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Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

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Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

ohno

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Vllt kennt sich ja jemand aus ;-) Unsere Wohnung wird demnächst gekündigt. Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (in unserem Fall). Aber sind auch wir als Mieter an diese langatmige Frist gebunden? D.h., sollten wir nach zB 3 Monaten schon ein anderes Heim gefunden haben, sind wir dann für die verbleibenden 6 Monate weiter zahlungspflichtig? VG ohno!


mondstaub

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Antwort auf Beitrag von ohno

Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.


jamelek

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Antwort auf Beitrag von mondstaub

Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig. Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen. LG jamelek


desireekk

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Antwort auf Beitrag von jamelek

...sofern.... die Kündigungsfrist nicht als Individualvereinbarung im Mietvertrag steht. Wenn es teil des degruckten Textes ist: 3 Monate Wenn individuell reingeschrieben: immer noch die alten Fristen. VG Désirée