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(größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

(größere) Schäden durch Katze - wer zahlt?

Mum von Tobi und Mara

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Meine Schwiegereltern sind am Donnerstag für ein verlängertes WE zu Freunden gefahren. Als sie am Sonntag abend zurückkamen, traf sie der Schlag! Beim heraustragen der Taschen ist wohl ein Nachbarkater unbemerkt in die Wohnung geschlüpft und hat die drei Tage dort verbracht. und die Wohnung verwüstet: Auf Sofa und Sessel gekackt, überall markiert, einen Vorhang zerfetzt, Tapete zerkratzt, Porzellanfiguren (u.a. aus meissener Porzellan - Erbstücke) heruntergeworfen und ein altes Buch (NT aus den 17 Jhd) zerkratzt und Seiten zerissen. Einige der Dinge haben nicht nur ideellen Wert sondern auch höheren materiellen ... Meine SE haben den Kater (sie wussten nicht, wo er hingehört) eingefangen und zum TA gebracht (er hatte in den Tagen nur das Wasser aus der Gießkanne getrunken und nichts gefressen), über den Chip wurde der Besitzer ausfindig gemacht - dieser fühlt sich nicht verantwortlich für die zerstörten Sachen und ist nicht bereit zu zahlen. Wie müssen meinen SE weiter vorhgehen? Ihre versicherung sieht den Besitzer des Katers in der Verantwortung Danke


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Hier würde ich einen Anwalt befragen. Normalerweise sind Katzen in der Haftpflichtversicherung des Besitzers mit enthalten.


linghoppe

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Antwort auf Beitrag von Zwerg1511

Rechtsanwalt einschalten, muss wohl der Besitzer der Katze bezahlen


Badefrosch

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Antwort auf Beitrag von linghoppe

Haftpflichtversicherung des Besitzers, wobei vermutlich die Versicherung deine Schwiegereltern als mitschuldig sehen könnten, da keine Kontrolle bevor sie abgefahren sind.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von Badefrosch

Sie hat das im RUB auch gepostet der Vater hat wohl nochmal geschaut. Und wenn die Katze sich irgendwo drunter versteckt hat logisch das man sie nicht sieht krieche ja nicht überall drunter bevor ich das Haus verlasse. ich würde auch sagen die Versicherung . würde aber einen Anwalt einschalten falls er keine Versicherung hat muss er das aus eigener Tasche bezahlen ist schließlich seine Katze.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

dies sich besonders das gute porzellan und die teuren bücher vorgenommen hat anstatt einfache dinge die rumlagen und einfach zu zerfetzen gewesen wären denke die haftpflicht wird eintreten müssen aber ich denke ncht zu 100%


SchwesterRabiata

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aus meiner Sicht, die vermutlich keine Rechtsgrundlage hat, aber mein Rechtsgefühl ist der Meinung, daß man seine Pflicht sein Haus zu kontrollieren bevor man weg fährt. Oder man läßt Türen und Fenster halt nicht ewig auf, das ist fahrlässig. Weiterhin frage ich mich ob man wegen dem Zustand der Katze zum TA gefahren ist oder um einen Besitzer zu finden zum Bezahlen. Die nächste Frage wäre, wo lag denn das superteure Buch, was sich die Katze zum Zerfetzen ausgesucht hat. Hat sie sich das explizit aus dem Regal geholt? Komische Geschichte.... als Katzenbesitzer wäre ich auch sehr sauer, wenn wer meine Katze einsperrt und fast verhungern läßt.... Ich weiß, daß meine Meinung nicht die der Masse ist, aber dennoch ist es meine unverblümte Meinung! Mir ist heute morgen übrigens auch Nachbars Katze mit ins Haus gerannt, da fällt mir ein, ich muß sie wieder rauswerfen, die hat sich sicher derweil satt gefressen am Napf unserer... die hat auch schon bei uns reingekackt, weil sie abends rein ist (sieht unserer auch ähnlich) und wir es nicht gemerkt haben..... sehe ich als meinen Fehler an.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

