ohno
Vllt kennt sich ja jemand aus ;-) Unsere Wohnung wird demnächst gekündigt. Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (in unserem Fall). Aber sind auch wir als Mieter an diese langatmige Frist gebunden? D.h., sollten wir nach zB 3 Monaten schon ein anderes Heim gefunden haben, sind wir dann für die verbleibenden 6 Monate weiter zahlungspflichtig? VG ohno!
Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.
Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig. Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen. LG jamelek
...sofern.... die Kündigungsfrist nicht als Individualvereinbarung im Mietvertrag steht. Wenn es teil des degruckten Textes ist: 3 Monate Wenn individuell reingeschrieben: immer noch die alten Fristen. VG Désirée
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