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Kita-Beitrag bei Streik

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Kita-Beitrag bei Streik

wolke76

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Wird der Beitrag eigentlich erstattet oder zahlen Eltern weiter?


Vanessa1704

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Antwort auf Beitrag von wolke76

zahlen weiter,


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Ich würde versuchen mir die Kosten erstatten zu lassen, jedoch besteht nur eine geringe Erfolgsaussicht, da Streiks im Allgemeinen als Härtefall gelten.


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Hatte neulich eine MAil, dass man sich an das Jugendamt wenden sollte. Zumindest das Essensgeld sollte ja erstattet werden.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Für wen Härtefall? Ich bin persönlich nicht betroffen, finde es aber ein Unding, dass Eltern für Wochen zahlen müssen ohne dass die Kinder betreut werden. Eine Alternativbetreuung muss dann xtra gezählt werden bzw man nimmt unbezahlten Urlaub. Als Eltern ist man ja doppelt gekniffen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Ähm, ich kenne viele Kitas, die den ganzen august (oder zumindest 3 Wochen) geschlossen haben. Auch da muß der beitrag bezahlt werden, weil ja die erzieherinnen auch ihr gehalt weiterbekommen. Ich kann aber jeden verstehen der sich drüber aufregt. Ich hab jetzt freitag und Montag auch ein Gastkind zuhause, weil die eltern keinen Urlaub bekommen und nicht wissen wohin mit der kleinen. ich mach das gerne. aber nicht jeder hat diese möglichkeit der unterbringung


wolke76

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Vier WochenSchließzeit haben wir auch und zahlen ebenfalls fleißig weiter, was ich unverschämt finde. Überfall zahlt man für eine Leistung. Nur im Kindergarten zahlt man fürs Nichtstun, um es mal über spitzt zu formulieren. Damit meine ich auch nur die Schließ- und Streikzeit.


Häsle

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Bei uns wird der Jahresbeitrag durch 12 geteilt, weil es einfacher abzurechnen ist.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Hsllo, Äpfel und Birnen...werden hier verglichen! Bei Unterschrift unter den KiTa-Vertrag erklärt man sich mit den dort geneannten vertraglichen Bedingungen einverstanden. Dazu gehört eben oft, dass die Erzieher kollektiv im (z. B.) August und an Weihnachten Urlaub nehmen und dadurch die Einrichtung zu ist. Aber selbst wenn die Einrichtung NICHT zu wäre, würde man den Urlaubsanspruch der Erzieher mitbezahlen, was ganz normal ist. Wenn einem die Schliesszeiten so dermassen nicht gefallen, muss man eben eine andere Einrichtung suchen oder alternative Betreuungsformen wählen, wobei auch diesen zu über 99% bezahler Urlaub zusteht. Den GANZEN KiTa-Beitrag für die Strek-Zeit kann man sicher nicht kürzen, aber anteilig um die ersparten Lohnkosten für die streikenden AN schon eher... Gruss Désirée


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von desireekk

wo hab ich geschrieben, daß mich das aufgeregt hat, daß ich im august zahlen mußte, obwohl geschlossen war? genau.......... nirgends. und was hat das mit äpfel und birnen zu tun? Während des Streiks werden die erzieherinnen auch keine kinder betreuen, bekommen aber dennoch ihr gehalt weiter. deshalb glaub ich kaum, daß man aus diesem grund den beitrag kürzen kann. DAS gefällt mir allerdings auch nicht. Bei uns stand DAS heute in der Zeitung, geltend für unsere Kitas im Umkreis: Die Kiga-Gebühren dürfen gekürzt werden, bei................ „Sonderschließungszeiten aus besonderem Anlass, die mehr als fünf Betriebstage andauern“ Dauert der Streik unter 5 Tage, hat man Pech gehabt. Wir hatten das mal in unserem Kiga vor einigen Jahren, daß aufgrund einer hochansteckenden Krankheit der gesamte Kindergarten für 3 Tage geschlossen werden mußte. Es mußte alles desinfiziert werden, und das dauerte eben. Den Beitrag mußte man weiterzahlen. Da gibts aber sicher von Region zu Region unterschiedliche Regelungen. Muß man sich halt erkundigen.


