Elternforum Aktuell

Mehr Geld in öffentlichen Dienst

Mehr Geld in öffentlichen Dienst

LV87

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Hallo! Wie es angekündigt wurde bekommen Berufstätige im öffentlichen Dienst mehr Gehalt ab März 2024. Das Wichtigste auf einen Blick: Gewerkschaften und Arbeitgeber einigten sich auf ein Tarifergebnis, von dem 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst und damit auch die Kolleginnen und Kollegen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst profitieren. Kernelemente des Abschlusses sind eine Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung: Juni 2023: einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich, steuer- und abgabenfrei Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, steuer- und abgabenfrei Ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der individuelle Beitrag auf 340 Euro angehoben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Quelle: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/spuerbar-mehr-geld-ab-juni-2023 So jetzt meine Frage an euch, ich bin in Elternzeit und würde gerne wissen ob ich die einmalige und Sonderzahlung auch bekomme? Ist hier jemand in der gleichen Situation wie ich und kennt sich vielleicht aus? Vielleicht unnötig, aber würde es trotzdem mitteilen: ich wohne und arbeite in einem Kindergarten in München.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von LV87

In Elternzeit habe ich kein Gehalt vom Arbeitgeber bekommen


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Zu deiner Zeit, Ellert, gab es die "Elternzeit" noch gar nicht. Hängt vom good will des AGs ab, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Mein Mann ist Personalleiter, sie haben zB den Elternzeitlernen prozentual verringert den Inflationsausgleich überwiesen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Ellert

was ist mit Teilzeitkräften gibt es das anteilig oder voll ? Gerade auch Erzieher sind ja nicht alle in Vollzeit...


Ellert

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

in der Zeit gabs vom AG kein Geld, das kam anderswoher wenn man es denn bekam Was der ÖD am Ende auszahlt ist festgeschrieben siehe auch meiner Frage nach Teilzeit und den Erhöhungen die in Euro festgeschreben worden sind. Da bin ich auch gespannt was kommt


dhana

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, normalerweise gibt es solche Sonderzahlungen immer anteilig. Mitarbeiter in Elternzeit, im (Langzeit)Krankenstand, im Sabbat-Jahr oder ähnliches bekommen keine Sonderzahlungen. Nicht nur im öffentlichen Dienst gibt es diese Sonderzahlungen dann nicht, sondern auch in der Privatwirtschaft zahlt kein AG diese Sonderzahlungen an Mitarbeiter die keinen Lohn erhalten. Darf glaub ich ja auch gar nicht gezahlt werden. Gruß Dhana


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich meine, gelesen zu haben, dass es anteilig ausgezahlt wird. Nur wie? Prozentual runtergerechnet nach Wochenstunden? Ich bin gespannt, arbeite selbst nur in TZ im ÖD.


Niki1980

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Vor 2 Jahren hatten wir so eine Konstellation schon beim TVL. Damals Coronabonus und nicht so hoch. Bei meinem AG wurde an TZ-Kräfte prozentual gezahlt, genau wie das Gehalt ja auch prozentual gezahlt wird. Die Einmalzahlung gab es damals nur für die AN, die zu einem bestimmten Stichtag Entgelt bezogen haben. Die Gewerkschaft schließt doch immer einen neuen Vetrag oder ein Zusatz oder so was. Da ist das dann genau drin geregelt. Wird aber bestimmt noch 2-3 Tage dauern, bis man das nachlesen kann.


2o11

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

So wars bisher immer. Die Teilzeitkräfte haben es prozentual bekommen. Ich gehe 34, xx Stunden arbeiten seitdem die Wochenstunden auf 39,0 geändert wurden.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Habe gelesen, dass das anteilig ausbezahlt wird. Was Sonderzahlungen in der Eltern-Zeit angeht: Da fehlt mir ein umfassendes rechtliches Wissen. Die Jahressonderzahlung (also Weihnachtsgeld) hatte ich im ersten Jahr nach Geburt noch voll ausbezahlt bekommen, kA ob das vergleichbar mit der Einmalzahlung ist.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Im TVöD hängt nichts vom good will eines AGs ab, es gibt was ausgehandelt wurde.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Niki1980

Stimmt Die drei oder vierhundert Euro gabs auch nur anteilig


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von LV87

Das habe ich dazugefunden... Keine Gehaltszahlung, keine Inflationsprämie.

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EinTraumWirdWahr

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Das ist Sache des AG bzw. der Verhandlung, wenn darüber verhandelt wurde (was es übrigens nicht gemusst hätte, vom Gesetzgeber ist der Inflationsausgleich anders vorgesehen gewesen). Bei uns, privatwirtschaftlicher Konzern mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes bekommen nur die unteren Gehaltsgruppen 1.000 €, Teilzeitkräfte bekommen 500 €, wenn das hochgerechnete Jahresgehalt zu den unteren Gruppen gehört. Maßgeblich ist das Jahreszielgehalt. Und es gibt zwei Stichtage. Am 31.12.22 musste man angestellt sein UND am 31.3. durfte man nicht nicht arbeiten wegen Elternzeit und sowas. War nicht unbedingt fair, und mit Blick auf den Abschluss im öffentlichen Dienst und unseren TV mit Negativrekord nochmal unfairerer, aber so ist das nunmal.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von EinTraumWirdWahr

Hier wurde nach dem Abschluss des TVöD gefragt und nicht nach irgendeinem AG.