nee, du stehst da nicht alleine mit deiner meinung. Ich wundere mich wirklich, wieso ausgerechnet die TEUERSTEN gegenstände im haus nicht gesichert waren. wenn man in urlaub fährt, dann sichert man solche gegenstände doch extra. wir haben z. b eine kammer mit sicherheitsschloß, und da sperr ich solche sachen grundsätzlich nochmal extra ein. so zahlt im falle eines einbruchs die versicherung auf jeden fall, da die sachen ja extra noch gesichert waren. und eine sauteuere vase aus Meissen stell ich auch nicht ungesichert irgendwo hin. die stünde bei mir mindestens in einer vitrine. man kann da ja auch so mal aus versehen dranstoßen. klar ist es ärgerlich, aber ich seh da schon auch eine mitschuld des hauseigentümers.


Sternschnuppe2004

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Und wenn sie unbemerkt rein ist und sich versteckt. Ich finde der Besitzer muss das über nehmen hätte das ein Kind gemacht doofes Beispiel aber da würde man ja auch verlangen das di Eltern zahlen.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Sternschnuppe2004

ein Kind wäre aber auch nicht zu belangen und im Gegenteil, wenn dem Kind dort was passiert wäre, wären die Hausbesitzer mitschuldig.... Das ist auch so eine Sache der Perspektive, ich stelle mir gerade zwei Rub-Mütter vor, die eine schreibt: Ich war kurz Wäsche aufhängen, habe die Tür aufgelassen, dann hat es drinnen gerumst und da stand Nachbarskind in den Scherben meiner Ming Vase.... warum passen die Eltern denn nicht auf das Kind auf?" Die andere schreibt: "Ich war kurz Wäsche aufhängen, da hatte ich die Vierjährige kurz nicht im Blick, sie hat dann wohl die Tür verwechselt, Nachbarin hatte ihre wohl einfach offen stehen gelassen und die haben so eine süße Katze, die wollte meine Tochter wohl streicheln gehen. Und die haben da ganz doof auf so einem Wackeltisch so eine häßliche Vase. Die ist irgendwie umgekippt und mein armes Kind hat nun Schnittwunden... warum können die Leute denn nicht einfach die Tür schließen, wenn sie das Haus verlassen?"... Das mit dem Kind kenn ich übrigens auch... hatte auch so ein Nachbarsindkind, was mit zwei immer draußen rumstreifte und einfach durch Gartentor marschierte und hinter unserem Haus spielte (also nicht Vorgarten), und dann auch durch die Terassentür kam (die im Sommer wegen eigener Kinder auch selten zu ist, also sie ist zugezogen, muß man halt aufdrücken) und in meiner Küche stand, mehrfach ist das passiert. Ich fand das bedenklich... die war erst zwei und ich kann ja nicht vor meinem Gartentor Wache stehen, die ist auch aufs Klettergerüst und mir wurde fast schlecht, daß sie da runter fällt. Man ist so hin und her gerisssen, auf der einen Seite hat man Panik, auf der anderen Seite ist man auch sauer, warum denn keiner auf das Kind aufpaßt.... ich hätte ja auch einen Wachhund haben können, der wirkllich aufs Haus aufpaßt und fremde (kinder) beißt....


Ani_k

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Ich denke, dass die Katze mehrere Sachen zerstört hat aber die AP eben u. a. nur die teuren Sachen aufgezählt hat. Wenn sowas bei mir passieren würde, wäre ich auch mehr als sauer. Ich kann doch nicht vor verlassen meiner Wohnung in jeder Ecke nachsehen ob sie nicht irgendwo doch ein Tier versteckt hat. Gerade wenn ich mit Kind und Gepäck meine Wohnung verlasse, dann steht die Tür schon mal offen.


