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Organisation bzgl Kurplatz

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Organisation bzgl Kurplatz

ohno

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Hat man Widerspruchsrecht, wenn man mit dem zugewiesenen Kurplatz berechtigterweise nicht einverstanden ist? Warum bekommt ein Patient einen Kurplatz zugewiesen, ein anderer Patient bekommt mehrere Platzvorschläge? Wie kommt der Unterschied? Vllt weiß das jemand. VG ohno (PS: Antrag wurde über Rentenvers. gestellt)


baraber

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Antwort auf Beitrag von ohno

Dass die Krankenkasse mit bestimmten Kliniken Verträge hatte. An diese Kliniken konnte man gehen. Gruß


Alex2003

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Antwort auf Beitrag von baraber

also soviel ich weis, kannst du wenn du über die krankenkasse eine kur beantragst, es selbst entscheiden ( so war es bei mir auch ) bei der rentenversicherung, bekommst du was zugeteilt, was sie am besten finden. kannst aber wiederspruch einreichen. musst halt schauen, da sie ja eben das haus ausgesucht haben, wo sie bei dir die besten heilungschancen sehen.


Ameise

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Antwort auf Beitrag von ohno

Hi, nach § 9 SGB IX hat man ein Wunsch- und Wahlrecht, sich die Klinik auszusuchen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe entgegenstehen. LG