Mitglied inaktiv
hi, ich möchte ein aussengehege in meinem schrebergarten bauen und 2 notfallkaninchen aufnehmen und ihnen ein schönes zu hause schenken. leider steht im pachtvertarg das tierhaltung nicht erlaubt ist. ich kenne es von klein auf und in vielen gärten so das dort kaninchen gehalten werden durften. kann mir das eigentlich jemand verbieten?.die tieren machen keinen lärm und stinken tun sie bei guter haltung und hygiene auch nicht. lg nicole
Ist das auch so ein Verein? Wenn ja, solltest Du sowieso mit denen reden. Einige Vereine haben "interessante" Ansichten und wenn der Stall optisch nicht hinpaßt, Du laut irgendeinem Gesetz auf das Gehege bestehst, kannst Du dir viele Feinde machen ^^ Ich habe auch einen alten Pachtvertrag, jetzt mit dem Besitzerwechsel kommen haarsträubende Auflagen hinzu ;-(
ist as die katzen während der brütezeit der vgel in der labe gehalten werden sollten aber prüfen tut das keiner lg heidi
Die letzten 10 Beiträge
- Manuel Neuer Nummer 1 bei der WM
- Nachtrag zu Hantavirus und andere ansteckende Krankheiten
- Rückruf Spielsand wegen Asbest
- Oben ohne im Reha-Schwimmen
- Katzenstreu
- Hantavirus
- Der endgültige Todesstoss?
- Und noch mal was zu unserem Innenminister und ein neues Gerichtsurteil
- Nachdem unser Innenminister am 29.04. zusammen mit dem Justiziministerium...
- Kernaussagen 'sämtlich unwahr': Nius hat Ramadan-Skandal erfunden