krabbe27
Hallo, ich war schon ne ganze Weile nicht mehr hier im Forum aber jetzt habe ich mal eine Frage. Es gab doch jetzt das Urlteil, das ein Kind auch dann für seine z.B. Heimkosten aufkommen muss, auch wenn diese, aus welchem Grund auch immer, keinen Kontakt hatten. Ich habe mal gehört, das man sich "enttochtern" lassen kann. Kennt jemand einen Fachbegriff oder so? LG Carina
Scheidung? Keine Ahnung, ehrlich gesagt...
das wurde auch im rub gerade erst diskutiert. das gesetz gab es schon vor 30 jahren. ich kenn einen fall.. sohn wurde von seiner mutter als baby abgeschoben zur oma. die oma hat ihn großgezogen, aber er hatte keine schöne kindheit. er wuchs auf mich schlägen und essensentzug usw. mit 17 ist er ausgezogen.. als seine mutter merkte, wie krank sie ist, wollte sie kontakt zu ihrem sohn. der wollte von ihr aber nix wissen. sie existierte nicht mehr für ihn. dann flatterte einige zeit später der brief der briefe ins haus. er sollte für das pflegeheim seiner mutter mit aufkommen. er ging vor gericht und hat verloren. er hatte leider keinerlei zeugen dafür, wie schlecht seine kindheit war. oma gestorben, andere verwandte gab es nicht. er musste zahlen. gott sei dank (klingt blöd, aber ist so) starb seine mutter nach einem jahr. er tat mir damals so leid :( vorher konnte er in urlaub fahren, konnte sich einiges leisten. mit den zahlungen war das zuende. ihm blieb gerade noch das übrig, was er zum leben brauchte. ich glaube nicht, daß es ein "enttochtern" in dem sinne gibt.
"unbillige Härte" wenn die Eltern bspw. nicht ihrer Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nachgekommen sind, dann kann das Kind vor Gericht die "Unwürdigkeit" dieser feststellen lassen und von der Unterhaltspflicht befreit werden
Aber auch dann ist es häufig so, dass das Kind zahlen muss. Die Zahlungen gehen ja sonst zu Lasten des Staates, also ist man da sehr großzügig, was die Verfehlungen der Eltern anlangt. Und mit dem Argument: "Die Mutter hätte die Zahlungen halt einklagen müssen", kann man da halt auch kaum was gegen machen. LG Inge
die erfolgreichen Fälle sind die, wo die Mütter geklagt haben und trotzdem nix kam wenn man natürlich den Vater gar nicht erst in Verzug setzt, dann sieht es schlecht aus
"Enttochtern" gibt es nicht. Die Anforderungen für Härtefälle liegen sehr hoch; es müssten schon in schwerster Weise Pflichten verletzt worden sein, z.B. durch Missbrauch. Ohne dass jetzt im einzelnen juristisch verfolgt zu haben, denke ich, dass die Schwelle so ähnlich liegt wie bei der Erbunwürdigkeit - da muss schon einiges passiert sein. Der Hintergrund ist ja auch klar: irgendjemand wird für die ganzen Pflegefälle zahlen müssen, da kann der Staat nicht allzu großzügig sein. Aus meiner Sicht ist das ganze System verkehrt: auch und gerade bei Eltern und Kindern, die sich gut verstehen, gibt es in vielen Fällen eine große Scham der Eltern, auf die Kinder zurückgreifen zu müssen und für diese zur finanziellen Belastung zu werden. Diese furchtbare Situation trifft nur Eltern, nicht Kinderlose, denn für die bezahlt der Staat. Die Eltern hatten aber durch die Kindererziehung weniger Gelegenheit, Rücklagen zu bilden und für ihr eigenes Alter vorzusorgen. Ihre Kinder zahlen nicht nur für sie, sondern für die ganzen Kinderlosen mit. Familienbande schön und gut, aber so ein System funktioniert nur, wenn auch beinahe fast alle Leute Kinder haben. In so einer Gesellschaft wie unserer funktioniert das in meinen Augen nicht.