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Bei uns tigern in der Nachbarschaft Katzen herum, aber ich bin noch nie auf die Idee gekommen, das Haus darauf zu checken, bevor ich in den Urlaub fahre. Muß ich mit der geballten Wut der Besitzer rechnen, wenn so ein Tier unbemerkt in mein Haus schlüpft und meine Einrichtungsgegenstände beschädigt? Das ist eine schräge Denkweise. Erinnert mich an einen Streit mit einem Hundebesitzer, der meinte, sein Köter dürfe in meinen Vorgarten kacken, da der nicht eingezäunt ist. Wenn man Katzenbesitzer ist, und schon öfter Katzen in die Wohnung gelaufen sind, erst dann würde ich meine Wohnung überprüfen, schon rein aus Selbstschutz. Ich glaube auch den Behauptungen nicht, daß Vasen etc. vor Urlauben weggesperrt werden. Abgesehen davon kann ich die Ausgangsgeschichte kaum glauben. Dass nur zwei teure Gegenstände von der Katze "rausgepickt" wurden, stimmt mich mißtrauisch. Und ich werde mich jetzt nicht in eine Diskussion einklinken, in der Tiere mit Menschen vergleicht werden.


Sanbee

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

Bei keinem unserer Urlaube habe ich je das Haus nach Katzen durchsucht. Ich bin immer noch einmal durch, habe den ein oder anderen Stecker gezogen usw. Aber ich wäre nie auf die Idee gekommen zu schauen ob sich eine Katze ins Haus geschlichen hat. Wo ich da auch erst noch überall hätte suchen müssen. Die sitzen ja nicht auf dem Sofa und sehen einen erwartungsvoll an. Und wir haben auch nie alles mögliche versteckt. Das was mir wichtig ist habe ich ohnehin stets so weg getan, dass Einbrecher nicht unbedingt fündig werden... Aber alles andere blieb eben da wo es war, auch wenn es einen materiellen Wert hatte. Natürlich kann eingebrochen werden... aber mit einer Katze rechne ich da doch eher weniger! Im Gebiet wurden immer wieder Katzen versehentlich in Schuppen, Garagen oder Keller eingesperrt, weil die einfach reinhuschen und sich verstecken bis die Luft rein ist...


binesonnenschein

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Ich nehme mal an die AP hat nur die Dinge aufgezählt bzw. hervorgehoben, die von Wert waren und es ist sicher auch wertloses kaputt gegangen.


Berlinga

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

bzw seine Versicherung, das ist doch klar. Den Hausbesitzer trifft keine Schuld, klar geht man nochmal durch´s Haus bevor man fährt, aber eine Katze ist leicht zu übersehen wenn sie unterm Bett sitzt!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Der Besitzer der Katze muss meiner Meinung nach für den Schaden aufkommen, den die Katze verursacht hat. Die Schäden scheinen mir allerdings sehr suspekt. ich bin mit Katzen aufgewachsen, wir hatten immer katzen, meine Oma hatte viele katzen, meine Mama hatte immer katzen..... Bisher hat noch keine Katze auf ein Sofa gekackt, Katzen kacken doch immer am Boden, weil sie ihr "Geschäft" zu scharren wollen! Ebenso zerkratzen Katzen keine Bücher. Und auch Figuren und vasen bleiben meist verschont, weil Katzen sich sehr vorsichtig bewegen. Auch von Katzen zerkratzte Tapete hab ich noch nicht gesehen. Die Schäden, die du beschreibst, würden eher zu einem Hund passen, aber für eine Katze völlig untypisch. Katzen machen andere Schäden (ich weiß da genau wovon ich rede)


Nurit

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Die Katze tut mir echt leid. Muss schlimm gewesen sein, so ohne Futter und eingesperrt. Für mich als ehemals langjährige Katzenbesitzerin klingt es unglaubwürdig, dass die (unbekannte) Katze mal eben beim Gepäckraustragen reingehuscht ist. Da muss die Tür schon ein bisschen länger offen oder die Katze schon oft zu Besuch gewesen sein... Die Schäden kommen mir auch komisch vor, aber kann natürlich durchaus sein, dass eine Katze in Panik anders reagiert.


