt was abstellen? Ich meine, wenn er regelmäßig den Strom gezahlt hat, und die Mieter eh ausziehen.....oder will der Eigentümer den Mietern den Strom abklemmen obwohl sie noch da wohnen? Das darf er nämlich nicht!


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Antwort auf Beitrag von Sarah+Krümels-Mama

doch, man darf das, siehe: http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/wasser-strom-etc-abstellen-wenn-mieter-nicht-zahlt-bei-gewerblicher-miete/ Mir geht es nur um die Vorgehensweise, die näheren Begleitumstände will ich hier jetzt nicht schildern. Warum muss eine Plombe angebracht werden? Geht das Abstellen nicht direkt vom Stromlieferanten aus? Stom wird, wie bereits geschrieben, vom Vermieter bezahlt.


bummi-mama

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Nee, der Strom kann ja nur direkt im Haus/Wohnung abgeklemmt werden. Von irgendeiner zentralen Stelle geht das nicht! Soooo modern sind wa dann doch noch nicht. Also es muss einer kommen, besagte Plombe anbringen und später mal wieder entfernen und ja das kostet ne Menge extra. Kenne niemand, der das freiwillig macht.


bummi-mama

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Antwort auf Beitrag von bummi-mama

Die Plombe wird sozusagen angebracht, damit keiner den Strom unbemerkt wieder nutzen kann. Dazu müsste das Siegel gebrochen werden und dann merkt man ja, dass einer dran war.


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von bummi-mama

Verstehe trotzdem nicht, wieso ein Vermieter den Strom abklemmen "darf" wenn doch der STROM (egal von ihm selber oder nicht) gezahlt wurde!!!! Er hat doch dem Mieter gekündigt wegen Mietrückständen......(???? ) und die Konsequenz ist eben die Kündigung bzw. der Auszug! Und er DARF NICHT den Strom abschalten!!!! S.h. hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/urteil_aid_21635.html oder auch als Zitat: "Einem Mieter darf auch dann nicht der Strombezug unterbunden werden, wenn ihm wegen Mietschulden fristlos gekündigt worden ist. Wegen einer fristlosen Kündigung Anfang 2005 war es in der Mietwohnung in den Folgemonaten mehrfach zu Stromausfällen gekommen, wie der „Anwalt-Suchservice“ berichtete. Grund für die Ausfälle seien herausgedrehte Sicherungen gewesen. Die Mieter konnten das Problem selbst lösen, indem sie die Sicherungen wieder hineinschraubten. Bei einem weiteren Stromausfall war dies nicht mehr möglich, weil das Schloss zu dem Raum mit den Sicherungskästen ausgetauscht worden war. Der Streit landete vor dem Landgericht München I. In ihrem Urteil (Az. 415 C 23505/05) monierten die Richter, der Vermieter könne für sich kein Zurückbehaltungsrecht wegen aufgelaufener Mietschulden reklamieren. Die Stromzufuhr zu unterbrechen sei eine widerrechtliche Besitzstörung, solange die Mieter noch in der gekündigten Wohnung lebten. Dies treffe auch auf andere Versorgungsleistungen zu. ... Urteile: Vermieter darf nicht Strom abschalten - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/immobilien/mieten/urteile/urteil_aid_21635.html" Es ist aber auch schwierig das zu beurteilen, weil ich nicht nachvollziehen kann, wieso der Vermieter den Strom zahlt. Und solange die Mieter da wohnen, geht das nicht. WENN das Mietverhältniss aber beendet ist, DANN darf er den Strom abstellen lasse. Aber wie gesagt das kostet extra! Ansonsten folgendes: Sollte der Mieter den Strom nicht bezahlen, bekommt man eine Mahnung, eine zweite eventuell eine dritte...dann kommt ein Mitarbeiter, kannst du die Summe x nicht zahlen, weißt er dich darauf hin, dass er den Strom abklemmt....infolgedessen bekommst du erst wieder Strom, wenn du die abklemm sowie anklemm Gebühren und deine offene Summe gezahlt hast!


Sarah+Krümels-Mama

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Antwort auf Beitrag von like

Hier lag ja bereits eine Räumungsklage vor, aber auch hier steht, dass der vermieter es nicht so einfach darf! Erst nach beendigung des Mietverhältnisses...... Ist schwer da was zu sagen, da man ja nichts weiß....worum es geht (also pivat haushalt oder gewerblich), wieso der vermieter den Strom zahlt etc.pp. Ruf doch einfach mal bei dem Stromversorger an um den es geht, denn ohne hintergrundwissen ist das schwer. Zumal ja eben gezahlt wurde!!!