Bengelengelmama
wie ist das. Meine Tochter war einen Tag krank. Hab dem AG eine Krankenmeldung vorgelegt. Da die KK mir ja diesen Tag bezahlt, zieht mir der AG 1Tag von meinen Überstunden ab. Begründung ist, ich bekomme ein Festgehalt. Logisch dennoch ärgerlich. Aber was wäre wenn ich keine Überstunden hätte, dann müsste ich das nacharbeiten oder wie?
Ne, also ich dachte immer, man hat 10 Tage für "Kinder krank" und 20, wenn man alleinerziehend ist. Aber ohne Abzug von Überstunden o. gar Aufbau von Minusstunden. Das hat auch mit Festgehalt ncihts zu tun. melli
Nein, dann müßte er Dir einen Tag unbezahlten Urlaub geben. Das Festgehaltnwird runtergerechnet, dafür gibt es eine Formel.
Hallo, wenn er dir Überstunden abzieht, darfst du nichts von der Krankenkasse bekommen. Du bekommst ja dann 100% Gehalt plus Krankengeld fürs Kind. Also entweder Überstunden oder Kindkrank. Beides geht nicht. Wenn du keine Überstunden hättest, dann wärst du einen Tag "Kindkrank", und bekommst dann eben Geld von der KK. Die KK fordert übrigens beim AG einen Bescheid an, wieviel du an dem Tag verdienen würdest. Bei Festgehalt gibts den schon erwähnten Schlüssel. Spätestens dann fällt dem AG ja wohl auf, dass dir nicht Geld abgezogen wird UND Überstunden. Ich würde dem AG die Nummer der KK geben - die sollen ihm das mal richtig erklären. Gruß, M
D.h. er darf mir nichts an Überstunden abziehen? Wie argumentiere ich dann morgen richtig? Der redet mich in Grund und Boden.
Eigentlich müsste er dir weniger Gehalt zahlen. (deine Sollstunden und deine Ist- Stunden reduzieren sich um die Kindkrank- Zeit) Wenn er dir normales Gehalt zahlt und stattdessen Überstunden abzieht, büßt du auf jeden Fall nichts ein. Aber eigentlich wirds anders gemacht. Frag nochmal genau nach bzw warte auf die Lohnabrechnung. LG S
für mich ist dieser Tag wertvoller als 13, 50€ von der Krankenkasse. Ich habe grad mal 20Tage Urlaub/Jahr. Allein der Kiga hat schon 30 Schließtage. Von der Schule gar nicht zu sprechen. Deshalb bin ich froh, über jedes Überstündchen welches ich mal machen kann....
Argumentiere gar nicht. Sag hm, Deine Rankenkasse hätte gesagt, daß das so nicht richtig wäre, und er soll da anrufen und es sich erklären lassen.
und 20 Tage Urlabu sind auch nicht rechtens
Doch, gesetzl. Mindesturlaub bei einer 5-Tage Woche sind 20 Tage, außer ein Tarifvertrag regelt etwas anderes.
Hallo, ich habe auch ein festes Gehalt. Wenn eins der Kinder krank ist (wie heute z.B.) und ich eine entsprechende Bescheinigung vorlege, bekomme ich vom AG mit der nächsten Abrechnung mein Gehalt minus die x Krankentage ausbezahlt. Und das Krankengeld erhalte ich meist ein paar Tage später von der Krankenkasse. Ich würde den AG das wirklich mit der KK ausmauscheln lassen. Meine Überstunden sind mir auch heilig!!! Grüße Andrea
Die Bescheinigung vom Arzt bekommt nicht der AG sondern wird vom AN ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt, diese fordert dann vom AG eine Verdienstbescheinigung an und zahlt daraufhin das Krankengeld direkt an den AN. Und der AG kürzt dann den Lohn entsprechend der Ausfallzeit.