Morla72

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Also, zerkratze Tapete habe ich schon von diversen Katzen gesehen, und die waren alle NICHT eingesperrt und deshalb frustriert/hungrig/panisch. Auf das Sofa kacken klingt nach typischem "Protestkacken", das wird nicht verscharrt sondern schön sichtbar platziert. Auch nicht unüblich. (Die Katze eines Freundes hat immer mitten in die Badewanne gekackt, wenn sie mit der Gesamtsituation unzufrieden war.) Figuren und Vasen, ja gut, dass nun speziell die teuren Meißner Figürchen betroffen waren, nimmt schon wunder, aber das kann durchaus passieren, wenn eine Katzen eingesperrt ist und deshalb einen "Koller" bekommt und durch die Wohnung fetzt. Haben wir damals mit unserem Freigängerkater öfter erlebt, wenn er mal einen halben Tag drinnen bleiben musste. (Ohne kaputte teure Figürchen allerdings). Alles soweit nicht untypisch, was mich jedoch erstaunt, ist das Buch. Zum einen hab ich noch keine Katze gesehen, die ein Buch aus dem Regal fischt und es dann zerkratzt, und wieso man ein wertvolles Buch aus dem 17. Jahrhundert (!) einfach so im Raum hinlegt, dass die Katze da rankommt....? Ist schon etwas merkwürdig.


MadamePompadour

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So untypisch sind die Schäden doch gar nicht... alles schon erlebt mit Katze. Zerrissene Zeitschriften, Markierungen auf Decken, Kissen, Polster, Vorhänge in Mitleidenschaft gezogen, Tapeten zerkratzt... Sogar hat unser Kater es geschafft eine volle Sektflasche die auf der Küchenarbeitsfläche stand herunter zu schmeißen! Und in Panik, in der die Katze gewesen sein muss, durchaus Vorstellbar. Ich bin auch der Meinung, dass der Katzenbesitzer für den Schaden aufkommen muss. Und das teures Porzellan evtl. rumsteht ist auch vorstellbar. Meine Oma selbst hat dieses in ihrer Wohnwand stehen. Keine Vitrine. Warum? Keine Ahnung. Sie lebt aber auch alleine, hat weder kleine Kinder, noch Haustiere.


Sanbee

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Antwort auf Beitrag von Morla72

Ja, aber die haben doch gar keine Katze die an das Buch könnte. Vielleicht lag es ja noch rum, weil keine subjektiv empfunden eben keine Gefahr drohte. Wenn sie gewusst hätten, was da während ihrer Abwesenheit vorgeht, hätten sie das Buch sicherlich weg getan. Man weiss ja nicht was die Eigentümer zuletzt mit dem Buch gemacht haben. Sie waren ja auch nur kurz weg und haben scheinbar nicht mal mit Einbrechern gerechnet...


Nikas

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Antwort auf Beitrag von MadamePompadour

Ich bitte um einen Link zu Hinweisen über die nachbarskatzenbesuchsgerechte Ausgestaltung und Grundausrüstung (Futter, Katzenklo, Plastikplanen zum Abdecken der Sessel und Möbel etc.) der Wohnung, wenn man diese länger als zwei Tage verlässt. Ich weiss ja nicht mal so genau, was und wieviel die niedlichen Tierchen so fressen. Ein Nachbar ist Reptilienfan und hat sich eine Schlange angeschafft. Dem hab ich aber gleich gesagt, dass ich nicht auch noch bereit bin, für eventuell ausgebüxte Boas tiefgefrorene Ratten im Flur bereitzulegen. Irgendwo ist Schluss.


Morla72

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Antwort auf Beitrag von Sanbee

Sie waren 3 TAGE weg. Und allein aus Angst vor einem Einbruch würde ich solch wertvolle Sachen wie ein kostbares antikes Buch nicht einfach offen herumliegen lassen, wenn ich ein paar Tage weg bin.


