Johanna3
http://www.welt.de/politik/deutschland/article145682929/Kein-Schadenersatz-wegen-Kinderbetreuung-zu-Hause.html Mit diesem Urteil hätte ich nicht gerechnet.
Ich auch nicht, aber es entspricht der Realität. Kindergärten wurden ehemals aus erzieherischen Gründen geschaffen und nicht zur Ermöglichung von Berufstätigkeit der Eltern. Das zeigt sich u.a. daran dass auch Anspruch auf einen Vollzeitplatz existiert.
wenn jeder Schadenersatz bekommt und wer genau prüft ob es tatsächlich keinen Betreuungsplatz gab?! Ich bin eh kein Befürworter des Rechtsanspruchs mit 1 Jahr. Ich denke jeder der Kinder bekommt weiß womit er zu rechnen hat, wie er die Betreuung etc. organisiert und auf was er in der Zeit verzichten muss. So lief es Jahre lang. Da hätte der Anspruch ab 2 Jahren durchaus genügt.
Klar, wer braucht schon Frauen, die in Berufen arbeiten wollen, wo man nicht einfach mal 2 oder 3 Jahre aussetzen kann. Das erste Urteil des Landgerichts hatte mich aber eher überrascht. Ohne Kenntnis der genauen Rechtslage, aber aus dem Gedanken der Schadensreduzierung heraus. Ich kann ja privat betreuen lassen und dann die Differenzkosten einfordern. Hierzu gibt es ja, soweit ich weiß, hoechstrichterliche rechtsprechung.
Hallo Milia, ja, deshalb haben wir ja in Deutschland auch so viele Kinder und so viele Hartz IV-Fälle bei den Müttern. Das muss man schon fördern. Viele Grüße Mehtab
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