Johanna3

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wolke76

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Es geht doch auch hauptsächlich um den Streik. Wir haben nur erwähnt, dass man für die Schließzeit zahlt. Damit "einverstanden" ist man per Vertrag, ja das ist mir klar.


Strudelteigteilchen

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... die ErzieherInnen ihr Gehalt weiter bekommen, wenn sie Urlaub haben, krank sind, oder die KiTa aufgrund einer Epidemie geschlossen ist. WÄHREND EINES STREIKS GIBT ES ABER KEIN GEHALT!!! Und ich bin geradezu entsetzt, daß das so viele hier nicht wissen. Ich hätte das als "Grundwissen BWL" eingeschätzt. Ich werde grad nostalgisch: Als ich in der 11. Klasse war, waren wir mal im Rahmen des Gemeinschaftskunde-Unterrichts bei der HDW, als dort gestreikt wurde. Wir haben uns mit den Streikpfosten unterhalten und liefen ein paar Runden mit Schildern herum *gg*. Aber vor allem ging es darum, die Gründe für den Streik zu verstehen und die "Automatik" (Wer darf streiken? Warum streikt man? Was bedeuten die "Basisbegriffe" wie Friedenspflicht, Tarifautonomie, Tarifpartner? Was ist eine Gewerkschaft?) zu verstehen. Ich fand das damals unglaublich spannend.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Eben nichtGehalt, dafür (niedrigeres?) Streikgeld. Immerhin kriegen sie was. Wie schon erwähnt, sind die Eltern doppelt gestraft und zahlen die Nicht-Betreuung und zusätzlich den Ersatz oder halt den Entgeltausfall durch unbez. Urlaub.


Johanna3

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Christine schrieb, dass die Erzieherinnen weiterhin ihr Gehalt bekämen und sie DESWEGEN annimmt, dass man aus diesem Grund nicht den Beitrag kürzen kann! Diese Schlussfolgerung ist aber falsch. Und die Frage lautete auch nicht, ob die Erziehetinnen in dieser Zeit irgendwo her Geld bekommen. Das Streikgeld wird NICHT vom Arbeitgeber gezahlt.


Leena

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Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

...bin mir aber nicht ganz sicher, ob die sich selber auch das "f" spendieren würden. ;-)


Butterflocke

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Wir müssen weiter zahlen.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Kinder werden nicht betreut, sie essen dort nicht. Wofür soll man da 2 Wochen, oder evtl. mehr. zahlen????


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

... prognostiziert hat. Voraussetzung: es wird kein Alternativfahrplan eingesetzt. Habe vor 2 Tagen ein Interview mit einem Rechtsanwalt gehört und dieser meinte, wenn die Verbindung komplett ausfällt haben Monats- und Bahncardbesitzer gute Chancen ihr Geld zurück zu bekommen. Das kann ja wohl bei Kitas nicht anders sein.


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Zwerg1511

gezahlt bekommen. Ich würde mich weigern irgendetwas während des Streikes zu zahlen da man u. U. noch extra für eine andere Betreuung zahlen muss oder eben, falls man unbezahlten Urlaub nimmt, selbst finanzielle Einbussen hat.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

bekommen ihr Gehalt NICHT weiter gezahlt. Sie erhalten Streikgeld.


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

Wenn man streikt bekommt man seinen Gehalt für die Streiktage nicht weiter bezahlt, deshalb streiken in der Regel nur die, die in der Gewerkschaft sind. Die in der Gewerkschaft organisierten bekommen dann für die Streiktage Streikgeld von der Gewerkschaft. Erzieherinnen, die nicht in der Gewerkschaft sind aber dennoch mitstreiken, bekommen für die Zeit auch kein Geld. Gruß Sylvia


Marianna81

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

wenn sie sich mal eben 2 Wochen erlauben kann den nicht zu bekommen? Streikgeld ist vermutlich weniger, oder?


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Johanna3

Sie BEKOMMEN aber Geld während "bestreikte" Eltern fleißig weiterzahlen und extra Betreuung auch extra vergüten müssen.


wolke76

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Selber schuld, wenn sie dann mit streiken!


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Die Kommunen - also die, die eigentlich unter Druck gesetzt werden sollen - habe nicht nur keine Nachteile aus dem Streik, sie haben sogar noch Vorteile. Sie sparen das Gehalt der streikenden ErzieherInnen, in Zweifel auch noch Strom/Heizung/Wasser etc. in den geschlossenen Einrichtungen - bekommen aber weiterhin die Gebühren der Eltern. Einnahmen in gleicher Höhe wie ohne Streik stehen also niedrigeren Ausgaben gegenüber. Die machen Gewinn bei der Veranstaltung! Mich amüsiert das.....