Birgit67

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

nach Urlaub - Auto wird beladen - natürlich sind die Türen offen und natürlich rennen Katzen auf dem Bauernhof rum - daher sind wir wachsam- als das Auto versperrt - von der Bäuerin verabschiedet - losgefahren - als es plötzlich Miaute - da hüpfte so ein winzigwesen in meine Tasche vorne wo mein Strickzeug drin war (und ein paar Brötchen :-)) Wir sind umgedreht und haben sie zurückgebracht. Zur AP: Auch ich finde es etwas komisch wenn so teure Sachen herumliegen wenn man über mehrere Tage die Wohnung verlässt- ich denke mal es ist wahrscheinlich auch kein Reihenhaus wo Deine SE leben und ist von daher schon ein Objekt der Begierde für Einbrecher - deshalb kann ich nicht verstehen dass die teuersten Dinge nicht dementsprechend gelagert werden über die Zeit wo das Haus leer steht. Passiert ist passiert und wenn es keine gütliche Einigung gibt wird das ganze wohl doch über Rechtsanwälte geklärt werden müssen - dass zumindest die Kosten für Reinigung und Erneuerung wie z.B. Vorhänge und Tapeten - aber alles andere wird schwierig - aber einen anderen Weg wird es nicht geben. Gruß Birgit


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

wenn das Tier eingesperrt wird? Dafür kann es doch nichts, es wäre sicher auch lieber draußen kacken gegangen..... und ob wo es sich angeblich versteckt hat weiß hier ja keiner.... merkwürdig ist in der Tat die Tatsache, daß es eine völlig unbekannte Katze war, die da reingeschlüpft ist.... das ist ungewöhnlich für eine Katze in ein völlig fremdes Haus zu tigern.... Wenn ich in Urlaub fahre, habe ich mein Haus zu kontrollieren, wenn nicht, sehe ich das als fahrlässig an.... ob das jeder so macht mal dahin gestellt, aber wenn man es eben nicht macht, muß man halt mit der Konsequenz leben.... und Türen so offen stehen lassen ist halt auch fahrlässig... so, ich dreh mich im Kreis, muß dazu also nix mehr schreiben...


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Ich krieche doch nicht vor jedem Urlaub unter mein Bett und schaue nach, ob sich vielleicht irgendeine Katze darunter versteckt. Bei alles Liebe aber da hört es echt auf.


SchwesterRabiata

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

guckst Du nicht auch nach, ob alle Stecker rausgezogen sind etc.?? Egal, ich wollte eigentlich nur noch was nachtragen. Ich würde mich auf eine 50/50 Schuld einlassen... denke, daß Katze wie Urlauber mit dem Ausgang nicht gerechnet haben... und daß beide da nicht richtig aufgepaßt haben. Jeder hat seinen Schaden, der Katze gehts nicht gut, die Leuts haben halt ein beschissenes Sofa.... aber jetzt bin ich wirklich raus, muß eh auch arbeiten


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Natürlich gucke ich danach. Das ist aber auch was ganz anderes.


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

"die Leuts haben halt ein beschissenes Sofa"


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von SchwesterRabiata

Grundsätzlich gilt erstmal die Gefährdungshaftung. Dann ist die Frage, inwieweit den Geschädigten Mitverschulden trifft. Das eigene Haus beim Verlassen nicht nach nachbarlichen Katzen, Hunden oder Goldfischen zu kontrollieren ist sicherlich keine Sorgfaltspflichtverletzung. Ist halt dumm gelaufen, und bei "dumm gelaufen" haftet der Halter. Ich muss gleich mal schauen, wie es um meine Katzenhaftpflicht bestellt ist. Habe selbst 3...


Trini

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

weil ihre Katze tagelang unauffindbar war. Ein Nachbar hatte sie versehentlich in seinem Keller eingesperrt und war verreist. Von Schäden durch die Katze ist mir in dem Fall nichts bekannt. Aber, ich sehe die Verantwortung durchaus auch bei den Geschädigten. Trini


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von Trini

Was mache ich, wenn ich in den Urlaub fahre, und eine Katze könnte sich im Haus versteckt haben? Wie bekomme ich sie raus, wenn sie sich gut versteckt hat? Jetzt bin ich gespannt auf Eure todsicheren Tips, die verhindern, daß ich einen Anschiß von einem Besitzer bekomme, dessen Tier mein Haus verwüstet.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

Ich befürchte fast, dass wir alle nun verpflichtet werden, entweder das Haus auf den Kopf zustellen oder eine Katzenklappe einzubauen.....


