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Kann mir das mal jemand erklären?

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Kann mir das mal jemand erklären?

Mitglied inaktiv

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/per-haftbefehl-gesucht-nach-jahren-verhaftet-1.2808205 Nach 19 Jahren verhaftet Seit 19 Jahren hat die bayerische Justiz ihn per Haftbefehl gesucht - nun ist der Mann der sächsischen Autobahnpolizei bei einer Routinekontrolle an der A 4 Dresden-Görlitz ins Netz gegangen. Die Beamten hatten den 57-Jährigen am Mittwochabend auf dem Rastplatz Oberlausitz kontrolliert und festgestellt, dass er wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung gesucht wird, wie die Polizei in Görlitz am Donnerstag mitteilte. Der Mann wurde festgenommen und sollte einem Haftrichter vorgeführt werden. Wie geht so etwas? Gibt es keine Meldedaten? Wieso findet man ihn erst jetzt? Einen Ausweis hat der Mann ja gehabt, sonst hätten die Polizisten nicht gewusst, wen sie vor sich haben. Wieso also ist es so schwer, Daten abzugleichen? Meldeämter usw:? Gibt es dafür eine Erklärung?


swiss-mom

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Ist das nach 19 Jahren nicht eh verjährt und der Haftbefehl ungültig?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

hatte ich auch gedacht, bin da aber nicht "rechtssicher" ob ein Haftbefehl die Verjährungsfrist "aussetzt". Ich frag mich nur, wie man in der heutigen Zeit so lange "unerkannt" leben kann. Die Papiere müssen ja gestimmt haben


swiss-mom

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war da nicht letztens irgendwo eine totgeglaubte Frau, die gar nicht tot war?


Häsle

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Das Passamt führt keine Fahndungsabfrage durch, wenn jemand einen Ausweis beantragt. Und nicht jeder wohnt tatsächlich dort, wo er gemeldet ist. Sonst wäre es idT sehr einfach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Häsle

kann sein, verstehe ich aber trotzdem nicht, wie man 19 Jahre einfach so "untertauchen" kann ohne wirklich "weg" zu sein.


Häsle

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Vermutlich wurde er nie von der Polizei kontrolliert. Nach einer Weile sucht auch keiner mehr aktiv. Es kommen ja ständig neue Fälle. Und dafür gibt es dann die Fahndungsnotierung. Automatischen bundesweiten Abgleich zwischen Fahndung und Meldedaten gibt es eh nicht. Da müsste dann ständig in allen Bundesländern einzeln abgefragt werden, und das über Jahre. Und dann müsste der Gesuchte auch noch dort wohnen, wo er gemeldet ist. Der hat vermutlich auch einiges dazu getan, nicht entdeckt zu werden.


luna8

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Es gibt auch Leute, die jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis rumfahren. Und auch welche, die nicht ordnungsgemäß gemeldet sind. Wundert mich jetzt nicht soooo sehr.


NAG-Hasi

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Das ist ja fast schon Comedy... Vielleicht sollte man die Suche nach Straftätern der GEZ überlassen, die finden jeden und kommen auch an alle Mekdedaten ran...


wolke76

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Aufgegriffen in Grenznähe. Evtl war er in Polen?! Einen lfd Abgleich mit den Meldebehörden gibt es m. E. nicht. Was die Verjährung angeht: Hemmt bzw unterbricht ein Haftbefehl nicht die Verjährung? Insofern kann es schon sein, dass da noch was gemacht wird. Ob ein Haftbefehl ansich auch irgendwann verjährt weiß ich nicht. LG


Alhambra

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Haftbefehle verjähren nicht, allerdings könnte die Straftat weswegen er gesucht wird, bereits verjährt sein. Es wundert mich aus immer wieder, wie begrenzt die Behörden vernetzt sind. Ich habe beim Anwalt gelernt und ein Jahrzehnt gearbeitet. Ich war für die Zwangsvollstreckung zuständig. Schon damals hat es mich gewundert, warum es möglich war, dass ein Schuldner gleich bei drei Behörden Sozialhilfe kassieren konnte- über Jahre! Damals waren Computer allerdings noch begrenzt. Wieso das heute noch möglich ist, verstehe ich allerdings überhaupt nicht. Außer bei Ausländern, hier werden die Namen falsch geschrieben und schon hatte man drei Identitäten. Ummeldung bei Umzug ist zwar verpflichtend, aber viele haben es einfach nicht gemacht. Und zudem ist es erst seit November letzten Jahres verpflichtend, bei Umzug und Ummeldung eine Bescheinigung des Vermieters vorzulegen. So konnten und können sich immer noch viele in Grauzonen bewegen.


User-1750774725

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Hab ja meine Ausbildung bei einer deutschen Behoerde gemacht in einer Zeit als die Computer erst aufkamen. Damals hatten wir so spezielle Buecher, die wir bei Visaantraegen konsultiert haben. Bei Passantraegen wurde das soweit ich mich erinnere nicht gemacht. Wie aktuell die Buecher waren, weiss ich nicht mehr.