sechsfachmama
person verstorben, keine verwandten 1. grades. ausschließlich cousinen/cousins kommen als erben in frage bzw. deren kinder, wenn jemand das erbe ausschlägt. nehmen wir an, 4 cousinen/cousins - alle treten das erbe an, dann wirds durch 4 geteilt. nehmen wir an 2 schlagen das erbe aus, 1 davon hat 3 kinder. wird nun durch 5 geteilt (2 cousinen, die das erbe antreten und 3 kinder - alle zu gleichen teilen erbberechtigt) oder wird durch 3 geteilt - der erbteil, den die cousine ohne nachfahren ausschlägt komplett wieder zur erbmasse gerechnet, 2 cousinen, die das erbe antreten und der eine erbteil, den cousine mit kindern ausschlägt an die 3 kinder verteilt. nur rein theoretisch und nach gesetz gesehen - was im testament steht, ist noch unbekannt.
Ich kann das nur so beantworten, dass dann das Erbteil der anderen nicht benachteiligt wird. Schlägt also Dein Cousin sein 1/4 aus, so werden 25 % auf die 3 Kinder aufgeteilt. - Kannst Du selbst ausrechen... LG, Leonessa So war es bei meinen verstorbenen Großeltern. Rein theoretisch gab es 2 überlebende Kinder und mein verstorbener Vater hat sein Drittel an uns Kinder vererbt. Meine Tante als "Betreuerin" hat aber das Erbe zu Lebzeiten unter ihrem Bruder und sich als "Geschenk" von ihren Eltern aufgeteilt. Wir Enkel hatten sozusagen gar nichts (auch nicht schriftlich) und mussten noch "dankbar" sein, das wir uns bei den Beerdigungskosten beteiligen mussten. Von meiner Oma weiß ich, dass das o nicht gewollt war - aber nachweisen geht da leider kaum was.
Gilt natürlich nur, wenn der Erbende nachkommen hat.
Gilt natürlich nur, wenn der Erbende nachkommen hat.
Gilt natürlich nur, wenn der Erbende nachkommen hat.
s
Finde ich echt merkwürdig. Bei meiner damaligen Kindheitsfreundin war es so: Vater hatte Selbstmord begangen und der eine Großelternteil (weiß nicht mehr ob es Oma oder Opa war) wollte nichts mit meiner Freundin oder deren Mutter zu tun haben (sie war damals 11), weil Sie diese für den Freitod verantwortlich gemacht hatten. So um die 15 - 20 Jahre später sind die Großeltern verstorben und meine Freundin bekam den Pflichtteil (also das was Ihrem Vater zugestanden hätte)
Angeblich war nichts mehr da - die Oma hat es angeblich den beiden anderen Geschwistern meines Vaters zu Lebzeiten verschenkt (was aber sicher nicht der Wille meiner Oma war). Leider war sie zum Schluss dement und meine Tante war ihre Betreuerin und hatte die Kontovollmacht. Tatsache war, dass zum Todeszeitpunkt kein Geld mehr auf dem Konto war. Wir wären in der Beweispflicht gewesen und hätten klagen können. Ist eine sehr lange Geschichte. Meine Brüder und ich haben uns entschlossen, nicht zu klagen. LG, Leonessa
Ihr haettet das Erbe (was ja eh 0 war) ausschlagen koennen. Allerdings weiss ich nicht, ob ihr dann nicht doch die Beerdigungskosten haettet zahlen muessen.
Hätten wir müssen - aber meine Tante war so "gnädig" und sagte, dass sie das übernehmen würde... es war ja klar warum - sie hatte ja das Vermögen vorher auf sich und ihren Bruder aufgeteilt und wollte keinen Ärger... Wenn sie nun auch noch Geld von uns gewollt hätte, wusste sie, dass wir einen Anwalt nehmen und sie wollte nicht riskieren, dass ihr Betrug aufflog... Wie gesagt - wir haben einen befreundeten Anwalt, der war sich sicher, dass man eine sogenannte "Schenkung" zu Lebzeiten erst mal nachweisen muss. Wir als Kläger hätten da sehr schlecht Karten gehabt und wären auf den Gerichtskosten sitzengeblieben. Das Geld wurde ja schon über 2 Jahre vorher ganz gezielt auf die beiden Onkels und Tante aufgeteilt... LG, Leonessa
Die letzten 10 Beiträge
- Frauke Brosius-Gersdorf und das Armutszeugnis für die Demokratie
- Wieviel Trinkgeld für Lieferdienst?
- DHL - regionales Problem oder generell ?
- @Ellert
- Redaktion bitte reagiert mal auf den Beitrag von Zwergenalarm von 7.7.2025
- Auch E-Scooter
- E Roller
- Sorgen wegen Bornavirus
- Vermisste Deutsche in Australien gefunden
- Phone Locker für die Schule