Hallo, ich habe meine Bescheinigung bisher IMMER beim Arbeitgeber abgegeben - hat reibungslos geklappt. Grüße Andrea
Hallo, für die Zahlung des KG von der KK ist maßgeblich, dass der AG das Arbeitsentgelt kürzt. Das heißt, er zieht definitiv einen Tag Gehalt ab. Wenn er dir dann auch noch Überstunden abzieht, hieße das doch, dass du für den 1 Tag Überstunden abbummeln sollst, richtig? Das wäre doch doppelt gemoppelt und geht nicht! Auf der Verdienstbescheinigung, die der AG der KK schicken muss, müsste er das auch so angeben. Wenn er definitiv sagt, du nimmst Überstunden, dürfte die KK auch gar nix zahlen. Meist ist es so, dass die Arbeitnehmer ihre 10 AT nehmen und wenn diese erschöpft sind, dann ggf Überstunden nehmen. Wie gesagt, beides geht nicht. Viele Grüße
sondern nur meinen Tag Überstunden. Mir wäre lieber er würde was abziehen und die Überstunden in Ruhe lassen.
Denn damit hättest Du ja das "Recht" auf Kind-krank verwirkt. Denn, wenn er Dir Üstd abzieht, dann heißt das ja, dass Du eben NICHT zu Hause bleiben dürftest bei krankem Kind. Und das ist meines Wissens nach nicht rechtens.
Wenn Kind krank - dann bekommt man diesen tag weniger Lohn (so war das bei mir). Ich hab dann das Ganze bei der KK eingereicht und bekam nichts erstattet - weil Kind bereits 13 jahre alt war. Sprich, mit 13 dürfen sie gerne mit 40° alleine zu Hause liegen....
Wenn DU(!) einverstanden bist, dass Dir Überstunden abgezogen werden, dann ist das in Ordnung. Dann kannst/musst Du allerdings die Krankmeldung nicht einreichen! Diese Variante ist aber für Dich freiwillig!!! Richtig wäre (und darauf hast Du Anspruch), wenn er Dir einen Tag Gehalt abziehen würde. Überstunden stehen dann aber NICHT zur Debatte!!! Dieses abgezogene Geld bekommst Du dann zum großen Teil (in % weiß ich´s jetzt nicht genau) von der Kasse ersetzt. Das Ding mit den Überstunden darf er NICHT entscheiden. Es sei denn (wie gesagt), er spricht es mit Dir ab und Du bist ausdrücklich einverstanden. Sag ihm einfach, Du möchtest Deine Überstunden behalten und lieber einen Tag weniger Gehalt bekommen. Festgehalt ist kein Argument, denn das bekommen die meisten (fest) Angestellten. Er soll die Sache seinem Steuerberater übergeben und die Pfoten davon lassen!
Ruf Deine Krankenkasse an und lass Dich beraten! Silvia
also ist er knallhart oder nur unwissend?
die kinderkrankproblematik hatte ich die tage auch.
kinderkranktage kennt mein chef nicht.
er hat mir jetzt von meinen 20 tagen urlaub 3 tage abgezogen. rechtens ist das nicht, aber es stehen auch andere arbeitslose schlange
guck, was für dich günstiger ist. kinderkranktage heißt nachher weniger gehalt als sonst. überstunden abbummeln würde das gehalt nicht mindern.
hallo irgendwie habe ich das gefühl das der ag dich und die kk bes........ hat so wie du das beschreibst - hast du das ganze doch bereits durch die überstunden abgedeckt und wirst nun bestraft das er dir zusätzlich auch noch weniger gehalt zahlt da würde ich an deiner stelle wie bereits oben erwähnt nochmals nachfragen lg
das geht so nicht. im schlimmsten fall müßtest du dann das geld an die kk zurückzahlen. der ag füllt ja auch was aus und da wird angegeben wie das gehalt vom ag gekürzt wurde. wenn er dein ganzes gehalt angibt, bekommst du vllt erst gar nix. das gehalt muss um diesen einen tag gekürzt werden, alles andere ist falsch und führt zu problemen.
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