Strudelteigteilchen

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

Ist der Katzenbesitzer eigentlich Schadenersatzpflichtig, wenn ich vor lauter Unwilligekatzeausdemhausbefördern den Urlaubsflieger verpasse? Ich finde es frech, wenn Katzenbesitzer erwarten, daß ich MEIN Leben der Tatsache anpasse, daß DIE sich eine Freigängerkatze anschaffen mußten. Wurde ich gefragt? Habe ich sie gezwungen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

und wer haftet für den schaden, der entsteht, wenn ich das Tier verscheuche???? wasserschaden in dem fall dann??? oder den schaden, wenn sie mich kratzt???


maxwell_

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selber schuld Unter Umständen hat man noch eine Klage am Hals, wenn die Katze durchs Verscheuchtwerden ein posttraumatisches Belastungssyndrom erleidet.


Bookworm

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

Hinterher bekommen sie noch eine Schmerzensgeldforderung im Namen der Katze. (die Katze tut mir leid, aber f.d.Schaden haftet der Besitzer - ist bei Hunden ja auch so)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von maxwell_

bei uns ist im sommer mal eine katz durchs geöffnete fenster "eingedrungen" und stand plötzlich im Flur. die scheint durch meinen urschrei ein Trauma erlitten zu haben, auf die klage warte ich noch...


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

egal wie, aber um eine Teilschuld kommen die Hausbesitzer aller Wahrscheinlichkeit nach nicht herum. Auch wenn sich alle dagegen verwehren wollten, selber die Verantwortung für eine katzen- und von sonstigen Tieren freie Behausung zum Urlaubsantritt zu haben, wird "Fahrlässigkeit" nicht durch aktive Merkmale definiert. Etwas übersehen zu haben reicht da schon aus. Ebensowenig wird einer Katze als "Sache" kaum "Arglist" oder "Vorsatz" zu unterstellen sein. Auch, wenn etwa als "ungerecht", "frech" oder "unfair" empfunden wird, schließt das nicht eine rechtlich sachliche Bewertung aus. Grundsätzlich finde ich es aber dennoch fragwürdig, wie sich eine Katze ein Buch vornehmen soll, um genau eine Seite zu zerkratzen oder den Porzellan-Nippes vom Regal zu räumen... ich würde es als Halter dieser Katze meiner Privathaftpflichtversicherung melden und die überprüft schon von sich aus eine solch hanebüchene Geschichte. Als "Geschädigte" würde ich es meine Hausratversicherung melden und einen Anwalt nur hinzu ziehen, wenn die Rechtsschutzversicherung das Ganze übernimmt. Dazu gibt es einfach noch zu viele Ungereimtheiten... bspw. ob die fraglichen Gegenstände nicht bei einer potentiellen Einfangjagd zu Bruch gegangen sind oder ob die gechipte Katze wirklich Verursacher der Schäden war. Möglich ist Vieles...


maxwell_

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Ich kann schlecht etwas übersehen, das ich im Haus nicht vermute. Aber ich habe dazugelernt, und werde vor dem nächsten Urlaub mein Haus penibelst auf fremde Katzen/Hunde/Wellensittiche/Hamster/Schlangen/Einhörner/Drachen/Kleinkinder/Seni oren und ähnliches überprüfen. Übrigens kann jeder Mensch behaupten, daß er sein Haus vor dem Urlaub gecheckt hat. Insofern wird aus übersehen flugs nicht gesehen.


