Gesichtsnase
Hallo, Ich kennen eine Flüchtlingsfamilie, die von einer deutschen Familie in einer Einliegerwohnung aufgenommen wurde. Die Hausherrin steht ständig unangemeldet in deren Wohnung, verbietet ihnen, die Wohnung abzuschließen und pfeift völlig auf Privatsphäre. Wie ist das rechtlich? Sie bzw. das Jobcenter zahlt ja für die Wohnung, da kann die Hausherrin der Familie nicht ihr Recht auf Privatsphäre entziehen, oder? Ich hab gesagt, sie sollen einfach abschließen und gut ist. Und sie bitten, zu klopfen, bevor sie reinkommt. Anscheinend passt das der Frau aber nicht und sie verbietet das ausdrücklich bzw. hält sich nicht daran und steht zu jeder Tages und Abendzeitung unangemeldet in der Wohnung. Es sind Mann, Frau und Kind. Die rennen vielleicht auch mal nackig darum oder haben mal Sex, wenn Kind außer Haus ist…das finde ich sehr schräg. Haben Flüchtlinge da weniger rechte? Kann ich mir gar nicht vorstellen. Danke für eure Einschätzungen und vielleicht hat jemand einen Artikel oder so, der dazu passt?
Die Rechte von Wohnungsmieten:innen sind gleich, egal, welche Nationalität die Bewohner:innen haben. Ein:e Vermieter:in hat grundsätzlich nicht das Recht, die Wohnung zu betreten. Es gibt Ausnahmen, aber dann muss der Besuch angekündigt sein und es muß eisentriftigen Grund geben. "Einfach mal so" ohne Erlaubnis die Wohnung betreten ist nicht. Und natürlich dürfen die Bewohner:innen die Wohnung verschliessen.
Abgesehen, dass es Flüchtlinge sind, darf das die Hausbesitzerin nicht. Im dem Fall ist sie ja auch Vermieterin. Siehe Bildanhang. In deinem Fall klingelt sie ja nicht einmal. Wieso erwähnst du die Nationalität der Fam., die die Flüchtlinge aufnahm?

Ich meinte, eine Familie in Deutschland. Was weiß ich, welche Nationalität die haben. Danke, so sehe ich das auch. Es ist ja kein Zimmer in den privaten Räumen , sondern eine abschließbare separate Wohnung.
Die Familie hat alle Rechte, die jeder andere Mieter auch hat. Es gibt keinen Artikel, der erklärt, dass auch Frauen oder Ausländer oder Vegetarier mit Brünetten oder Männern im Mietrecht gleichgestellt sind.
Danke für eure Meinungen, die sich mit meiner decken. Man könnte ja auch als nicht deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Aufwnthaltsrecht arbeitslos werden und dann würde das Jobcenter ja auch die Miete zahlen. Da dürfte ja auch keiner reintanzen. Hab mich halt nur gefragt, ob das tatsächlich als Mietverhältnis gilt, oder eben Leute, die Flüchtlinge aufnehmen quasi bezuschusst werden und das nicht wirklich ein offizielles mieteverhältnis ist. Das wäre allerdings doof, dann wären Flüchtlinge ja volles Freiwild und man könnte mit denen alles machen
Hab jetzt mehr Infos: es gibt in der Wohnung einen Raum, den die Hausherrin immer betreten will, den die Flüchtlinge auch nicht nutzen dürfen und deshalb dürfen sie nicht abschließen??? Wäre das wirklich ein Grund? Da ist hobbyzeug drin, also nix lebenswichtiges
Genau das wollte ich gerade schreiben. Haben sie denn einen Mietvertrag und ein Mietverhältnis oder sind sie Gäste der deutschen Familie in Räumlichkeiten, die eigentlich nicht vermietet werden. Wenn ich jemanden als Gast aufnehme, dann erwarte ich natürlich ein "familiäreres" Verhältnis als wenn ich vermiete.
