Mitglied inaktiv
Hi, ich bin alleinerziehend und habe das Aufenthalsbestimmungsrecht für mein Kind, aber mein Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und sind verheiratet. Wir haben uns getrennt und das Kind lebt bei mir und der Vater nimmt das normal Umgangsrecht war. Nun wollte ich fragen ob ich allein entscheiden kann ob ich eine Familienhilfe vom Jugendamt beantrage oder ob mein Mann da zustimmen und mitunterschreiben muß? Kann er das auch verweigern und dann würde ich keine Familienhilfe bekommen da beide Elterteile zustimmen müssen da witr beide das gemeinsame Sorgerecht haben? MfG
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Also ich denke, er muss mit unterschreiben
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Prinziepiell müsstet ihr denk ich schon beide beantragen, aber ich denke es kommt auch auf die Hilfe an. Wenn es eine Hilfe für dich ist (wg Erziehungsfragen z.B. ) wird es unnötig sein, dass dein Mann mit beantragt. Wenn es um die Entwicklung des Kindes geht denk ich ist es nötig. Guck mal §36 SGB VIII. Da ist die Rede von den Personensorgeberechtigten. also müsstet es ihr beide sein. Sonst frag mal bei deinem zuständigen JA. Grüße
Antwort auf Beitrag von sarahT
Hallo, über eine Familienhilfe, die nach dem KJHG über das Jugendamt angesetzt wird, wird der Ex-Mann bei gemeinsamen Sorgerecht informiert. Ablehnen kann er die Maßnahme aber glaube ich nicht, soweit ich weiß. LG K erstin
Hi, wenns formal "richtig" läuft, muss er informiert werden und mit unterschreiben. Verweigert er die Unterschrift, dann müsste diese beim Familiengericht ersetzt werden. Bei uns gibts die Möglichkeit eine "präventive"Hilfe einzurichten, da muss dann kein Antrag auf "Hilfe zu Erziehung" unterschrieben werden. Diese Hilfeform gibt es aber, soweit ich weiß, nicht überall. Alles ist aber abhängig vom jeweiligen Jugendamt. Gruß Sophie
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