Tomito
Kennt sich jemand damit aus? Meine Tochter (16 Jahre) leidet momentan oft an Bauchschmerzen, unser Hausarzt hat ihr Buscopan aufgeschrieben. Auf dem Rezept war "gebührenfrei" angekreuzt. Mein Sohn hat das Rezept in der Abotheke eingelöst und der Apotheker hat von ihm trotz des Gebührenfrei-Vermerk 5,69€ verlangt. Da der Apotheker meinte, das "gebührenfrei" sei nicht korrekt und die Arztpraxis habe einen Fehler gemacht, hat mein Sohn gezahlt und das Medikament mitgebracht. Mir ist es noch nie passiert, dass ich ein Rezept, bei dem gebührenfrei steht, noch bezahlen muss. Was ist richtig?
Ich habe selbst mal in der Apotheke gearbeitet. Normalerweise hat man einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse, den man vorzeigen kann. Der Apotheker hätte danach fragen müssen. Hast du die Quittung? Dann einfach mit Quittung und Befreiungsausweis in die Apotheke. Die müssen dir dann das Geld zurückzahlen.
Buscopan zählt zu den Arzneimitteln, die nicht " erstattungsfähig " sind. Das heißt, die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Auch wenn das Kind über 12 aber unter18 Jahre alt ist. Im Zweifel bei deiner KK anrufen.
Da bin ich wohl nicht mehr auf dem ganz neuesten Stand!
Bin auch seit 3,5 Jahren nicht mehr in der Apotheke. War nämlich mal verschreibungspflichtig.
Schlaftabletten sind auch verschreibungspflichtig und müssen trotzdem selbst bezahlt werden. Trini
War das ein Verordnung auf Kassenrezept oder Privatrezept? Bei einem Kassenrezept muß deine Tochter nicht zuzahlen, wenn sie unter 18 ist, Zuzahlung ist nur dann fällig, wenn der Preis über einem Festbetrag liegt. Bei einem Privatrezept zahlt sie alles selbst. Du siehst eigentlich an der Quittung, ob es hier eine Zuzahlung, Mehrkosten überm Festbetrag sind, oder es eine reine Privtrechnung ist.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt auch sogenannte " unwirtschaftliche " Medikamente. Diese werden auch bei Kindern dann nicht erstattet.
Es war ein Kassenrezept - ich werde es am Montag (da bin ich sowieso beim Hausarzt) ansprechen.
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