Klingt nicht gerade danach als ob ihnen die Wohnung vermietet wurde, sondern eher, dass die deutsche Familie ihre Gastfreundschaft zur Unterstützung angeboten hat. Da dürfen sie natürlich bestimmen welche Räume sie zur Verfügung stellen und welche sie selbst nutzen und zu denen sie dann auch jederzeit Zugang möchten. Ich versteh beide Seiten. Aber Du kannst doch einer Familie, die helfen will, nicht indirekt enteignen. Natürlich verstehe ich auch den Wunsch nach Privatsphäre. Da muss miteinander geredet werden oder eben eine eigene Wohnung auf dem freien Markt gemietet werden
Wenn sie natürlich keine Mieter sind, sondern Gäste, dann sieht es anders aus.
Aber wenn das Jobcenter der deutschen Familie Geld zahlt, dafür dass die Leute da wohnen dürfen - sind sie dann nicht automatisch Mieter?
Wer zahlt denn an wen? Und wofür? Sicher, dass es Miete ist? Hilf den Leuten doch, sich an eine vernünftige Beratungsstelle zu werden und sie sollen ihre Unterlagen dorthin mitnehmen. Gibt es eine Ombusstelle in eurer Stadt? Da könnten sie hin.
Also das Jobcenter zahlt die deutsche Familie. Ob das als Miete deklariert ist, weiß ich nicht. So oder so ist das ne Zumutung, suchen schon die ganze Zeit nach einer alternative
Hat die Familie einen Betreuer oÄ., der sie unterstützt? Ich habe das mal gemacht 2016 für zwei junge Syrer. Ich hatte Einblick in alle Akten, also auch dem Mietvertrag. Wenn sie jemanden haben, sollen sie sofort zum Amt gehen und das melden. Es kommt ja noch hinzu, dass vielleicht das Amt genau dieses Zimmer auch mitbezahlt, die Familie das aber gar nicht nutzen DARF. In meinen Augen ist das Amt Ansprechpartner. Einzige Ausnahme: Sie sind dort privat geduldet und zahlen evtl. gar keine Miete. Damit kenn ich mich nicht aus.
Danke, das gebe ich so mal weiter!
Fahr morgen in den Baumarkt und kauf einen neuen Zylinder für das Türschloss. Das Wechseln ist kinderleicht, YouTube hat hundert Tutorials. Und kauf noch ein paar Kisten, um den hobbykrempel einzupacken und der "Hausherrin" vor die Tür zu stellen.
Das wäre rotzfrech nach meinem Geschmack aber ich mag die Leute auch nicht in Schwierigkeiten bringen. Hatte angeboten, mit der Hausherrin zu reden, aber das wollte man auch nicht. Sie haben halt so furchtbare Angst, rausgeworfen zu werden oder sonstige negativ aufzufallen
Also, wenn das JC die Miete bezahlt, haben die vorher den Mietvertrag gecheckt. Und solch komische Zusätze würden sie normalerweise nicht so einfach akzeptieren. Eben, weil es Probleme nach sich zieht. Allerdings ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt, da sieht man das evtl etwas lockerer. Dass die Mieter Flüchtlinge sind, darf natürlich keinen Unterschied zu allen anderen Mietern machen. Oder kann es sein, dass die Mieter ukrainische Geflüchtete sind? Da gibt es nämlich evtl eine andere Regelung. Da schnell und unbürokratisch geholfen wurde, den Menschen schnell Wohnraum in den eigenen Wohnungen/Häusern angeboten wurden, gibt es da oft keine richtigen Mietverträge, sondern es wird vom Jobcenter eine Pauschale bezahlt. Und wenn das hier so ein Fall wäre, dann ist es eher wie eine WG oder Familienanschluss. Allerdings hat sich das nicht so gelesen. Sondern eher tatsächlich eine eigene Wohnung mit rechtmäßigem Mietvertrag. Oder? Lass dir den doch mal zeigen, da müsste die Hobbyraumregelung mit drinstehen.
Lass Dir den doch mal zeigen
wohl einfach eine grenzüberschreitende person, davon gibt es da draußen viele und selbst wenn man sie darauf anspricht haben sie kein unrechtsbewußtsein, sind meistens eher noch beleidigt. vielleicht wäre es sinnvoller wenn du dich kümmerst ob es wo eine andere unterkunft geben würde als da ein fass aufzumachen. denn am ende kann das klima so vergiftet werden dass es eine qual ist dort zu wohnen
ps grenzüberschreiter sind nicht so aus bösen motiven heraus, sie kennen und können es nur nicht anders.
