Mitglied inaktiv
Habe zwar mal ReNo gelernt aber mein Wissen erstreckt sich eher übers Notariat. Kollegin von mir wohnt in einer kleinen Butze mit Klo aufm Hausflur (wußte nicht mal, dass es sowas noch gibt) zum überteuerten Mietpreis (leider noch unter Mietwucher) Fenster sind undicht. Die Kaution hat sie noch nicht ganz bezahlt, die dritte Rate fehlt noch. Jetzt hat der Vermieter ihr mit fristloser Kündigung gedroht, wenn sie bis Ende nächster Woche den Rest Kaution nicht zahlt - sie wiederum hatte ihn vorher gebeten, doch bitte die Fenster dicht zu machen. Kann er? Sie hat das Geld leider nicht. LG Sue
Hi! Kann er. Die Mietkaution ist Bestandteil des Mietvertrages. Die undichten Fenster genügen allenfalls für eine Mietminderung. Allerdings muss dafür dem Mieter eine ausreichende Frist zu Behebung der Mängel eingeräumt werden. Fenster müssen ja bestellt werden. (Wir haben 12 Wochen auf unsere Fenster gewartet...) Gruß Shinead
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