Elternforum Aktuell

Rückfrage Elterngeld

Rückfrage Elterngeld

Daria87

Beitrag melden

Weiß jemand, ob es für den Bemessungszeitraum für den Elterngeldanspruch ab 2024 bei den 12 Monaten vor Eintritt des MuSchus bleibt? Und dann wird geschaut, ob Mann und Frau in diesem Zeitraum gemeinsam über EUR 150.000,- brutto erwirtschaftet haben? Unabhängig davon, ob verheiratet oder nicht?


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

Ich wundere mich immer wieder, wie viel manche Menschen verdienen und dabei trotzdem dermaßen unbeholfen sind. Da würden mich ja echt die Jobs interessieren.


Daria87

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ich bin Psychologin. Ich unterstütze Menschen darin, sich nicht zu sehr um die Probleme anderer zu wundern.


Lavendel79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

Touché.


mybabygirl

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

Lol, musste lachen. Schöne Antwort


Tini_79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

Hausherren, ob er dir das vielleicht erklären kann.


DecafLofat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

Geile Antwort.


Lavendel79

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Daria87

8) Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 250 000 Euro erzielt hat. Erfüllt auch eine andere Person die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 oder der Absätze 3 oder 4, entfällt abweichend von Satz 1 der Anspruch, wenn die Summe des zu versteuernden Einkommens beider Personen mehr als 300 000 Euro beträgt. also 12 Monate vor Geburt und Abs1 Satz 1 Nr 2 = im selben Haushalt lebend - also egal ob verheiratet oder nicht.