Mitglied inaktiv
Es geht darum, dass wir einen aufgrund eines Wasserschadens erneuerungsbedürftigen Boden gemeldet haben. Die Hausratversicherung ist nach eigenen Angaben dafür zuständig und möchte nun von uns einen Kostenvoranschlag, der Auskunft darüber gibt, wie teuer das Verlegen eines neuen Bodens wäre. Weiß nun jemand, ob die Versicherung Geld zahlt aufgrund dieses Kostenvoranschlages(?) oder ob sie abwarten, bis die Rechnung existiert bzw. die Arbeit vollzogen wurde, um dann den Rechnungsbetrag zu übernehmen? Wir sind uns nämlich nicht sicher, ob wir den Boden, der uns gehört, wirklich reparieren lassen wollen. Grund: Wir ziehen bald aus und werden dann gezwungen sein, den Boden zu verschenken oder gar mühevoll zu entfernen, da uns die Wohnung schließlich auch ohne Boden vermietet wurde. (oder MUSS man gar den Boden reparieren lassen, wenn man einmal Geld von der Versicherung bekommen hat?) Kann mir darüber jemand Auskunft geben? lina
...bekommt ihr es allerdings ohne mehrwertsteuer. sunny
Und was soll das heißen? Muss man das der Versicherung mitteilen und bekommt dann den Betrag des Kostenvoranschlages, aber OHNE Mehrwertsteuer, einfach ausbezahlt? Bist Du da sicher? Irgendwie habe ich Hemmungen, diese Frage einfach der Versicherung zu stellen.
Da brauchste keine Hemmungen haben, das ist eine Frage, die wird uns Schadentanten täglich 1000x gestellt. Du bekommst das Geld nach KVO ausgezahlt, sofern es nicht ein Schaden ist, der horrend ist. Wir wollen auch immer Fotos... Wenn der Schaden zu hoch erscheint, kann es sein, dass sich das Ding nochmal ein SV ansieht. Zahlen tun wir nix nach KVO, außer der Kunde wünscht dies ausdrücklich. Wir warten sonst immer die Rechnung ab. LG!