Das dachte ich auch.. "Rechte von Flüchtlingen", was erst einmal impliziert, dass diese nun schützenswerter in solchen Situation sind, als andere. Einfach Mietvertrag checken, je nachdem Vermieter freundlich zur Rede stellen, sich schlau machen oder anderweitige Konsequenzen vorschlagen, fertig.
Das JobCenter zahlt die Miete bei Flüchtlingen? Bist Du sicher, dass Deine Infos alle so richtig sind?
JC zahlt die Miete bei Alg2 Empfängern. Und da die meisten Flüchtlinge in der ersten Zeit da dazu gehören, zahlt das JC da genauso
Ukrainische Flüchtlinge bekommen ALGII, ja.
Ja das mag sein, mir fehlt hier der Zwischenschritt, darum hab ich so gefragt. Denn es ist ja so, das Flüchtlinge erstmal in Erstaufnahmeeinrichtungen kommen. Sie sind dann bei der Stadt oder dem Kreis registriert und werden durch diesen dann "verteilt" auf freien oder angeboten Wohnraum. Privater freier Wohnraum ist, zumindest bei uns!, vom Kreis angemietet. Wenn es keine Fewo oder sowas ist, muss man sogar die Nutzungsart der Unterkunft ändern, zb vom Einfamilienhaus in Flüchtlingsunterkunft. Und der Kreis, welcher diese Objekte mietet, zahlt dem Vermieter pro Kopf der dort untergebrachten Flüchtlinge eine Pauschale pro Tag. Da läuft nichts übers JobCenter, woher will man auch bei einem Flüchtling wissen, wohin er kommt im entsprechenden Bundesland? Von daher vermute ich mal, dass es hier schon keine Flüchtlinge in dem Sinne mehr sind, sondern angemeldete Asylsuchende (?) , die schon länger da sind. Also, was ich damit sagen will : Wenn es wie oben beschrieben wäre, kann ich mir vorstellen, dass die Vermieterin in Recht ist, denn wenn, werden nur einzelne Räume und Gemeinschaftsräume (Küche und Bad) vermietet und sonst nix!! Es muss jedes vermietetes Zimmer abschließbar sein, alles andere bleibt frei zugänglich! Von daher passt hier eigentlich nichts zusammen und daher meine Frage, ob es wirklich vom JobCenter bezahlt wird als Wohnungsmiete oder vom Kreis als Pauschale pro Person. Wenn letzteres, kann sie dort ein und ausgehen, wie sie will. Wir haben hier nämlich gerade das selbe. Haus steht frei und der Kreis will mieten, daher meine Infos. Es geht da dann tatsächlich um einzelne Räume, die zugewiesen werden. Wir könnten bis zu 8 Flüchtlingen Platz bieten. Käme eine Fam. mit 3 Personen, bekommt sie ein! großes Zimmer mit Vollausstattung, das wir nicht betreten dürfen etc. Die restlichen Räume können wir nach wie vor nutzen, bis die nächsten kommen. Damit haben wir aber nichts zu tun, das regelt der Kreis. VG ohno VG ohno
Nur aus Neugier: Und was wirst du jetzt machen…?
Ich hab der Familie gesagt, was ich hier so erfahren habe und sie haben sich dazu entschieden, es einfach so weiterlaufen zu lassen erstmal, da man wohl nicht arg viel tun kann. Dass wir mit den Hauseigentümern reden, wollen sie nicht. Also werde ich gar nix machen und helfe weiter bei der Suche nach einer neuen Wohnung.
Finde ich gut von Dir, dass Du sie informierst und unterstützt, weil sie sicher gar nicht wissen, welche Rechte sie überhaupt haben.
