Schräubchen
Ich frag' mal hier: Wenn der Mieter auf Kosten des Sozialamts lebt, also seine Miete und die Nebenkosten nicht selbst bezahlt - wer bekommt dann eine eventuelle Rückzahlung? Meiner Auffassung nach müsste die an das Amt gehen oder?? LG Schräubchen
Ja, geht ans Amt bzw. nächsten Monat wird weniger an Miete überwiesen, da Guthaben
Wenn der Mieter die Miete selbst zahlt, (Amtszuschuss geht vom Amt an den Mieter und der zahlt dann) dürfte die Rückzahlung an den Mieter auszuzahlen sein. Sicher wird das Amt einen Anspruch erheben. Ggf hat der Mieter einen eventuellen Rûckzahlungsanspruch eh im Vorfeld ans Amt abgetreten. Zahlt das Amt direkt an den Vermieter, erhält das Amt die Rückzahlung. Einzelfälle sind oft anders gelagert. Am besten beim Sozialamt nachfragen.
Danke für eure Antworten :-) Das beruhigt mich ja schon mal ein bisschen. Ich habe hier einen Mieter in der Einliegerwohnung, über den ich mich schwarz ärgere, weil er weder putzt noch den Müll rausstellt ... und natürlich nicht arbeiten geht, weil morgens aufstehen echt doof ist (ist wirklich so). Das hätte ich absolut nicht eingesehen, ihm Geld zu überweisen. LG Schräubchen
die Miete bekommst, dann bekommt er auch von Dir die Nebenkosten zurück, das Amt wird sich dann schon selbst mit ihm auseinandersetzen...
Nein, ich bekomme das Geld direkt vom Amt. LG Schräubchen
Das kommt darauf an, welche Nebenkosten es sind. Strom wird vom Regelsatz abgezogen, das zahlt der Mieter quasi selbst. Wasser, Heizung, Müllgebühren usw. werden in angemessener Höhe übernommen. Bleibt was über, kriegt das dann das Sozialamt zurück. Rückzahlungen für Strom gehen an den Mieter. Ich würde an deiner Stelle die Nebenkostenabrechnung an das Sozialamt schicken, wenn sie sowieso schon direkt an dich zahlen.
Nicht zurück senden, oft ist das Geld dann nicht mehr zu zuordnen...wenn die Miete direkt vom Amt kommt, die Abrechnung denen zukommen lassen und sie überweisen dann nächsten Monat weniger Miete
Hallo Schräubchen,
immmer vorausgesetzt, daß jeweils die vom Vermieter geforderten Beträge vom Amt berücksichtigt und vom Mieter oder vom Amt direkt gezahlt worden sind steht dem Amt das Guthaben zu. Wenn der Mieter die Miete von seinem Konto zahlt, wird das Amt die Miete für einen Monat entsprechend herabsetzen, und der Mieter verrechnet das dann mit seiner Überweisung. Zahlt das Amt direkt, wird das Amt die Verrechnung direkt mit seinen Überweisungen vornehmen.
Tagstrom gehört gar nicht zur Miete, damit hat der Vermieter nichts zu tun, weshalb er in einer Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen hat.
Etwas kompliziert wird es, wenn der Mieter nicht die genauen Beträge gezahlt hat. Wurden zuviel Beträge entrichtet, steht dem Mieter die Differenz vom vom Amt bewilligten Gesamtbetrag und seinen tatsächlich gezahlten Beträgen zu. Hat er weniger weitergeleitet, als das Amt ihm bewilligt hat, fällt das Guthaben entsprechend höher oder die Nachzahlung durch das Amt geringer aus, als die Abrechnung ausweist. In beiden Fällen muß der Mieter die durch seine Schuld entstandenen Rückstände aus dem Regelsatz begleichen.
Zahlt grundsätzlich das Amt direkt, können solche Differenzen nur durch Fehler in der Sachbearbeitung oder durch nicht eingereichte Mietänderungsschreiben entstehen. Beides regelt dann aber das Amt, denn der Bürger ist ja an den Zahlungen unbeteiligt gewesen.
Alle Klarheiten beseitigt?
Viele Grüße
Ralph
Ja, das beruhigt mich schon mal ...
...den Rattenschwanz, der noch dranhängt, habe ich in der PN "kurz" erläutert
LG Schräubchen