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Marianna81

früher wars mal nett wenn AGs so lange ausgehalten haben bis die Streikkassen der gewerkschaft leer waren, dann hatten die Leute Not und arbeiteten wieder - bei der Bahn wünsche ich mir ds dagmar


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Essensgeld zahlen wir nicht pauschal, sondern tageweise bei Anwesenheit. Insofern zahlen wir für Streiktage nichts. Den Grundbeitrag natürlich schon. Der wird abgebucht. In 2009 hat die Stadt allerdings zurückgezahlt. Das war aber aus Kulanz und muss dieses Mal nicht so sein. Wir werden aber auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenerstattung stellen!


Susanne.75

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Antwort auf Beitrag von binesonnenschein

Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Bei uns ist es so, daß ab 5 Tagen Streik die Gebühren zurückgefordert werden können. So wie es aussieht, bekommt man dann anteilig die Monatsgebühr zurück. In anderen Gemeinden ist es aber im Vertrag ausgeschlossen, da haben die Eltern dann Pech. Das Streikgeld ist übrigens niedriger als das Gehalt.


Heike67

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Antwort auf Beitrag von Susanne.75

Natürlich ist das für die Eltern und Kinder blöd, wenn die Kinder nicht betreut werden können. Aber ich finde unsere Kinder sollen auch von ausgebildetem Fachpersonal (das auch GUT bezahlt wird) BETREUT werden. Kinder sollen nicht nur verwahrt werden. Und es geht ja nicht nur um die Bezahlung, es geht auch um die Anzahl der Erzieherinnen und vieles mehr. Eine Erzieherin braucht 5 Jahre um ihren Abschluss zu haben, soll sich mit Hingabe der Bildung und Bespaßung unserer Kinder kümmern. Aber die Bezahlung ist dafür wirklich mehr als mickrig. Wir wollen für unsere Kinder alle immer das Beste. Meiner Ansicht gehört dann auch die ordentliche Bezahlung der Personen dazu, denen ich meine Kinder für 8 Stunden anvertraue. Oder? Heike


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wolke76

Jedenfalls für die Eltern, deren Kinder nicht in einer der 6 Notgruppen unterkommen


PiaMarie

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... Finde ich aber auch, dass die Kommunen mehr Vollzeitstellen anbieten sollten. Damit meine ich nicht einen 33h Vertrag und regelmäßig 40h schuften, sondern auch diese dann voll bezahlen. Gerade aber auch wenn Kitas längere Öffnungszeiten haben (z.B von 6-18 Uhr) und ein Kind ist an dem Tag 8h dort, dann finde ich es gut, wenn es keinen häufigen Personalwechsel gibt. Mal ne blöde Frage: wenn ich Kinderpflegerin bin und ich möchte aber Erzieherin werden. Geht das? Bekomme ich dann während der weiteren Qualifikation Geld? Und noch was: alle schreiben immer Ausbildung dauert 5 Jahre? Ich dacht das geht auch in 4 Jahren? Ist das wieder je nach Bundesland verschieden? Lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von PiaMarie

Eine Freundin hat nach einem Jahr Selbststudium neben der Arbeit die Prüfung ohne Abendschule gemacht, wenn der Arbeitgeber das unterstützt, geht das zumind. in NRW


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von PiaMarie

Die Ausbildungsdauer variiert in den einzelnen Bundesländern. Teilweise dauert die tatsächliche Ausbildung 3 Jahre + Anerkennungsjahr, also 4 Jahre. Das Anerkennungsjahr gibt es aber nicht mehr in allen Bundesländern. Um die Ausbildung beginnen zu können wird oft ENTWEDER Abitur ODER Mittlere Reife UND eine andere bereits abgeschlossene Berufsausbildung verlangt. So ist der lang angegebene Zeitraum zu erklären. Viele Arbeitgeber unterstützen Mitarbeiter welche sich weiterqualifizieren. Der Unterricht findet übetwiegend am Wochenende statt. Bei den Prüfungen fällt ein großer Teil der Externen durch.