RM-
gesetzt den fall ich habe eine abfindung bekommen, hatte aber in diesem jahr kein einkommen (also krankengeld/arbeitslosengeld wie auch immer) habe auf die abfindungssumme den vollen steuersatz (in dem fall als beispiel13000 euro) steuern bezahlt-- wer entscheidet ob nach der 1/5 regelung besteuert wird?? entscheidet man das selbst durch z.b eine spezielle eingabe beim steuerjahreausgleich oder entscheidet es das finanzamt ich bin gerade völlig ratlos
Hallo..... wenn du ne Steuerberater hast, muss der beim Finanzamt die 1/5 Regelung beantragen und die entscheiden dann auch. LG Ute
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