Danke :)
Dann wäre das Amt erst mal der Ansprechpartner um zu klären, um was für eine Art Mietverhältnis es sich da handelt. Ein echter Mietvertrag, bei dem das Amt echte Miete zahlt oder zahlt das Amt zB nur eine Art Aufwandsentschädigung dafür, dass man einer Familie Unterbringung gewährt? Ist die Wohnung richtig vermietet und das Amt nur Zahler (wie bei Sozialhilfe etc), hat die Familie natürlich ein Recht darauf, dass niemand unangekündigt in ihrer Wohnung steht. Aber ich könnte mir eben auch vorstellen, dass es sich vielleicht eben genau nicht um eine regelrechte Vermietung handelt, sondern eben so etwas wie "wir könnten Platz anbieten" und dafür wird dann eben eine Entschädigung gezahlt. Oder eine Art Untervermietung - bei der Raum x eben nicht mit vermietet wurde. Aber auch dann hätte die Familie wohl gewisse Rechte und muss sich nicht alles gefallen lassen. Aber hat eben auch keine echt eigene Wohnung nur ihrer rein privaten Nutzung. Aber ja - ich würde erst mal klären, um was es sich hier überhaupt handelt.
Danke für alle Antworten!
mich würde interessieren wie s eine situation zukunftsorientiert gehandhabt wird. ist da ein zeitfenster wie lange man die woghnung zur verfügung stellt oder ist das erst einmal unbegrenzt? und im falle es wäre andersrum , dass der vermiter genervt ist oder über seine grenzen gefordert wird, kann er dann auf auszug drängen?
Was genau meinst du? Meinst du diese Wohnsituationen, bei der jemand mit im Haus/Wohnung aufgenommen wurde?
Solange kein Mietvertrag geschlossen wurde, sondern die Geflüchteten bei Privatpersonen "zu Gast" sind, kann das jederzeit beendet werden. Wie bei deiner dich besuchenden Schwester: "Schön dass du da warst, aber jetzt brauche ich wieder meine Ruhe." Genau aus diesem Grund zögern viele Gastgeber, offiziell zu vermieten: - die Frage, wie Mieteinnahmen steuerlich zu bewerten sind. - die Verpflichtung, sich an geltendes Mietrecht zu halten und ggfs klagen zu müssen, um die Mieter wieder los zu werden.
genau, wenn man wohnraum zur verfügung stellt
die ewig undurchsichtige bürokratie unseres landes steht sich eben nun selber im weg...und es wird immer mehr und erweitert
Wir wollten letzten Sommer unsere 3 Zimmer Maisonette Wohnung an ukrainische Flüchtlinge vermieten. Hier wurde es so gehandhabt: Die Kaution streckt das Amt vor und die Flüchtlinge müssen diese in Raten abbezahlen (wenn sie einer Arbeit nachgehen). Kaltmiete, Heizung und Wasser usw. wird bezahlt, Strom ist Sache der Mieter. Die Miete ist dem ortsüblichen Mietspiegel angepasst. Falls die Wohnung teurer ist, müssen die Mieter die Differenz draufzahlen. Mietvertrag wird mit den Mietern vereinbart, nicht mit dem Amt. Die Mietzahlungen vom Amt werden an den Vermieter überwiesen, allerdings kann der Mieter jederzeit die Mietzahlungen auf sein Konto umstellen lassen. Wir haben dann davon Abstand genommen.
