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nochmal zu Kiel: keine Sonderrechte für Flüchtlinge

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nochmal zu Kiel: keine Sonderrechte für Flüchtlinge

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http://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Kommentar-Naehrboden-fuer-uebelste-Hetzparolen,kriminalitaet246.html in lang: Stand: 28.01.2016 18:01 Uhr - Lesezeit: ca.4 Min. Nährboden für Gerüchte und Hetzparolen von Stefan Schölermann, NDR Info Ladendiebstahl ohne Strafe? Jedenfalls für solche, die sich nicht ausweisen können? Ein entsprechender Beschluss in Kiel macht Schlagzeilen. Im Oktober schon hatten Polizei und Staatsanwaltschaft dort verabredet, bei "einfachen beziehungsweise niedrigschwelligen Delikten" darauf zu verzichten, die Sache strafrechtlich zu verfolgen. Zitat weiter: "Ein Personenfeststellungsverfahren scheidet in Ermangelung der Verhältnismäßigkeit aus" - übersetzt in etwa: Es lohnt sich nicht, langwierig die Identität herauszufinden, wenn es sich um Bagatellen handelt. Ist das ein Polizei-Skandal? Stefan Schölermann © NDR Fotograf: Andreas Sperling Die Polizei in Kiel handelt korrekt und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, meint Stefen Schölermann. Die Aufregung um die angebliche Straffreiheit für von Flüchtlingen begangene Ladendiebstähle ist nichts als ein Sturm im Wasserglas - aber es ist ein gefährlicher Sturm. Denn hier wird gezielt der Eindruck erweckt, der Rechtsstaat habe vor den aktuellen Problemen der Flüchtlingsfrage kapituliert und sei am Ende seiner Möglichkeiten. Kein Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern Das Gegenteil ist der Fall. Was die Strafverfolgungsbehörden im konkreten Fall tun, ist vernünftig, gut begründet und seit Langem geübte Praxis, wenn es um den "Diebstahl geringwertiger Güter" geht. Die allermeisten Verfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, wenn es sich um Ersttäter handelt. Nur wenn ein und derselbe Täter mehrfach durch solche Delikte auffällig wird, muss er damit rechnen, dass er tatsächlich vor dem Kadi landet. Die Staatsanwaltschaft als sogenannte Herrin des Verfahrens, wie es in der Strafprozessordnung heißt, unterscheidet dabei nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen und ausländischen Mitbürgern. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Das Thema an der Flüchtlingsfrage festzumachen ist schon deshalb einfach Unsinn. Sanktionslos bleibt ein ertappter Ladendieb übrigens ohnehin nicht, schließlich muss er oder sie mit saftigen Schadenersatzforderungen des Kaufhauses rechnen, in dem er zum Beispiel einen Schraubenzieher gestohlen hat. Und diese Forderungen können deftig sein, schließlich stellen die Geschäfte ihre Kosten für Ladendetektive und Überwachungsanlagen anteilig gleich mit in Rechnung. Dass Polizei und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen häufig die Verfahren einstellen, hat streng genommen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu tun. Die Polizei hat nämlich Wichtigeres zu tun, als Berge von Ermittlungsakten wegen entwendeter Schraubenzieher oder Lippenstifte anzulegen. Denn das bindet Kapazitäten, die dringend benötigt werden, um weit schwerer wiegende Delikte aufzuklären. An dieser Stelle sei nur auf die geringe Aufklärungsquote beim Thema Einbruchsdiebstahl verwiesen - eine Straftat, die für die Opfer weit schlimmere Folgen hat als ein gemopster Seifenspender für eine große Warenhauskette. Flüchtlinge bekommen keine Sonderrechte Besonders problematisch ist die Tatsache, dass Flüchtlinge oftmals keine gültigen Papiere besitzen. Deshalb kann ihre Identität nicht festgestellt werden. Es würde also nicht auffallen, wenn sie an anderem Ort ein weiteres Mal einen Kleindiebstahl begehen würden. Man könnte sie daher nicht so ohne Weiteres als Wiederholungstäter erfassen, um sie dann doch irgendwann vor Gericht stellen zu können. So lautet der Vorwurf - welch ein Blödsinn! Das ist kein Sonderrecht für Flüchtlinge: Jedem deutschen Stadtstreicher ohne gültigen Ausweis würde das genauso gehen. Die Grenze zur Demagogie wird überschritten Wenn jetzt in dicken Lettern auch noch problematisiert wird, dass man solche Täter ohne Namen schon nach spätestens zwölf Stunden wieder laufen lässt, ist aus meiner Sicht die Grenze zur Demagogie deutlich überschritten. Manchmal nämlich sorgt der einfache Blick ins Gesetz für Klarheit, denn genau so steht es in der Strafprozessordnung - und das mit gutem Grund. Es hat mit der Menschenwürde und auch hier mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu tun. Niemand darf wegen einer gestohlenen Milchtüte länger als zwölf Stunden seiner gesamten Freiheit beraubt werden, nur damit seine Personalien festgestellt werden können. Wer das nicht begreift, sollte schnellstens einen Anfängerkurs über die Fundamente unserer Verfassung belegen. Kieler Vorgehen ist kein Einzelfall Ich gehe davon aus, dass jene, die dafür sorgen, dass - wie im vorliegenden Fall - interne, aber erklärungsbedürftige Arbeitspapiere der Polizei an die Medien weitergereicht werden, ganz genau wissen, was sie tun. Hier wird das Bild eines Rechtsstaates erzeugt, der einknickt vor jenen Aufgaben, die mit dem Zustrom der nach Deutschland geflüchteten Menschen verbunden sind. Das Gegenteil ist aber hier erkennbar der Fall: Das Bild ist falsch - und offenbar vorsätzlich falsch gezeichnet. Es ist jener Stoff, aus dem Gerüchte geschmiedet und übelste Hetzparolen formuliert werden. Das macht diese Angelegenheit so brisant. Und der Fall Kiel ist alles andere als ein Einzelfall.


lotte_1753

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Antwort auf diesen Beitrag

"Hetze" ist jetzt schon mein Favorit zum Unwort des Jahres. Prinzipiell stimme ich dem Autor zu. Auch wenn er der Einfachheit halber unterschlägt, dass im Normalfall selbstverständlich die Identität festgestellt wird (denn ansonsten könnte man schlecht den Mehrfachtäter überführen). Allerdings finde ich es unter aller Kanone, eine andere Ansicht, die man durchaus vertreten kann, als "Hetze" zu diffamieren. Das wird ja leider Usus hier.