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Für Halter von Haustieren besteht eine Gefährdungshaftung gem. §833 BGB. Es braucht keinen Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Vielmehr muss der Halter der Geschädigten eine Mitschuld nachweisen. Und die ist hier völlig, aber wirklich völlig, fernliegend, wenn nicht irgendwelche besonderen Gegenheiten vorliegen (z.B. der Katzenhalter rief noch beim wegfahren zu, dass er glaubt gesehen zu haben, wie seine Katze ins Haus reinschlüpfte und die Geschädigte einfach weitergefahren wäre). Ob die Geschädigte der teuren aber hässlichen Porzellanfigur noch einen kleinen Schubs gegeben hat, ist eine andere Sache.


like

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

für Katzen brauch tman keine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, die auch verschuldensfrei bezahlen würde. Es greift hier die normale Privathaftpflicht - diese zahlt aber nur bei Verschulden des Halters und die dürfte wohl kaum gegeben sein - er kann ja nichts dafür, dass die anderen so döselig waren, seine Katze einzusperren. Das ist wie bei den Kinder - grundsätzlich haften Eltern für Schäden, aber wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, bleibt der Geschädigte halt doch auf den Kosten sitzen.


like

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Antwort auf Beitrag von like

ach ja... prüfen wird das die Privathaftpflicht des Halters - also einfach mal den Schaden dort einreichen, dann seht ihr schon......


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Tierarzt abgegebene Tier tatsächlich im Haus gewesen ist und somit überhaupt erst einmal in der Lage war, einen Schaden anzurichten. Es wäre ja auch denkbar, dass einfach ein zutrauliches Tier auf der Straße aufgesammelt wurde, um per Chip einen potentiell zahlenden Halter für irgendwelche Schäden zu haben. So einfach ist das nicht. Zu dem vergisst du Satz 2 des 833 und die Tatsache, dass in der Praxis in vielen Fällen, wie ich finde auch in dem des AP, sehr wohl eine Mitschuld des Geschädigten vorliegt. Du solltest das ganze BGB betrachten und nicht nur einen Satz eines Paragraphen...


tiktak

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Antwort auf Beitrag von like

stimmt nicht ganz, die Katze ist zwar automatisch in der Privathaftpflichtversicherung,aber anders als bei Kindern unter 7 Jahren,wo eine Verletzung der Aufsichtspflicht gegeben sein muss,zahlt die Versicherung auch ohne Verschulden des Halters. Bei Kleintieren gilt die Gefährdungshaftung. Schaden beim Versicherere des Halters einreichen! Viel Glück!


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Glaub mir, das BGB kann ich lesen. Satz 2 ist abwegig, es geht ja nicht um Rindviecher. Ich werde jetzt nicht von anscheinsbeweisen anfangen, aber der Nachweis der Kausalität wird kinderleicht gelingen. Und die Frage des mitverschuldens ist hier wirklich völlig fernliegend.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

lassen der Türe. Ob da im Falle eines Einbruchs gezahlt worden wäre wenn sich in der kurzen Zeit jemand ins Haus geschlichen hätte?


Tomito

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Antwort auf Beitrag von Milia80

auf eigenem Grund würde ich nicht hinter jedem Gepäckstück die Türe schliessen - ich trage nach dem Einkauf die Wasserkästen sogar in die Küche und stelle sie nicht erst im Flur ab, schliesse die Tür, hebe den Kasten hoch, trage ihn ein paar Schritte in die Küche, gehe zurück, öffne die Haustür, schliesse sie hinter mir, hole im Auto den nächsten Kasten,.... Die Tür stand nur kurz auf (die Katze hätte theoretisch auch durch ein offenes Fenster ins Haus kommen können - darf man jetzt Fenster nur noch öffnen, wenn man direkt daneben steht?) während der Mann seiner Frau vor der Haustür ins Auto half, daraus eine Mitschuld drehen ist unrealistisch


Milia80

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Antwort auf Beitrag von Tomito

aber im Falle eines Versicherungsfalles war es evtl. fahrlässig, wie eben auch beim Auto sein kann wenn das Fenster etwas offen ist. Nur eine Vermutung


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von Milia80

Aber was hat denn das eine mit dem anderen zu tun???


