peekaboo
Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d. h., eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig. - sprich, die springen nur ein wenn keine andere Versicherung da ist :o( 175.000 Euro max. bei 100 % Invalidität, sonst je nach Grad der Beeinträchtigung 10.000 Euro im Todesfall 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten 1.000 Euro für Bergungskosten Verstehe ich das hier falsch? Man bekäme "nur" 2000€ Zusatz Heilkosten, sollte es zum Schaden während der Ehrenamtlichen Tätigkeit kommen - oder nur 1000€ sollte etwas passieren? Bleibt man dann auf dem Rest ggf. sitzen? Sprich evtl. Verdienstausfall nach der 6 wöchigen Krankenzeit? Klärt mich mal bitte jemand auf? Danke
die von dir genannten leistungen sind die grundsatzleistungen von privaten unfallversicherern. ich empfehle, mal generell beim GDV zu googeln was sich hinter den von dir genannten begriffen der leistungen einer privaten unfallversicherung verbrigt. denn zB heilkosten und bergungskosten sind dort klar definiert. (oder aber du weißt welche gesellschaft der vertragspartner ist und kannst dort in den bedingungen nachlesen, evtl haben die noch erweiterungen zu den GDV musterbedingungen) generell finde ich aber, wenn man das pferd von hinten her aufzäumt und nur angst hat vor allem was passieren KÖNNTE und wer denn dann dafür haftet, dann sollte man es mit der nächstenliebe doch besser sein lassen. am end holst du dir nen schnupfen beim helfen und lässt dir dann dein nasenspray bezahlen...
Ich sattle das Pferd nicht von hinten auf, nur habe ich schon geschrieben, dass es auch in "meiner" Unterkunft zur Ausschreitungen gekommen ist, und irgendwie finde ich es schwach, wenn man da als freiwilliger nicht besser abgesichert ist.
Bist du offiziell als ehrenamtliche Mitarbeiterin tätig, oder "unter der Hand". Bei ersterem wärst du über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Müsstest du zumindest, die ist unabhängig davon ob du Hauptberuflich, Nebenberuflich, Praktikant oder Ehrenamtlich bist. Dein "Arbeitgeber" ist die Leitung der Flüchtlingsunterkunft. LG Inge
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