Muts
Hallo! Bei uns im Schwarzwald wird eventuell ein Nationalpark eingerichtet, bisher ist es Naturpark. Unser Dorf wäre dann mitten im Park. Was hätte das für Konsequenzen für uns, bezüglich der Nutzung des Waldes? Darf ein Waldbesitzer sein Holz im Nationalpark noch so schlagen wie bisher? Darf man Eigenwasser noch weiter benutzen? Wie ist es mit Beeren pflücken oder Pilze sammeln? Wir werden von der Gemeinde bisher noch nicht informiert und daher bildet sich natürlich eine große Lobby gegen den Park, weil viele Angst vor für uns negativen Auswirkungen haben. Kann mir jemand helfen? LG Muts
Ich habe mal im National Park Berchtesgadener Land gelebt. Soweit ich mich erinnere, geht es darum "eingeschlepptes" (Tiere, Pflanzen) zu beseitigen und Eingriffe in die Natur (Flusslaufkorrekturen, Trockenlegung von Seen) zu verhindern. Pilze sammeln ist da m.E. kein Problem, weil der Pilz ja unter der Oberfläche weiterlebt und nur die Frucht geerntet wird. Gleiches gilt für Beeren. Wenn ihr für das Eigenwasser nicht einen natürlichen Wasserlauf beeinflusst oder trocken legt, sondern Grundwasser nutzt, sollte auch das ok gehen. Waldwirtschaft gibt es auch in BGD, scheint also möglich zu sein.
Wir wohnen am Nationalpark Harz... Wie es mit "Eigenbesitz" ist weiß ich nicht. Aber im Normalfall darf nichts aus dem Wald mitgenommen werden. Fürs Bärlauchpflücken gibts empfindliche Strafen und eigentlich ist auch das Pilzesammeln verboten... aber da kommen die Ranger ja auch nicht hinterher.
ich weiss nur, dass hier bei uns auch drum gekämpft wird, dass der steigerwald eben kein nationalpark wird. hier leben sehr viele von der holzwirtschaft und da soll es wohl grosse einschnitte geben, wenn es denn ein nationalpark werden sollte. das möchte hier auch niemand.
Die Bundes-Artenschutz-Verordnung eine Ausnahmegenehmigung nach der Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge (bis 2 kg pro Sucher) für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Gewerbliches Sammeln ist generell verboten. Die gleichen Regeln gelten für das Sammeln von Beeren und Pflanzen!
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