Daria87
Weiß jemand, ob es für den Bemessungszeitraum für den Elterngeldanspruch ab 2024 bei den 12 Monaten vor Eintritt des MuSchus bleibt? Und dann wird geschaut, ob Mann und Frau in diesem Zeitraum gemeinsam über EUR 150.000,- brutto erwirtschaftet haben? Unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht?
Ich wundere mich immer wieder, wie viel manche Menschen verdienen und dabei trotzdem dermaßen unbeholfen sind. Da würden mich ja echt die Jobs interessieren.
Ich bin Psychologin. Ich unterstütze Menschen darin, sich nicht zu sehr um die Probleme anderer zu wundern.
Touché.
Lol, musste lachen. Schöne Antwort
Hausherren, ob er dir das vielleicht erklären kann.
Geile Antwort.
8) Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 300 000 Euro beträgt. also 12 Monate vor Geburt und Abs1 Satz 1 Nr 2 = im selben Haushalt lebend - also egal ob verheiratet oder nicht.
Lieben Dank!
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