peekaboo
Angenommen eine Flüchtlingsfrau bekommt Ihr Kind auf deutschen (oder einem anderen Boden). Das Kind hätte ja dann beide Staatsbürgerschaften. Würde das dann zum "Bleiberecht" der Mutter/Eltern führen? Die Frage habe ich mir gestern gestellt. Ich war ja mit einem Ami VH und aus dieser Ehe ging ein Sohn hervor. Dieser hat beide Staatsbürgerschaften. Ich hatte eine unbefristete Greencard, die ich aber dummerweise "abgeben" musste, weil man als "Alien" ein mal im Jahr in die USA reisen muß, um die Greencard behalten zu dürfen. Bin mir gar nicht sicher, was ich jetzt anstellen müsste um wieder eine Greencard zu bekommen. Wie sieht es hier in Europa gesetzlich aus? LG Peeka
Im Gegensatz zu USA bekommt ein Kind, das in D geboren wurde nicht automatisch die D Staatsbürgerschaft (ebensowenig in A die österreichische oder der CH die schweizer). Es erhält die Staatsbürgershaft seiner Eltern. LG
>Angenommen eine Flüchtlingsfrau bekommt Ihr Kind auf deutschen (oder einem anderen Boden). Das Kind hätte ja dann beide Staatsbürgerschaften. Das stimmt nicht. http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gruene-fordern-staatsbuergerschaft-fuer-in-deutschland-geborene-13539833.html
Berlin "beantragen".... Aber Danke für die Info. LG Peeka
.
Peeka, wenn Du meinst, daß Du in Berlin die dt. Staatsbürgerschaft "beantragen" mußtest, irrs tDu Dich. Dein Kind hat von Anfang an die. dt. Staatsbürgerschaft, wenn mind.1 Elternteil dt. ist. Da muß keiner irgendwas benatragen, das IST so. Es empfiehlt sich allerdings, dies in Berlin beim Standesamt I kundzutun, was auch durch die Beantragung eines Ausweises oder einer dt. Geburtstaurkunde (sofern das Kind im Ausland geboren ist) geschieht. Gerade weiles dann für imAusland lebendeKinder/Kindeskinder doch später Nachweis- bzw. Beibehaltungsregeln gibt,... Gruß Ursel, DK
ganz anders... ich kam aus einem klitzekleinen Kaff und das Bürgermeisteramt wusste nicht so recht wie man da vor geht und hat mir einen Pass ausgestellt ohne das der Bub in Berlin "registriert" wurde.... also praktisch auf die amerikanische Geburrtsurkunde... Ist es eigentlich noch so, dass man sich ab einem gewissen Alter für eine Staatsbürgerschaft entscheiden muss? LG Peeka
Hej!
Ach, da kursieren viele Mythen - im Internet und auch so.
Und die Behörden wissen oft am allerwenigsten davon.
Der Bürgermeister KANN in Kleinkleckersdorf Dir keinen Paß ausstellen für dasKind, ohne daß es dabei inBerlin gemeldetwird ... es gibt bürokratische Vorgänge!!!
Dafür mußt DU alsElternteil nicht bei Berlin in irgendeiner Form vorstellig
werden; die Beantragung eines dt. Passes für das Kind zieht automatisch die Erfassung in Berlin nach sich.
Ob sich ein Kind entscheiden muß, hängt vom anderen Staat ab, dessen Staatsbürgerschaft dasKind auch noch hat.
Die meisten Staaten dulden allerdings, wie ja auch Dtld. oder sogar DK (wo ansonsten 2 Staatsbürgerschaften erst seit dem 1.9. d.J. möglich sind!!!) - die meisten also dulden 2 durch Geburt/Abstammung erworbene Staatsbürgerschaften lebenslang.
Es KANN anders sein, wenn das Kind im Ausland aufwächst, d.h. das tut es ja in jedemfall für eins der Länder.
Das ollte man sich informieren.
Manchmal muß man bis zu einem bestimtmen Lebensalterbeantragen, daß mandie 2.Staatsbürgerschaft beibehalten möchte, wenn man nicht in dem betreffenden Land aufgewachsen ist / gelebt hat.
Für die Emkel wird es dan nochmal anders...und genau wegen denen ist derzeit die Meldung der Kinder bei Berlin I in irgendeiner Form wichtig.
Aber es ändert sich ja auchlaufend was...
Gruß Ursel, DK
.
Und Du weißt, was der Bürgermeister hinter den Kulissen an Schreibarbeit leistet??
Super.
Manche haben keine Ahnung, davon aber sehr viel.
Ein Bürgermeister aus Kleinkleckersdorf hat genauso viel und so wenig Befugnisse wie der Münchener OB.
Und jeder,der einen dt. Paß/Ausweis besitzt, ob im Ausland oder in Dtld. ist in Berlin I als dt. Staatsbürger gemeldet,
Gruß Ursel, DK
Ich kann Dir nur sagen, was ich machen musste... in "Klein Kleckersdorf" wo jeder jeden kennt vor 20 jahren... ich habe nichts weiter ausfüllen müssen. Ich habe die US Geburtsurkunde vorgelegt und den "Passantrag" ausgefüllt. Wäre er in Berlin registriert worden, hätte ich doch von dort bestimmt ein Schreiben bekommen oder?
Mir schwant gerade:
Ihr habt zum Zeitpunkt der Paßbeantragung in Dtld., also Kleinkleckersdorf, gelebt?
Das ist natürlich was anderes.
Das Standesamt 1 in Berlin nimmt sich der im Ausland lebendenDeutschen an --- wenn Ihr in Dtlds. gemeldet seid, ist beimBürgermeister in Kleinkleckersdorf natürlich auch dasStandesamt Kleinkleckersdorf zuständig.
Und eine amerikanische Geburtsturkunde ist ja in den meisten Fällen verständlich, vermutlich brauchte er dann eben keine (beglaubigte) Übersetzung...
So, nicht, daß ich jetzt auch noch Gerüchte verstreue
Hoffentlich sind wir jetzt wieder auf einem einigen Punkt und "alle Klarheiten sind beseitigt"
Gruß Ursel, DK
Hat sich durch die Nachfrage erübrigt, ich vermute, Ihr seid in Kleinkleckersdorf gemeldet gewesen-. Nein, aus Berlin bekommt man dann KEIN Schreiben,. Gruß Ursel,DK
Wohnung im Haus der Eltern hatte... gelebt hatte ich allerdings in den USA. Kindergeld hatte ich keines beantragt falls das jemand fragen sollte. ... die Verwaltungsangestellte war sich nicht sicher, was man da machen musste das weiß ich noch... ich war mir auch nicht sicher... Ich habe den Pass jetzt schon ein mal hier in "Großkleckersdorf" verlängern lassen, als der Bub in D. war... also er war bis vor 2 Jahren auch noch hier gemeldet, obwohl er in den USA lebt. (Auch hier kein Kindergeld)... LG Peeka
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