verständlich wie immer, als vermieter hat man schlechte karten , sogar wenn man helfen möchte
Meine Erfahrung ist die, dass es für die meisten der Vermieter eher ein schnelles Helfen war. Also nicht für längere Zeit gedacht. Dann kommen sie auf die Stadtverwaltung zu und sagen, dass diese jetzt doch bitte für eine Wohnung sorgen soll. Was natürlich alles andere als einfach ist. So kommen dann diese Geflüchteten, sofern sie tatsächlich die Wohnung verlassen müssen, in die Obdachunterbringung. Die meistens sowieso Hand in Hand mit der kommunalen Flüchtlingsunterbringung organisiert wird. Meistens handelt es sich dabei um die selbe Unterbringung. Bei uns ist es auf jeden Fall so. Für den Fall, dass die Geflüchteten selbst den Wohnraum verlassen möchten, dann müssen sie sich eine Wohnung suchen. Denn nur der Wunsch auszuziehen, macht sie nicht obdachlos. Ach, und wichtig: bei dieser Form der Unterbringung gibt es keinen Mietvertrag im eigentlichen Sinne. Deshalb ist es für diejenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, auch einfacher, die "Mieter" wieder - im schlimmsten Falle - auf die Strasse zu setzen. Ich weiss jetzt nicht, ob das im Kreis/Land oder Bund geregelt ist, bei uns erhalten die Vermieter eine Pauschale von ca 100 Euro im Monat für die Bereitschaft, jemanden aufzunehmen. Ein Platz in der Obdachlosenunterbringung ist ein Vielfaches teurer. Allerdings ist es jedem Vermieter freigestellt, einen ordentlichen Mietvertrag aufzusetzen, wenn er richtige Miete erhalten möchte. Allerdings hat dann der Mieter auch alle Rechte eines Mieters. Und natürlich auch die Pflichten. (Btw - nicht jede Miethöhe wird vom JC akzeptiert und übernommen. Da gibt es einen klar definierten ortsabhängigen Mitspieler. Nur ist der leider an der Realität meilenweit entfernt. Daher sehr sehr schwierig, Wohnraum zu finden)
Warum? Das versteh ich jetzt überhaupt nicht. Die Miete vom JC ist die sicherste Miete überhaupt.
Das ist sie nur, wenn sie direkt vom JC an den Vermieter bezahlt wird. Das kann aber jederzeit vom Leistungsbezieher wieder umgestellt werden und das soll es auch, weil es zur Selbständigkeit des Leistungsbezieher beträgt. Die Sicherheit der Miete durch das JC ist also ein Mythos.
allerdings kann der Mieter jederzeit die Mietzahlungen auf sein Konto umstellen lassen. allein ein punkt der mich stören würde
Richtig. Verlieren die Menschen ihre private Unterkunft, weil der Gastgeber nicht mehr will, dann melden sie sich bei der Kommune und müssen dort untergebracht werden. Das sind in der Regel keine abgeschlossene Wohnungen, sondern Unterkünfte für Geflüchtete jeglicher Form (Container, Leichtbauhallen, Messen, Turnhallen etc.). Darüber hinaus gibt es OH-Unterkünfte, es gibt Notunterkünfte - alles in der Regel voll.
Falsch, die Mietzahlungen können jederzeit auf das Mieterkonto geleitet werden. Deshalb vermieten wir weder an Flüchtlinge noch Hartz-IV Empfänger.
Ich habe ne Bekannte die hat dann die Miete umstellen lassen dass das JC diese ihr zahlt und nicht dem vermieter wenn sie andere Pläne hat dannzahlt sie halt mal nicht voll und nimmt das Geld für was anderes. Was ist da sicher für den Vermieter ?
Für den Fall, dass das so wäre…..also man quasi als Gastfamilie agiert, muß man sich aber dann auch selbst eingestehen, dass man anfangs zwar lauthals „A“ geschrien hat, weil schlagzeilenträchtig, beim „B“ sagen dann aber doch leicht verstummt. Deswegen sind mir Leute, die im ersten Überschwang zwar Hilfe anbieten, in Folge aber wenig Durchhaltevermögen zeigen sowieso leicht suspekt.
das ist eben die kranheit unserer zeit, sobald etwas auch nur moralisch und politisch korrekt riecht ist man dabei, ohne zu hinterfragen. daher war mir eben wichtig zu wissen was das ganze für den vermieter mitsichbringt. ist eben immer schwierig wenn man im nachgang meint" das konnte doch keiner wissen"
Sehe ich nicht so hart. Ist doch toll, dass es so hilfsbereite Menschen gibt, aber es hat doch kaum jemand damit gerechnet, dass das Ganze ein Jahr und länger geht? Ich würde niemals Gastgebern vorwerfen, dass ihre Gastfreundschaft nach einem halben Jahr sinkt.
Aber ich stelle mir gerade vor…….man kommt traumatisiert an, hat Wohnung mit Familienanschluss. Und dann wird man nach einem Jahr ins Containerdorf abgeschoben. Bei der Konstellation bauen sich ja auch Vertrauensverhältnisse auf.
