Mitglied inaktiv
Ist es wirklich so, dass man heutzutage nicht mehr den Ausbilderschein haben muss, um ausbilden zu können, sondern mehrjährige Berufserfahrung reicht aus? Über eure Antworten wäre ich dankbar. LG Kathrin
ja... ich weiß das mein freund als geselle (handwerk) lehrlinge betreuen und ausbilden darf, solange es in dem betrieb einen meister gibt, der dann prüfungsanmeldung macht.... es gibt aber auch berufsgruppen wo dem nicht so is... z b verkauf....
Bei uns geht es um den Beruf "Bürokauffrau". Und bei der IHK möchte ich nicht unbedingt nachfragen. Kathrin
Ich hab vor etlichen Jahren die Ausbildereignerprüfung gemacht bei der IHK. Damals mußten die Betriebe jemanden haben, der diese Prüfung auch abgelegt. In den einzelenen Abteilungen bei uns gab es dann nur lediglich Ausbildungsbeauftragte, die sich während der Zeit in der Abeitlung um die Azubis gekümmert haben. Meines Wissens nach, ist in der Meisterprüfung automatisch der Teil der Ausbildereignerprüfung enthalten. Firmen dürfen nur das ausbilden, wenn jemand diese Prüfung abgelegt hat. Da sich dort mit vielen Dingen der Ausbildung auseinandergesetzt wird (Lehrmethoden, Recht, jugendliche Auszubildene, Soziales etc.)
Ich habe 1998 die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK gemacht. Wir haben aber erst 2006 eine Azubine eingestellt. Ich war aber von März 2006 - Mai 2007 in Mutterschutz bzw. Elternzeit. In der Zeit hat sich unser kaufm. Leiter um unsere Azubine gekümmert bzw. sie war nur bei meinen beiden Kolleginnen eingesetzt, nicht bei meiner Vertretung. Als ich wiederkam, hat sich unser kaufm. Leiter weiterhin darum gekümmert, d.h. mir wurde nich ein Ausbildungsnachweisheft vorgelegt, ich habe kein Zeugnis gesehen, nur durch Zufall. Und ich habe auch erst hinterher erfahren, wenn die Berufsschule die Betriebe zum "Ausbildertag" eingeladen hat. Da war dann unser kaufm. Leiter anwesend. Jetzt bekommen wir im August noch eine Azubine dazu. Eigentlich können wir die nicht gebrauchen, da wir eng besetzt sind und keiner von uns Zeit dafür hat. Aber uns fragt ja keiner bzw. es interessiert keinen wie wir darüber denken. Von meinen beiden Kolleginnen und auch vom Chef höre ich nur, dass ich mich ja darum kümmern muss, schließlich bin ich die Ausbilderin und somit fegen die das ganz einfach vom Tisch. Ich habe meinen Chef darauf angesprochen, dass ich kaum noch was zu sehen bekomme und sich nur unser kaufm. Leiter darum kümmert, wozu ich überhaupt im Ausbildungsvertrag als Ausbilder stehe. Er wollte das angeblich klären, hat er aber nicht. Eben hatte ich eine Auseinandersetzung mit meiner Kollegin bzgl. Ausbildungsplan. Ich habe so die Nase voll, dass ich am liebsten mein Amt als Ausbilder an unseren kaufm. Leiter abgeben möchte. Deshalb auch meine Frage, ob das auch jemand machen kann, der keinen Schein aber die Berufserfahrung hat. LG Kathrin
Guck doch mal in Deine Unterlagen von damals von der IHK während des Lehrganges. Da gibt es doch eine Rubrik Rechte und Pflichten der Azubis und Rechte und Pflichten des Ausbilders. Eur kfm.Leiter darf die Berichtshefte nicht unterschreiben, das darf nur der Ausbilder. Was das Ausbilden anbelangt, kommt es darauf an, wie das bei Euch in der Firma gehandhabt wird. Wie gesagt, bei uns gab es in den jeweiligen Abt. eine/n Ausbildungsbeauftragen, der sich der Azubis dann angenommen hat, der Ansprechpartner war, der die Beurteilung in der jeweiligen Abt. an den Ausbilder weitergegeben hat.
ok, hab grad nochmal nachgelensen.... nein.... nur der nachweis wurde ausgesetzt... hier der link http://www.bmbf.de/de/1652.php
der möchte und dem der diszipl. vorgesetzte dies zutraut bzw überträgt. um im betrieb aber grundsätzlich ausbilden zu dürfen muß einer im betrieb den ausbilderschein bei der IHK gemacht haben - das muß aber nicht unbedingt der sein der dann auch ausbildet.
mein mann ist in seinem betrieb für die lehrlinge zuständig. d. h. er muss berichthefte korrigieren und unterschreiben er muss die lehrlinge ausbilden er muss sie zu den prüfungen anmelden auch ist er für die praktikanten zuständig und muss jedesmal die harte entscheidung fällen, wer als lehrling eingestellt wird. mein mann hat allerdings seinen meisterbrief!