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h4-urlaub "beantragen" oder einfach mitteilen?

h4-urlaub "beantragen" oder einfach mitteilen?

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gibts dafür ne regel? genügt, wenn man schreibt: werte xy, vom 1. bis 18.7. befinden wir uns im urlaub. oder muss man schreiben: wir bitten um genehmigung des urlaubes ... usw. was ist, wenn das amt dem urlaub nicht zustimmt (platz ist seit ca. 5 monaten gebucht). wenn man krankgeschrieben ist und gebuchter urlaub in die krankheitszeit fällt - muss man das auch extra dem amt mitteilen, dass man urlaub hat? oder ist dann die krankschreibung vorrangig, da man ja eh für die zeit nicht vermittelbar ist? kann es passieren, wenn man länger als 6 wochen wegen der gleichen krankheit krankgeschrieben ist, dass man dann aus h4 irgendwie rausfällt und alles neu beantragen muss? (so ähnlich wurde es mir bei alg1 erklärt)


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Du hättest den Urlaub vor Buchung beim Amt beantragen müssen. Du weißt schon, dass sie ihn ablehnen können. Du musst ihn nämlich beantragen. Wenn du dann sagst, ich hab den Urlaub aber schon gebucht, sagen die: Pech gehabt und du bleibst auf den Kosten sitzen. Wenn du dann nen Krankenschein einreichst. Also eins und eins können die noch zusammenzählen. Dann hast du gleich Ärger an der Backe. Die können dich übrigens trotz Krankheit vorladen, es sei denn du kannst ein Attest vom Arzt bringen, dass du Bettruhe verordnet bekommen hast. Und nach 6 Wochen fällt man auch aus H4 raus, dann zahlt die KK. LG Arlett


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zum zeitpunkt der urlaubsbuchung war eine zahlung von h4 noch nicht in sicht, der bescheid kam erst monate später


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Von Gesetzeswegen MUSS man die Ortsabwesenheit beantragen, es dürfen max. drei Wochen im Jahr genehmigt werden, viele Ämter lehnen aber unter oft fadenscheinigen Begründungen ab. Wenn Du es beantragst, es abgelehnt wird und du fährst trotzdem, wird für diese Zeit das ALG II komplett gestrichen. Ob Du es beantragst oder es "drauf ankommen läßt", kannst nur Du entscheiden. Lg, Susy


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Man kann leider Ortsabwesenheit nur kurzfristig beantragen, da das Amt ja 5 Monate vorher noch nicht weiß, ob in dieser Zeit Arbeitsabgebote vorliegen, Maßnahmen abstehen etc. Ich glaub mal was von 3 Wochen vorher gehört zu haben... das macht es für Hartzis gleich doppelt schwer, sich mal einen Urlaub "leisten" zu können. (Insbesondere Aufstocker, die 40 Std. die Woche schuften und TROTZDEM betteln müssen, in den Urlaub fahren zu dürfen!). Lg, Susy


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MUSS das Amt genehmigen, sonst Widerspruch. Ansonsten halt vor dem Buchen fragen, wann es geht. In der Regel wollen die erst nach einem halben Jahr Arbeitslosigkeit/Arbeitssuche genehmigen, dass man Urlaub macht.... Man muss ein bisschen schleimen und sich mit der Bearbeiterin gut stellen, dann geit dat schon... LG Ilona


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sondern darum, dass ich jetzt 4 wochen wegen burnout usw. krankgeschrieben bin (hängt mit einer von mir selbst ausgesuchten weiterbildungsmaßnahme zusammen, die ich inzwischen gekündigt habe) und die doc meinte, sie schreibt mich auch weiter krank, wenn es mir wirklich noch nicht geht. es wird langsam besser, aber ich hab seit letzte woche übelste ischiasschmerzen, wo ich eben überleg betr. krankschreibung. kann ja sein, dass dann vom amt gesagt wird: sie sind krank? dann haben sie auch zu hause zu bleiben .. (beim arbeitsrecht sieht das ja anders aus - da darf man auch in der krankheitszeit wegfahren, wenn es der genesung nicht hinderlich ist)