Da hast du eine weises Wort gesprochen bzgl. der Kinderlosen! Es ist übrigens heute wieder in den Medien, gibt ein neues BGH Urteil, man muss zahlen. (Fall: Kein Kontakt zwischen Vater und Sohn für 40 Jahre) Es müssen sogar Leute zahlen die keine eigenes Einkommen haben, in deren Ehen nur der Partner verdient... http://www.focus.de/finanzen/news/urteil-des-bgh-kinder-muessen-auch-bei-kontaktabbruch-fuer-eltern-zahlen_id_3608784.html
http://web.de/magazine/finanzen/wirtschaft/18614312-deutsches-unterhaltsrecht-kinder-zahlen-fuer-eltern.html#.top_article.Das%20soll%20noch%20einer%20verstehen!.817.1872
Hallo, eine Bekannte von mir hat sich als Erwachsene von ihrem Stiefvater adoptieren lassen, so kam sie wohl aus dem Unterhalt, für den Erzeuger, raus. Gruß Minimaxi
Die Erwachsenenadoption holt einen nicht aus der Unterhaltspflicht raus. Die kannst du mit einer Kindsadoption in ihren rechtlichen Konsequenzen nicht vergleichen. Die Bekannte muss andere Gründe gehabt haben, weswegen sie nicht zahlte bzw. zahlen musste.
Man kann sich nicht Enttochtern lassen, aber man kann die Vaterschaft oder Mutterschaft aberkennen lassen, wie oben schon jemand geschrieben hat ist das sehr sehr schwer zu beweisen, und wenn man das erst machen laesst wenn ein Pflegeheim Geld von einem will hat man glaube ich eh kaum chancen.
In Deutschland soll das gehen, dass sich ein Kind von seinen Eltern scheiden lässt? Ich kenne das eigentlich nur aus den USA, angefangen mit dem spektakulären Fall von Shawn Russ aka Gregory Kingsley. Ich dachte, das ginge nach deutschem Recht nicht. Hast du einen Link dazu oder einen Paragraphen?
ich glaube ganz und gar nicht, dass staat und urteilende richter irgendwelche schlupflöcher zulassen, die die unterhaltspflichtige verwandtschaft ersten grades in grader linie aufheben. ausser etwa mord- und totschlagsandrohung, ähnlich wie im erbrecht, wenn ich die aktuellen berichte richtig verstehe. ...ömm, was machen wir denn jetzt mit den auf uns zurollenden alten und kranken menschenmassen? in systeme, die maximale profitorientierte ausbeutung, komplette entsolidarisierung und die wertabschöpfung einiger weniger zur grundlage haben, passen sie jedenfalls nicht.
ich denke, das fällt in die große Abteilung "Sozialstaat"
...und der wird notfalls auch mit indirekten verschleierten enteignungsmechanismen von denen finanziert, derer der staat habhaft wird und wo er sich was zu holen traut. die systemgewinnler sinds jedenfalls nicht. die begrenztheit des sozialstaats kann man in den wiederum profitorientierten pflegeheimen live anschauen. wertabschöpfung bis zum eingraben. wo ansetzen, um grundsätzlich gegenzusteuern? keine ahnung. bleibt nur flickschustern.
Entschuldigung, habe doch etwas vorschnell geantwortet, soweit mir gesagt wurde geht das bei biologischen Vaetern nicht, deshalb bei der Mutter sowieso nicht, bei der biologischen mutter kann nur das sorgerecht entzogen werden, weiss aber nicht ob eimem das von der Unterhaltspflicht fuer Eltern befreit. Es ist sogar schwierig einen nicht biologischem Vater die Vaterschaft aberkennen zu lassen wenn er sie mal anerkannt hat und auch Unterhalt bezahlt hat. Ein bekannter von mir hat mal versucht die Vaterschaft des biologischen Vaters aberkennen zu lassen dachte deshalb es geht.