cat-sue
Hallo an alle. Ich habe eine Frage zum Kündigungsschreiben. Ich arbeite als Examinierte Altenpflegerin in einem Pflegeheim und möchte morgen dort die Kündigung ab geben. Das Kündigungsschreiben habe ich soweit fertig. Ich habe eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, entweder zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats. Dadurch das ich die Kündigung morgen ab gebe, kann ich fristgerecht zum 15. August kündigen. Nun meine Frage: Habe diesen Satz geschrieben: "hiermit kündige ich fristgerecht zum XXXX mein Arbeitsverhältnis in Ihrem Hause." Bei den XXXX mchte ich das Datum eingeben, gebe ich da das Datum vom 15. August ein, also mein letzter Arbeitstag???? Danke für Eure Hilfe Lieben Gruß Susann
Und wenn du "kündige ich zum nächstmöglichen Termin" schreibst?
Hallo, ja, das kannst du so machen. Ich nehme an, es geht dir um den Resturlaub? Den brauchst du nicht im Kündigungsschreiben berücksichtigen. VG Tinka
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