Mitglied inaktiv
Hallo, eine juristische Frage, es geht aber nicht um mich selbst, sondern um meine Schwägerin. Diese steuert gerade auf einen Gerichtsprozess zu. Es geht dabei um eine Handwerkerrechnung, die sie nur teilweise bezahlt hat. Der Handwerker hat in der Gesamtabrechnung eine Arbeit aufgeführt, die er gar nicht geleistet hat und für die sie auch keinen Auftrag erteilt hat. Sie hat dementsprechend nur die Summe bezahlt, die für die vereinbarten und geleisteten Arbeiten angefallen sind, dem Rest (etwa 200 Euro) hat sie schriftlich widersprochen. Der Handwerker hat daraufhin versucht, einen Kompromiss zu finden. Er wollte sich auf 100 Euro einigen, da er zugegeben hat, von ihr nicht für diese zusätzliche Arbeit beauftragt worden zu sein. In seinem Vertrag stand, dass eventuell zusätzlich erforderliche Arbeiten anfallen könnten, dass diese vor der Durchführung aber besprochen würden, das hat er versäumt. Er behauptet aber, die Tätigkeiten ausgeführt zu haben. Meine Schwägerin ist sich aber ganz sicher, dass er diese Arbeit gar nicht geleistet hat und hat dementsprechend hartnäckig die Zahlung verweigert. Ihr Freund war dabei, als der Handwerker da war, und glaubt ebenfalls, dass dieser lügt (oder sich zumindest stark irrt). Der Handwerker hat ihr nun einen Mahnbescheid über die volle Summe zugestellt (plus Zinsen). Meine Schwägerin will jetzt vor Gericht gehen, weil sie sich eindeutig im Recht sieht. Sie hat aber keine Rechtschutzversicherung. Weiß einer von Euch, wie hoch die Gerichtskosten und Anwaltskosten wären, wenn sie den Prozess verliert? Belegen kann man die Sache übrigens nicht mehr, ohne eine Wand aufschlagen zu müssen, was Arbeit, Schmutz und zusätzliche Kosten anfallen lassen würde, die den Streitwert übersteigen würden. Liebe Grüße, Heidrun
sicher ist, wie ein Prozess ausgehen würde, würde ich einen Prozess wegen dieses Streitbetrages nicht anstreben. Auch ein Anwalt wird nicht wissen, wie das Gericht letztendlich entscheidet. Hier steht Aussage gegen Aussage. Die Gerichts- und Anwaltskosten übersteigen den Streitwert GANZ ERHEBLICH. LG Ilona
müßte auch ein Gutachter beauftragt werden. Der ist auch ziemlich teuer. Vielleicht spekuliert der Handwerker drauf, aber ich würde zahlen, ehrlich gesagt. War die Arbeit denn notwendig, oder hätte die Reparatur auch ohne die streitgegenständliche Tätigkeit ordentlich ausgeführt werden können? LG Ilona
Soweit wie ich es verstanden habe, wäre es eine Abwägung des Auftraggebers gewesen, ob er mit der zusätzlichen Arbeit einverstanden gewesen wäre oder nicht. Es wäre nicht zwingend notwendig gewesen und sie hätte das auch abgelehnt (sagt sie). Sie will jetzt halt nicht die gesamte Summe (Handwerker fordert im Mahnbescheid wieder die 200 Euro plus Zinsen plus Gebühren) zahlen und findet auch, dass es eine Frage der Gerechtigkeit ist... LG, Heidrun
Denke auch es wird schwierig zu beweisen, vielleicht kann sie ja andersherum eine Gegenklage wegen Betrugs anstreben, vielleicht zieht das bei dem handwerker. Denn ob die Arbeit durchgeführt wurde läßt sich sicher letztendlich feststellen, und ob das im Auftrag stand ist ja auchschriftlich fixiert. Wenn er versucht angst zu machen würde ich den spieß umdrehen!!! LG Nina
kann sie gegen den Mahnbescheid einen Einspruch einlegen, dann geht die Sache ins streitige Verfahren vor einem Amtsgericht. D. h. der Gegner muss dann erstmal Gerichtskosten verauslagen, die sie, falls sie nicht gewinnt, erstatten muss. Einen Anwalt für diesen Pipi-Rechtsstreit wird sie kaum finden, es sei denn, sie hat schon einen, der das für lau mitmacht, weil sie sonst so ein guter Mandant ist... Sie muss wissen, dass die gegen den Mahnbescheid nur innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen kann. LG Ilona
Wie wäre es, bei der Handwerkskammer nach einen Schlichter zu fragen? Vielleicht gehts ja auch außergerichtlich. Ich persönlich würde, wenn ich ganz sicher bin, den Auftrag nicht erteilt zu haben und dann sogar Zeugen habe (scfhriftlicher Auftrag) nicht bezahlen. Schon so aus Prinzip. Aber ich würde auch zu erst außergerichtliche Schlichtungsversuche unternehmen.