joso1
Hilfe, ich habe juristisch keine Ahnung! Meine Freundin hatte vor 3 Wochen erfahren, dass ihre Mutter ihr komplettes Vermögen (nicht zu knapp) an ihren Bruder "geschenkt" hat. Nun ist dieser Bruder (war das einzige Geschwister) vor 1 Woche unerwartet verstorben. Hat die Freundin Möglichkeiten die Schenkung von vor 2 Jahren rückgängig zu machen????? Juristen vor. Danke euch im voraus liebe Grüße Johanna P.S. die Schwester wusste bis zum Tod des Bruders nichts davon.
Wer beerbt denn den Bruder? Lebt die Mutter noch? Wer soll die Schenkung rückgängig machen?
Warum sollte die Schenkung nun rückgängig gemacht werden? Wenn noch Geld da, bekommen es seine Erben.....Vg, Rory
Hmm, kann schon sein, daß sie Ansprüche hat, ich bin mir aber nicht sicher. Stichwort wäre Pflichtteilergänzungsanspruch. Vielleicht mal reinlesen....
tot ist. Frage also : lebt die Mutter noch?
Wenn die Mutter in den nächsten 8 Jahren stirbt, hat die Tochter evtl. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Kinder ihres Bruders.
genau so ist es.. der Schenker muß 10 jahre überleben, dann erst ist die schenkung rechtskräftig.
Zunächst mal, wenn die Mutter noch lebt, dann kann deine Freundin M.E erstmal wenig machen. Zu Lebzeiten kann jeder mit seinem Vermögen machen, was er will, es sei denn, er ist nicht geschäftsfähig. Wenn die Mutter dann irgendwann mal stirbt oder sie jetzt bei der Aufklärung mitspielt, könnte es wichtig sein, ob sie das Vermögen tats. schon vor dem Tod des Bruder an diesen verschenkt. also ihm übertragen hat, bei einem großen Vermögen gäbe es da sicher Verträge, bei verschenkten Immobilien auch notarielle Verträge. Sollte das so geschehen sein, dann hat deine Freundin evtl. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn ihre Mutter binnen 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Anderes gilt, wenn die Mutter bereits bei Schenkung geschäftsunfähig war. Alles in allem gibt's in dem Fall hier viele Wenns und Abers und deine Freundin täte evtl. gut daran, sich jetzt oder spätestens beim Tod ihrer Mutter ausführlich bei einem RA oder Notar beraten zu lassen.
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