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Grundstück "verschenken"

Grundstück "verschenken"

Mondkatze

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Hallo, weiss jemand, ob es möglich ist, bei einem Grundstück mit 2 Häusern den Garten zu 1/3 und 2/3 den Häusern zuzuordnen und dem einen - in dem Fall Kind - ein kleineres Grundstück zu schenken und dem anderen ein größeres? Haben die Beschenkten in irgendeiner Form ein Mitspracherecht?


bobfahrer

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Antwort auf Beitrag von Mondkatze

Du musst das Grundstück teilen, geh mal zum Baurechtsamt die sagen dir was zu tun ist.


Ebba

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Antwort auf Beitrag von Mondkatze

u.U. ist die Teilung des Grundstücks möglich. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen ist das jedenfalls grds. erlaubt. Guckst du hier : http://www.haus.de/PH2D/ph2d.htm?snr=6884 Die Beschenkten haben selbstverständlich nichts mitzureden. Sie müssen allerdings die Schenkung nicht annehmen, bekommen dann aber auch nichts.


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von Mondkatze

Das kommt drauf an. Wenn die Schenkung ein Vorgriff auf das Erbe ist - also quasi alles ist, was evtl. mal zu vererben wäre - dann können die Beschenkten bzw. die Weniger- oder Garnichtbeschenkten durchaus mitreden. Ihr müßt für die Übertragung sowieso zum Notar. Ich würde mir das da genau erklären lassen, damit das wirklich in Deinem Sinne gemacht wird. Ich finde sowas zu heikel, um das nach dem Do-it-Yourself-Verfahren nach ein paar Hinweisen von Laien aus einem Forum zu machen.


fiammetta

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Antwort auf Beitrag von Mondkatze

Hi, Dein Plan birgt eine Menge Konfliktpotential. Das Kind mit 1/3 des Grundstücks wird sich immer zurückgesetzt fühlen. Ansonsten ist eine Schenkung natürlich möglich, kann jedoch in den ersten zehn Jahren im Falle von finanziellem Notstand des Schenkenden zurückgefordert werden, allerdings nur noch 10%weise pro noch nicht vergangenem Jahr (z.B. wenn das Geld für`s Pflegeheim ansonsten nicht reicht). Die Beschenkten haben kein wirkliches Mitspracherecht, zumindest nicht rechtlich einklagbar. Wenn es dem Schenkenden einfällt, dann kann er sogar sein Haus verschenken, sich ein Wohnrecht darin einräumen, überlebt die nächsten 10 Jahre und nach seinem Ableben haben die übrigen Erben (das sind meistens die, die ihm dann aus einem gutmütig-dümmlichen Moralverständnis den Hintern geputzt haben ) kriegen dann nur noch die übriggebliebenen Schulden angeboten. Derweil freut sich dann der Absahner, der leistungsfrei alles eingestrichen hat. Der Verstorbene wundert sich dann noch tüchtig, warum sich spätestens hinterher die Familie untereinander auf alle Zeiten spinnefeind ist. Tatsächlich hatte er die ganzen ihm erwiesenen Wohltaten mitnichten verdient und war der Verursacher der gesamten Misere... Ergo: Solltest Du selbst solche Pläne hegen, dann - tut mir leid - bist Du ob der gezielten Ungerechtigkeit selbst an Deiner Zukunft schuld. Solltet Ihr diejenigen sein, die das kleinere Grundstück zugewiesen bekommen sollen, dann laßt Euch nicht über den Tisch ziehen, d.h. stellt von vornherein klar, dass Ihr Euch in Zukunft auch nur zu 1/3 an den erwarteten Hilfeleistungen beteiligen werdet (es sei denn, Ihr bekommt noch einen finanziellen Ausgleich). Solltet Ihr diejenigen sein, denen die 2/3 zugeteilt werden sollen, dann solltet Ihr den Anstand besitzen, auf einer 50:50-Regelung zu bestehen, denn das würdet Ihr umgekehrt ebenso für wünschenswert halten. Tut Ihr das nicht, dann braucht Ihr Euch in Zukunft auch nicht über entsprechende Verärgerung des anderen Geschwisters mit sämtlichen Konsequenzen zu wundern. Das nennt sich moralische Gerechtigkeit - hat mit juristischer Gerechtigkeit aber nichts zu tun. Realität ist (und die Trefferquote liegt leider bei gut 100% - so mein Erfahrungswert, egal was vorher noch gesäuselt wurde), dass derjenige, der mehr bekommt und das dann vielleicht sogar noch früher, dann hinterher den Schenkenden nicht einmal mehr mit dem Popo anschaut und im Falle von Hilfsbedürftigkeit sogar noch spöttisch grinsend über ihn hinwegsteigt, denn er hat ja bereits gekriegt (Ich kriege gerade wieder einmal drei solcher Fälle im nächsten Umfeld mit). Ergo: Haltet solche Dinge wie Eueren Beitrag im Falle von Pflegebedürftigkeit als schriftliche Absprache unbedingt detailliert fest (geht sehr gut im Schenkungsvertrag), denn das gebietet der Anstand gegenüber dem Schenkenden. LG Fiammetta