iriselle
Hallo, meine Eltern wohnen seit 17 Jahren in einer Eigentumswohnung, seit ein paar Jahren hat die untere Wohnung einen merkwürdigen Mieter, der meine Eltern schon viele Nerven gekostet hat.. Er wohnt im Erdgeschoss , meine Eltern über ihm. Er hat eine Terrasse und einen kleinen Garten daran. Alle paar Tage begibt er sich in die Büsche, zieht seine Hose ( und Schlüpper) aus und schlägt sich mit einer elastischen Rute auf den Rücken. Dabei gibt er irgendwelche Urwaldlaute von sich. Beim letzten Mal hat mein Vater ihm was zugerufen, daraufhin kam er stundenlang nicht mehr aus dem Busch raus. Am nächsten Morgen steckten in beiden Reifen vom Fahrrad meines Vater Heftzwecken. Einmal hat meine Mutter ihn angesprochen, er solle auch mal seiner Kellerreinigungsspficht nachkommen- am nächsten Tag lagen ihre Blumen die vorm Haus standen im Müll. Als sie ihn darauf ansprach leugnete er erst , brachte am nächsten Tag aber 50 Euro für neue Blumen ( die meine Mutter nicht annahm). An einem anderen Tag hat auf die Gartenmöbel meiner Eltern uriniert oder diese umgestoßen Klar, der Mann ist schwer gestört- aber was macht man in so einem Fall ? Die Besitzerin der Wohnung ist die Schwester des Mannes mit der man aber wohl nicht reden kann ( laut Aussage meiner Eltern von Treffen der Eigentümerversammlungen ). Die Frage ist auch wozu dieser Mann sonst noch fähig ist, besonders meine Mutter fühlt sich schon länger sehr unwohl im Haus. Weiß jemand Rat ? VG, Iris
Also, keine Ahnung, ob man da über die Eigentümergemeinschaft was machen kann, aber wenn mein Nachbar vor meinem Fenster blank ziehen würde, würde ich, glaube ich, die Polizei rufen. Das ist doch Erregung öffentlichen Ärgernisses, oder? Und, auch wenn es lächerlich erscheint, würde ich bei Beschädigung meines Eigentums (Blumen, Gartenmöbel usw) ebenso die Polizei einschalten. Das geht ja wohl gar nicht... Deine armen Eltern.... Wenn man sich in seinem eigenen Zuhause nicht mehr wohl und sicher fühlen kann.... Ach, nochwas: gibt es bei euch sowas wie einen sozial-psychiatrischen Dienst? Vielleicht kann man den einschalten, wenn der Nachbar mal wieder meint, sich mit nacktem A.... peitschen zu müssen...
Beweise sammeln und an die Hausverwaltung wenden.
Schwiemu sollte auch mal Besuch vom Amt bekommen, weil sich Nachbarn besorgt geäußert haben. Sie war zu dem Termin aber im KH, wo dann Alzheimer diagnostizirt wurde. Trini
und: fotos machen, beweise sichern. ja, das meine ich ernst.
Es ist ein Haus mit ETW. D.h., die kümmern sich maximal um die Nebenkosten. Trini
naja, da hast du "marginal" recht. aber wenn man davon ausgeht, dass die eigentümer die die immo nicht selbst nutzen, das ganze organisatorische vermutlich an eine HV übertragen haben, dann können sich die eltern der AP schon erst mal an die HV wenden und diese bitten, den mieter der wohnung im EG auf sein störendes verhalten hinzuweisen. das wäre der "nette" weg. direkt anzeigen wg erregung öffentl. ärgernisses bei der polizei geht aber auch. kann dem mieter untersagt werden, erst die tage irgendwo i unserer tageszeitung hier lokal gelesen, selbst als nudist kann man nicht mir nichts, dir nichts in seinem (selbst wenn mit hohen büschen umgebenen) garten der mietwohnung sonnenbaden, wenn es dem lieben nachbarn nicht gefällt.
Was anderes gefunden: Sonnt sich der Mieter gern nackt auf dem Balkon, darf er das auch weiterhin tun (AG Merzig 23 C 1282/04, in WM2005, S. 727). Aber: Bei Sex auf dem Balkon kann sich nicht nur der Nachbar wehren (AG Bonn, 8 C 209/05). Auch der Vermieter kann seinen Mieter wegen Störung des Hausfriedens abmahnen (AG Bonn 8 C 209/05). Bei dem Typ ist das ja eine Mischung aus beidem und und ausserhalb seines Balkons, also stoerender
... übernehmen auch die Umsetzung der Hausordnung und Teilungserklärung. Ansonsten Eigentümer-Beirat.
Wenn der Mann krank ist, kann man bestimmt nicht viel machen und er scheint ja so etwas wie schuldbewusstsein zu haben, wenn er z.B. die Blumen bezahlen wollte. Ich würde jetzt nicht vom Schlimmsten ausgehen, vielleicht ist es von dem Mann auch eine Trotzreaktion, dann kommt es aber eben auch auf den Geisteszustand an. Vielleicht kann man ja mal bei der Polizei fragen, wer der Ansprechpartner ist, ich würde ihn aber nicht gleich anzeigen, er kann ja schubweise an etwas leiden, man sollte Menschen nicht immer schnell verurteilen, nur weil sie Dinge tun, die man selber total bescheuert findet.
Haben Deine Eltern denn schon wirklich VERSUCHT mit der Vermieterin zu reden, konkret über das Problem und unter 4 Augen? Oder ist das "mit der kann man nicht reden"-Urteil das Ergebnis einer Kurzanalyse von dem, wie die Frau sich bei der Eigentümerversammlung gibt? Ich erlese letzteres aus Deinem Posting und finde das wenig zielführend.
Fotos machen als Beweise. Ist feur die Erregung oeffentlichen Aergernisses nicht eventuell auch das Ordungsamt zustaendig? In Griechenland hat mir immer mal wieder jemand auf der Strasse seinen "Schwanz' gezeigt. Die Frau (deutsche) von einem ehemaligen Chef von mir ist wegen sowas mal bei der Polizei gewesen. Die haben sie nur gefragt, was sie denn gesehen haette. Naja. Wenn man sich nackt auf dem Balkon sonnt, duerften Dritte "unten" ja nichts sehen. Ich dusche mich manchmal auch nackt draussen ab. Nur ist drumrum 'ne Mauer und meistens sind auch die Sonnenschirme auf. Ueber uns ist niemand und die naechsten Haeuser sind auch 'ne Ecke weg. Da duerfte ohne Fernglas niemand was sehen.
Eine ordentliche Hausverwaltung wird sich des Themas annehmen, denn auch dafür wird sie bezahlt. Hausverwalter haben ein relativ weit gestecktes Aufgabenfeld, nicht nur Abrechnung machen. Von daher würde ich den Hausverwalter mal ansprechen und ihn bitten, mit dem Mann zu sprechen. Der Hausverwalter kann ihn auch auffordern, der Reinigungspflicht nachzukommen da sonst eine Putzfrau die Reinigung übernehmen müsste, was der Mann zu zahlen hätte. Dazu sind allerdings mehrere Abmahnung notwendig, ein guter Hausverwalter sollte da aber Bescheid wissen. Wenn der Hausverwalter den Mann anspricht, sind die Eltern erst einmal außen vor. Wohnen noch mehr Parteien im Haus? Der einfachste Weg wäre vielleicht ein Verkauf der Wohnung, wenn es der Wohnungsmarkt in der Gegend erlaubt. Denn das hört sich nach einem schwerwiegenden Problem an. Silvia
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