Für die Geflüchteten ist das bestimmt nicht schön. Aber man muss auch ehrlich zugeben dürfen, wenn man nicht mehr Gastgeber sein kann oder will.
So kann es kommen. 500 Flüchtlinge in ein 500 Seelendorf. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/proteste-fluechtlingsheim-kreistag-mecklenburg-100.html
Man sollte es doch erst ei nmal miteinander probieren, zumindest bis zum Sommer ,wenn die ersten für zwei Wochen Urlaub ihr Haus alleine lassen. Wobei man sagen muss dass da wenig Familien kommen, meist nur junge Männer ( alle unter 18 nach eigenen Angaben)
Empfänger von Alg2 Leistungen sind per se sehr unzuverlässig und neigen zum Betrug... *andiestirnklatsch
Haha, grad nochmal durchgelesen
Mitspieler means Mietspiegel (blödes Besserwisser-Handy)
Und mit dem
"Ach, und wichtig: bei dieser Form der Unterbringung gibt es keinen Mietvertrag im eigentlichen Sinne. Deshalb ist es für diejenigen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, auch einfacher, die "Mieter" wieder - im schlimmsten Falle - auf die Strasse zu setzen."
meinte ich natürlich NICHT die Obdachlosenunterbringung, sondern das Wohnen mit im Haus, ohne Mietvertrag.
Kann ja jederzeit umgestellt werden.
Was du so alles in die Tatsache hinein interpretierst, dass die Mietzahlungen nicht direkt von JC an Vermieter gehen müssen - erstaunlich.
Steht zwar unter deinem Post, war allerdings nicht als Antwort auf dich gemeint, sorry. Hätte noch weiters runter gemusst.
So oder so: es geht ja gar nicht um nicht gezahlte Miete. Es geht darum, dass sich eine Vermieterin Dinge herausnimmt, die ihr nicht erlaubt sind. Woher die Miete kommt, ist völlig egal. Und selbst, wenn die Miete nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird: dann darf die Vermieterin trotzdem nicht einfach die Wohnung betreten und schon gar nicht verbieten, diese abszuschliessen.
also wenn man keine miete zahlt dann ist das betreten der wohnung durch die vermieterin das kleinste problem. das immer mehr vermieter selektieren bei potentiellen mietern ist da nicht verwunderlich
Wenn man keine Miete zahlt, zu wenig oder unpünktlich dann muss das wenigstens 2 Monate lang passieren, damit ein Kündigungsrecht besteht. Dann muss noch eine formelle Kündigung erfolgen. Dann müssen die Mieter:innen auch tatsächlich ausziehen. Tun sie das nicht, muss man auf Räumung klagen und erst mit rechtkräftigen Urteil kann man dann auch räumen lassen sprich: die Wohnung betreten. Aber das war ja nicht die Frage. Das Du Entschuldigungen und Rechtfertigungen für gelebten Rassismus findest, ist wenig überraschend.
nunja deine antwort hatte für mich nur den hintergrund was ein mieter und was ein vermieter darf. wo nimmst du da jetztv rassismus her.? oder machst du das schon inflationär wenn du bestimmte namen liest?
Sehe ich auch so.
Habe mit der Vermieterin einer ukrainische Familie mal telefoniert und sie wollte sie raushaben. Sie habe ja nicht gedacht, das da so lange dauert. Ich habe sie höflich gefragt, was ihr denn recht sei, wie lange so ein Krieg dauern darf und letztendlich wurde der Mietvertrag verlängert
Das sollte eigentlich über den obigen Beitrag von zwergenalarm, den mit A und B sagen…
Geschrieben von mauspm am 06.02.2023, 12:44 Uhr (...) das immer mehr vermieter selektieren bei potentiellen mietern ist da nicht verwunderlich Das in Zusammenhang mit den Betreff. Da muss man nicht mal zwischen den Zeilen lesen.
Na wenn potentielle Mieter nur noch Flüchtlinge wären würde ein Schuh draus werden denn du mir gerade anziehen willst....könnte!!!!!
Das darf die Vermieterin nicht und vielleicht muss ihr mal ein Anwalt eine Unterlassungsklage schicken.
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