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

mit Kausalität als Fachbegriff herum zu werfen bring an dieser Stelle vielleicht nur etwas, wenn man potentielle Mandanten beeindrucken will, um das Mandat zu bekommen. Die Praxis sieht deutlich anders aus. Im Hauptforum erwähnte ich gestern Abend bereits, dass ich noch einmal mit meinem Nachbarn gesprochen habe, der Jurist bei einer Versicherung ist. Solche Fälle wie oben beschrieben werden, wenn zu beweisen ist, dass wirklich die gefangene Katze im Hause der Geschädigten war, bei der Fallkonstellation max. zu 60% übernommen, weil die Geschädigten tatsächlich eine Mitschuld trifft. Die Katze ist nicht durch die Wand geschwebt... Außerdem schickt die Versicherung bei dem hier geschilderten größeren ziemlich sicher einen Sachverständigen, der die Sachlage Vorort überprüft und nachvollzieht. Nur, weil die meisten gerne selber lange Tür und Fenster auflassen und es nicht einsehen, dass sich dann irgendwelches Viehzeug im Hause verirrt, bedeutet das nicht, dass bspw. im vorliegenden Fall die Rechtslage dem allgemeinen Rechtsempfinden angepasst sein muss. ;-)


lotte_1753

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Antwort auf Beitrag von lastunicorn

Aaargh. Kausalität ist nun nicht wirklich ein Fachbegriff. Sorry, aber, mit Verlaub, das ist vollkommener Quatsch. In dem oben beschriebenen Fall würde ich nach entsprechender Auskunft eines Versicherungsjuristen fröhlich pfeifend ins Amtsgericht marschieren, deutlich machend, dass mir der Spass eine Berufung wert wäre. (Denn auch Amtsgerichte machen hier gerne Kompromisse.) Das Gericht, dass eine Verkehrssicherungspflicht zur Durchsicht nach fremdem Getier konstituiert oder ernsthaft in Zweifel zieht, dass eingesperrte, aufs Sofa kackende Katzen Schäden verursachen, möchte ich sehen. Und wenn es das gibt, hat man eine Partyanekdote mehr. Die Schadenshöhe ist eine ganz andere Sache.


lastunicorn

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Antwort auf Beitrag von lotte_1753

60 % sind doch schon der Kompromiss. Wenn "deine" Amtsgerichte sich von deinem fröhlichen Gepfeife beeindrucken ließen, hätten sie schon mal ein riesiges Problem, denn die haben sich nach Gesetzen zu richten, wie du ja weißt. Überhebliche Anwälte sind heute - möglicherweise fröhliche - Hungerleider, weil sie solche hanebüchenen Fälle vertreten. ;-)


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

komme durch meine tätigkeit mit div. hh in berührung. bei einem hh war ich absolut irritiert, als ich in die wohnung bzw. wohnzimmer kam - alleinstehende männliche person - und ich dachte: zieht der grad ein oder aus? im gesamten wohnzimmer war NICHTS außer einer absolut leeren schrankwand, (fernseher und musikanlage vorhanden und "oben") sofa etwas "mitgenommen", tisch komplett leer, fensterbrett komplett leer und auch sonst "nichts" - bis auf ... in streifen gefetzte hängende gardinen und tapeten und die ursache: ein kater, der nur in der wohnung gehalten wird. als er dann sagte: schauen sie, das macht die katze (gardinen), wurde mir klar, warum alles andere leer war ...


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von Mum von Tobi und Mara

Der Halter muss den Schaden nur ersetzen, wenn er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Schäden, die durch Katzen entstehen, dafür haftet der Halter jedoch nicht, Katzen können nicht beaufsichtigt werden. Bestes Beispiel, Katze zerkratzt Cabriodach des Nachbarn. Auch hier keine Haftung des Halters, da es in der Natur der Katzen liegt, sich frei zu bewegen und solche Aktionen unvermeidbar sind.