Elternforum Aktuell

Gibt es hier "Pflegeversicherungskundige"? ...

Anzeige rewe liefer-und abholservice
Gibt es hier "Pflegeversicherungskundige"? ...

peekaboo

Beitrag melden

... angenommen man hat einen Gendefekt der darauf hinausführt, das man eine Muskeldistrophi bekommt. Das tückische ist, man kann diesen Gendefekt haben und die Krankheit bricht kaum bzw nur leicht aus (Forschung weiß darüber kaum was) Kann man eine Pflegeversicherung abschließen wenn man diesen Gendefekt hat aber die Krankheit "noch" nicht ausgebrochen ist?.... oder begeht man Versicherungsbetrug da man ja weiß, das man diesen Gendefekt hat. Ratlose Grüße


nici1909

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Hallo, es kommt auf die Formulierung der Gesundheitsfragen an. Meist heißt es: Sind Sie in den letzten 10 Jahren wg. ... beraten / behandelt / untersucht worden oder hatten Sie Beschwerden? ... steht dann für alle möglichen Bereiche z.B. Herzkreislauf, Bewegungsapperat usw. Kannst du diese Frage mit nein beantworten, betrügst du nicht, aber angeben würde ich die ganze Sache trotzdem, bevor du im Leistungsfall erst herumstreiten musst und nachweisen musst, dass du die Gesundheitsfragen korrekt beantwortet hast. Es gibt aber seit Jahresanfang eine die staatlich geförderte Pflegeversicherung (PflegeBahr, FörderBahr). Da gibt es zwar eine Wartezeit von 5 Jahren (außer bei Unfällen), aber keine Gesundheitsfragen. Und machen kann die jeder Volljährige, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen hat. Beitrag geht bei 10 € los und Leistungen sind mit mindestens 600 € in Pflegestufe 3 festgelegt. Ganz gut sind da z.B. R+V, Debeka und Allianz. Bei Fragen kannst du mir gerne ne PN schicken! LG


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wenn du weißt, dass du diesen Gen-Defekt hast, wird jede priv. PV Leistungen ausschließen, die du auf Grund der ggf. späteren Erkrankung beanspruchen wolltest. Soll heißen, du kannst die PV abschließen - Pflegebedürftigkeit ist versichert solange sie wg. XYZ auftritt (Unfall, Schlaganfall, sonstiges) - nicht aber bei Pflegebedürftigkeit die wg. der Folgeerkrankungen des Gendefektes auftreten.


peekaboo

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von wolke76

abschliessen.... zumal dieser Gendefekt einen ganzen Rattenschwanz an "Fehlfunktionen" hinterherziehen kann... *Grummel*... LG Peeka


wolke76

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von peekaboo

Wenn die Testung schon läuft, sieht es schlecht aus...