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kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

kennt sich jemand damit aus? Infos nach Unfall

Holzkohle

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Nabend, in meinem Bekanntenkreis hat jemand einen recht schweren Unfall gebaut. Beide Fahrer waren Schuld. Beide Fahrer + alle Insassen kamen ins KH. Meine Bekannte steht unter Schock und ist in psychologischer Behandlung. Sie weiß nur, dass man den anderen Fahrer aus dem Wagen schneiden musste, mehr sagt man ihr nicht. Ist das üblich bzw. "normal", dass der Unfallgegner nichts über den anderen Unfallgegner erfährt oder kann man hier tatsächlich davon ausgehen, dem gehts nicht gut oder er ist gar gestorben? Danke


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

ich denke das das völligst normal ist. es gibt ja sowas wie ärztliche schweigepflicht die auch in diesem fall greift


Grundlagentrottel

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

"mehr sagt man ihr nicht. " Sie ist doch dort nicht beim Kaffeeklatsch. Wieso sollte das Krankenhauspersonal ihr über einen wildfremden Menschen großartig Auskunft geben? Unfall"gegner" hin oder her.


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Grundlagentrottel

weil sie sich sorgen macht frau grundlagentrottel????? schuld hin oder her, es geht um ein menschenleben. ich hoffe dein nick ist nicht programm............


Grundlagentrottel

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Antwort auf Beitrag von Sakra

"weil sie sich sorgen macht " Und deshalb soll sich der Arzt oder Psychologe über die Schweigepflicht hinwegsetzen? Ahja... Wenn du meinst. Aber die werden sicher besser als du wissen, was sie wem wann zu erzählen haben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

wenn sie in psychiatrischer behandlung ist, denk ich, wird der psychologe schon wissen, wie es den gegnern geht. im schlimmsten fall ist er drauf geschult, es ihr beizubringen. wenn er nix sagt, geh ich davon aus, die unfallgegner liegen noch im KH


Holzkohle

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Zitat Grundlagentrottel, der/die mir irgendwie stark bekannt vor kommt "Sie ist doch dort nicht beim Kaffeeklatsch." Das mit Sicherheit nicht, und diesen Satz find ich reichlich überzogen. Sie macht sich große Sorgen, da sie wie auch ihre Kinder nicht gerade glimpflich verletzt wurden. Ich denke, es ist durchaus menschlich, das Personal zu fragen, wie es dem Unfallgegner geht, das täte ich auch - und erzähl mir bitte nicht, DU NICHT. Meine Frage war lediglich, ob dies Gang und Gebe ist, mehr nicht.


RM-

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er hat dort nachgeforscht - es fiel im wahrhaftig nicht leicht


dhana

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Hallo, ja, das ist gang und gäbe. Weil es einfach nicht erlaubt ist Aussenstehenden - und ja, das ist auch der Unfallgegner Auskünfte zu geben. Umgekehrt möchte sicher auch deine Freundin nicht, das ihre Verletzungen oder die ihrer Kinder mit ihr Unbekannten besprochen werden. Wenn bei dem Unfall jemand zu Tode gekommen wäre, dann wüsste sie das sicher, alleine, weil schon die Polizei dagewesen wäre. LG Dhana


Sakra

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

also ist der name doch programm! das die schweigepflicht nicht verletzt werden darf ist uns allen klar, aber der trottel hatte deine frage nicht verstanden.


77shy

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Der betreut die Unfallopfer und Angehörigen auch danach. Als mein Bruder letztes Jahr einen schweren Autounfall hatte, hat er/haben wir alle "Infos" vom Seelsorger bekommen. Auch, als der andere verstorben ist. Wenn sie nicht weiß, welcher und ob ein Seelsorger am Unfallort war, kann sie dies bei der Polizei erfahren. MfG


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von 77shy

danke für die Antworten!


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Habt ihr schon in der Zeitung nachgeschaut? Bei uns stehen schwere Unfälle immer drin. Die rasenden Reporter stecken ihre Nasen und Kameras überall rein. Sie kann auch bei der Polizei nachfragen. Es macht schon einen Unterschied, ob man wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrl. Tötung angezeigt wird. Spätestens, wenn sie vernommen wird, muss ihr das gesagt werden. Alles Gute für deine Bekannte.


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

ich bekomme auch am Telefon keine Auskunft über meine Mama wenn sie mal wieder im KH ist obwohl sie mich eigentlich längstens kennen müssen - wenn ich dort bin bekomme ich welche - genauso ist es mit dem Unfallgegner - als Ausenstehende bekommt man keine Antwort und erst recht dann nicht wenn evtl. noch eine Gerichtsverhandlung folgt dann wird sowieso nichts preisgegeben erst zur Akteneinsicht für den Anwalt. Gruß Birgit


franziska1958

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Antwort auf Beitrag von Birgit67

Hallo, informationen über das schicksal eines unfallbeteiligten darf man nur weitergeben, wenn diese das auch möchten. Vermitteln kann er auf alle fälle und auch kontakte herstellen. Am besten an die polizei wenden. Franziska


Falknerin

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Antwort auf Beitrag von franziska1958

Interessant, dass Du das schreibst. Als ich das las, fragte ich mich nämlich auch, ob die solche Informationen überhaupt weitergeben dürfen...


Dorilys

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Beim Unfall meines Mannes hat der Opferschutz den Kontakt zur Unfallfahrerin vermittelt, da die Fahrein darum gebeten hatte. Opferschutz hat nicht zwangsläufig mit Gewaltverbrechen zu tuen, er unterstützt auch bei Unfällen. LG Dorilys